Wofür diese Seite da ist
Diese Seite ordnet die Themen, die hier behandelt werden, und führt Sie zu der Unterseite, die zu Ihrer Lage passt. Ich beschreibe den Weg in der Reihenfolge, in der er tatsächlich abläuft, damit Sie erkennen, an welcher Stelle Sie gerade stehen und was als Nächstes zu tun ist. Wenn Sie nur eine einzelne Frage haben, springen Sie direkt zu dem Abschnitt, der sie betrifft.
Mein Zuschnitt ist der bundesweite Online-Service: Sie erledigen den Schriftverkehr von zu Hause, ich führe das Verfahren vor dem zuständigen Familiengericht. Was dabei geht und was nicht, sage ich auf den jeweiligen Seiten offen.
Der Weg von der Trennung bis zum Beschluss
Schritt 1: Trennung und Trennungsjahr
Die Scheidung setzt in aller Regel voraus, dass Sie ein Jahr getrennt gelebt haben. Getrenntleben bedeutet nach § 1567 BGB keine häusliche Gemeinschaft mehr, was auch innerhalb einer Wohnung möglich ist. Wie das praktisch aussieht, welches Datum Sie sich merken sollten und was in dieser Zeit bereits geregelt werden kann, steht auf der Seite Trennungsjahr. Eine Ordnungshilfe für die ersten Wochen finden Sie in der Checkliste Trennung.
Schritt 2: Den Zuschnitt des Verfahrens festlegen
Bevor ein Antrag geschrieben wird, klären wir, ob Sie sich einig sind. Sind Sie es, reicht in vielen Fällen die einvernehmliche Scheidung, bei der nur ich als Anwältin tätig werde und Ihr Ehepartner dem Antrag zustimmt. Sind Streitpunkte offen, gehören sie entweder in eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder in das Verfahren selbst. Diese Entscheidung bestimmt Dauer und Kosten stärker als alles andere.
Schritt 3: Antrag und Zustellung
Der Scheidungsantrag muss die Angaben nach § 133 FamFG enthalten, unter anderem zu Kindern, zu Sorge und Umgang und dazu, ob Folgesachen anhängig gemacht werden. Wie der Antrag entsteht und was ich dafür von Ihnen brauche, steht unter Scheidungsantrag und Scheidung einreichen. Den Gesamtablauf beschreibt die Seite Scheidungsablauf.
Schritt 4: Versorgungsausgleich
In fast jedem Scheidungsverfahren teilt das Gericht die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften von Amts wegen. Dafür füllen beide Eheleute Fragebögen aus, die das Gericht an die Rentenversicherungsträger weiterleitet. Dieser Schritt bestimmt die Verfahrensdauer oft stärker als das Gericht selbst. Einzelheiten stehen unter Versorgungsausgleich, den Sonderfall des notariellen Verzichts behandelt Versorgungsausgleich und notarieller Verzicht.
Schritt 5: Termin und Beschluss
Nach § 128 FamFG müssen beide Eheleute zum Termin persönlich erscheinen. Der Termin ist kurz und nicht öffentlich. Was dort gefragt wird und wie Sie sich vorbereiten, steht unter Scheidungstermin und Ablauf des Verfahrens.
Kosten und finanzielle Unterstützung
Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten nach dem FamGKG und Anwaltsgebühren nach dem RVG zusammen. Beide bemessen sich am Verfahrenswert, der sich nach § 43 FamGKG vor allem aus dem Einkommen beider Eheleute und dem Vermögen bestimmt. Was das für Sie bedeutet, lesen Sie unter Scheidungskosten und Gerichtskosten. Eine belastbare Zahl für Ihren Fall bekommen Sie über den Kostenvoranschlag.
Reicht Ihr Einkommen nicht aus, kommt Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO in Betracht. Der Weg dorthin steht unter Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Was neben der Scheidung geregelt wird
Die Scheidung selbst beendet nur die Ehe. Alles Weitere sind Folgesachen, die nach § 137 FamFG mit der Scheidung verbunden werden können oder getrennt laufen.
Zum Vermögen gehören der Zugewinnausgleich nach §§ 1372 ff. BGB, die allgemeine Vermögensauseinandersetzung und bei Grundbesitz die Seite Trennung und Immobilien. Für Wohnung und Hausrat gelten § 1568a BGB und § 1568b BGB, dazu die Seite Ehewohnung.
Beim Unterhalt trennt das Gesetz drei Ebenen: Trennungsunterhalt nach §§ 1361, 1360a BGB für die Zeit bis zur Scheidung, nachehelicher Unterhalt nach §§ 1569 ff. BGB für die Zeit danach und Kindesunterhalt nach §§ 1601 ff. BGB, dazu die Düsseldorfer Tabelle. Einen Überblick gibt die Seite Unterhalt.
Für Kinder gelten §§ 1626 ff. BGB. Die gemeinsame Sorge bleibt im Normalfall bestehen, geregelt werden meist nur Aufenthalt und Umgang. Dazu die Seiten Kinder und Sorgerecht, Sorgerecht nach der Scheidung und Scheidung mit Kindern.
Steuerliche Folgen, insbesondere den Wechsel der Steuerklassen und das Ende des Splittings, behandeln Steuern und Ehegattensplitting.
Unterlagen, Formulare und Vorbereitung
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto weniger Rückfragen entstehen. Was ich benötige, steht unter Formulare, Checkliste Ehescheidung und Online-Scheidungsformular. Die Normen, auf die ich mich auf diesen Seiten beziehe, sind unter Gesetzestexte gesammelt.
Besondere Lagen
Nicht jede Trennung verläuft geordnet. Bei Gewalt in der Beziehung greifen eigene Schutzmöglichkeiten, dazu die Seite Häusliche Gewalt und Scheidung. Ob ein Verfahren ohne Anwalt möglich ist, klärt Scheidung ohne Anwalt; wegen § 114 FamFG ist die Antwort begrenzt. Lebt ein Ehegatte im Ausland, ändert das vor allem die Zustellung, dazu Ehepartner im Ausland.
Wie die Zusammenarbeit mit mir aussieht
Wie der Online-Service abläuft, steht unter Ehescheidung online und Online-Scheidung deutschlandweit. Häufige Bedenken beantworte ich unter Online-Scheidung. Wenn Sie lieber sprechen, beginnt es bei Beratung.
Vier Fragen, die am Anfang fast immer kommen
Womit fange ich an, wenn ich mich gerade getrennt habe?
Halten Sie das Trennungsdatum fest und klären Sie die laufenden Zahlungen, also Miete, Konten und Unterhalt. Der Scheidungsantrag hat Zeit; die Absprachen zum Geld haben es nicht.
Brauchen wir zwei Anwälte?
Nur wenn beide eigene Anträge stellen wollen. Bei Einigkeit genügt es, dass ich einen Ehegatten vertrete und der andere dem Antrag zustimmt. Vertreten kann ich aber immer nur eine Seite.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das hängt vom Versorgungsausgleich und der Auslastung des Gerichts ab, nicht von der Form der Beauftragung. Eine seriöse Wochenzahl kann ich Ihnen erst nennen, wenn ich Ihren Fall und das zuständige Gericht kenne.
Muss ich zum Gericht kommen?
Ja. Der Termin ist der einzige Teil, der sich nicht online erledigen lässt.
Wenn Sie nach dieser Übersicht nicht sicher sind, welche Seite Ihre Frage beantwortet, schreiben Sie mir kurz Ihre Ausgangslage. Ich sage Ihnen dann, was in Ihrem Fall der nächste sinnvolle Schritt ist.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.