Kontakt
Sie können mich anrufen oder schreiben, je nachdem, was Ihnen leichter fällt. Für eine erste Einschätzung reicht in aller Regel ein Telefonat. Wenn Sie lieber schriftlich beginnen, nutzen Sie das Formular auf dieser Seite oder rufen Sie an und wir vereinbaren einen Gesprächstermin.
Antje Kaschube
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Königstraße 18
01097 Dresden
Telefon 0351 27181200
Vertreten kann ich Sie vor jedem Familiengericht in Deutschland. Für die gesetzlichen Gebühren spielt es keine Rolle, wie weit Sie von Dresden entfernt wohnen; welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort und dem Aufenthalt der Kinder.
Was in eine erste Nachricht gehört
Je nach dem, was Sie schreiben, kann ich Ihnen entweder sofort etwas Brauchbares antworten oder muss erst nachfragen. Vier Angaben genügen für eine erste Einschätzung:
- Seit wann Sie getrennt leben, oder ob die Trennung noch bevorsteht
- Ob es gemeinsame minderjährige Kinder gibt
- Ob Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Scheidung einig sind
- Worum es Ihnen vor allem geht, etwa Kosten, Dauer, Unterhalt oder eine Immobilie
Bitte schicken Sie in der ersten Nachricht noch keine vollständigen Unterlagen. Was ich im Einzelnen brauche, sage ich Ihnen, sobald klar ist, worum es geht; das erspart Ihnen unnötiges Zusammensuchen und mir Daten, die ich noch gar nicht verarbeiten muss.
Schreiben Sie mir
Wie schnell Sie eine Antwort bekommen
Auf schriftliche Anfragen antworte ich in aller Regel am selben oder am nächsten Werktag. Wenn ich im Gerichtstermin bin, kann es länger dauern; Sie erhalten dann eine kurze Zwischennachricht, damit Sie nicht im Unklaren sitzen. Rufen Sie an und erreichen mich nicht, hinterlassen Sie bitte Ihre Nummer und eine Zeit, zu der Sie erreichbar sind. Ich rufe zurück.
Was nach Ihrer Nachricht passiert
Zuerst sehe ich mir an, ob Ihre Frage sich in wenigen Sätzen beantworten lässt. Ist das so, bekommen Sie diese Antwort, und damit hat es sich. Ist es nicht so, schlage ich ein Gespräch vor, telefonisch, per Videokonferenz oder in der Kanzlei. Dieses Erstgespräch ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts. Wie es abläuft und was Sie dafür bereitlegen sollten, steht unter Beratung.
Erst wenn Sie mich beauftragen möchten, schicke ich Ihnen die Vollmacht nach § 11 FamFG und die Liste der Unterlagen. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten.
Telefon oder Schriftform
Beides hat seinen Platz. Für alles, was mit einem Gefühl verbunden ist, für unklare Lagen und für die Frage, ob Sie überhaupt eine Anwältin brauchen, ist das Telefon besser. Für Zahlen, Daten und alles, was ich später in einen Antrag übernehmen muss, ist die Schriftform besser, weil sie Übertragungsfehler vermeidet. In der Praxis läuft es meist so, dass wir einmal sprechen und danach schriftlich weiterarbeiten.
Vertraulichkeit
Alles, was Sie mir schreiben oder sagen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht, und zwar unabhängig davon, ob daraus ein Mandat wird. Unterlagen, die Sie mir digital schicken, werden vertraulich und gesichert verarbeitet. Wenn Sie nicht möchten, dass Post an Ihre Wohnanschrift geht, sagen Sie mir das gleich zu Beginn; das lässt sich einrichten.
Wenn es eilt
Es gibt Lagen, in denen nicht auf einen Rückruf gewartet werden sollte: körperliche Gewalt, die Ankündigung, das Kind mitzunehmen, oder die Auflösung gemeinsamer Konten. Rufen Sie in solchen Fällen an, statt zu schreiben, und wenden Sie sich bei unmittelbarer Gefahr zuerst an die Polizei. Was danach rechtlich möglich ist, steht unter Häusliche Gewalt und Scheidung.
Wenn Sie noch nichts fragen wollen
Sie müssen nicht mit mir sprechen, um sich zu orientieren. Die Themen dieser Website sind im Wegweiser geordnet, häufige Fragen zum Verfahren beantworte ich unter Fragen und Antworten und Fragen zur Zusammenarbeit unter Fragen zur Zusammenarbeit. Eine erste Kostenschätzung erhalten Sie über den Kostenvoranschlag.
Fragen, die mir am Telefon oft zuerst gestellt werden
Kostet mich der Anruf etwas? Nein. Die erste Einschätzung ist kostenfrei, und ich sage Ihnen im Gespräch, ab wann Gebühren entstehen würden.
Kann ich anonym fragen? Für eine allgemeine Frage genügt mir Ihre Schilderung. Sobald es um Ihren konkreten Fall geht, brauche ich allerdings Namen und Wohnort, schon um die Zuständigkeit des Gerichts und eine mögliche Interessenkollision zu prüfen.
Darf mein Ehepartner auch anrufen? Er darf, aber ich kann ihn nicht beraten. Ich vertrete immer nur eine Seite. Erklären kann ich ihm den Ablauf, mehr nicht.
Muss ich in die Kanzlei kommen? Nein. Der gesamte Schriftverkehr lässt sich digital erledigen. Persönlich erscheinen müssen Sie nur zum Scheidungstermin beim Familiengericht, weil § 128 FamFG das verlangt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Frage überhaupt hierher gehört, stellen Sie sie trotzdem. Wenn ich nicht die Richtige bin, sage ich Ihnen das und nenne Ihnen, soweit ich kann, wohin Sie sich sonst wenden können.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.