Welche Kosten es gibt und wo Sie dazu mehr finden
Diese Seite ist der Einstieg. Sie zeigt Ihnen, welche Arten von Kosten in und um ein Scheidungsverfahren entstehen können, in welcher Reihenfolge sie auftreten und auf welcher Seite ich den jeweiligen Posten ausführlich behandle. Wenn Sie schon wissen, wonach Sie suchen, springen Sie direkt weiter.
Ich unterscheide fünf Gruppen: die Gerichtskosten, die Anwaltsgebühren, die Kosten für Folgesachen, die Nebenkosten außerhalb des Verfahrens und die Frage, wer das alles am Ende trägt. Dazu kommt der Fall, dass die Mittel nicht reichen.
1. Die Gerichtskosten
Das Familiengericht erhebt für das Scheidungsverfahren eine Gebühr nach dem FamGKG. Sie richtet sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht nach § 43 FamGKG festsetzt, und ist weder verhandelbar noch vom Aufwand abhängig. Dazu kommen gerichtliche Auslagen, etwa für Zustellungen und die Auskünfte zum Versorgungsausgleich.
Diese Kosten müssen als Vorschuss eingezahlt werden, bevor der Antrag zugestellt wird. Alles dazu, einschließlich der Gebührentabelle, des Vorschusses und der Schlussrechnung: Gerichtskosten.
2. Die Anwaltsgebühren
Meine Vergütung richtet sich nach dem RVG und knüpft an denselben Verfahrenswert an. Für ein Scheidungsverfahren fallen üblicherweise eine Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) und eine Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) an, dazu Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.
Wie sich der Betrag im Einzelnen zusammensetzt und welche vier Stellschrauben Sie selbst in der Hand haben: Scheidungskosten.
3. Die Kosten der Folgesachen
Jede Sache, die Sie in den Scheidungsverbund geben, bekommt einen eigenen Wert und erhöht damit Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zugleich (§ 137 FamFG). Das betrifft vor allem Unterhalt (§§ 1361, 1569 ff. BGB), den Zugewinnausgleich (§§ 1372 ff. BGB), die Ehewohnung (§ 1568a BGB) und den Haushalt (§ 1568b BGB).
Der Versorgungsausgleich ist der Sonderfall: Er läuft bei Ehen ab einer bestimmten Dauer von Amts wegen mit, Sie müssen ihn nicht beantragen und können ihn nicht einfach weglassen. Für jedes auszugleichende Anrecht erhöht sich der Verfahrenswert (§ 50 FamGKG). Wer viele einzelne Anwartschaften hat, zahlt deshalb mehr.
Der wirksamste Weg, diesen Block klein zu halten, ist die außergerichtliche Einigung. Warum das so stark durchschlägt: Kosten bei einvernehmlicher Scheidung.
4. Kosten außerhalb des Verfahrens
Nicht alles, was eine Trennung kostet, steht in einer Gerichtsrechnung. Rechnen Sie mit Notarkosten, wenn Sie eine Vereinbarung zu Zugewinn oder nachehelichem Unterhalt beurkunden lassen. Rechnen Sie mit Gebühren für Urkunden aus dem Eheregister. Rechnen Sie mit Kosten für eine Bewertung, wenn eine Immobilie oder ein Unternehmen im Zugewinn zu bewerten ist.
Diese Posten fallen unabhängig vom Scheidungsverfahren an und lassen sich nicht über den Verfahrenswert steuern. Ich weise im Kostenvoranschlag darauf hin, wenn ich in Ihrem Fall damit rechne.
5. Steuerliche Folgen
Trennung und Scheidung wirken sich auf Ihre Steuerlast aus, und zwar oft stärker als eine Gebührenposition. Der Wegfall der Zusammenveranlagung, der Wechsel der Steuerklasse und die Frage, ob Unterhaltsleistungen abgesetzt werden können, gehören in jede ehrliche Kostenbetrachtung. Dazu drei Seiten mit unterschiedlichem Zuschnitt: der zeitliche Ablauf im Trennungsjahr, das Ehegattensplitting und das Realsplitting bei Unterhaltszahlungen.
6. Wer zahlt wann und wie viel
Zwei Fragen, die oft verwechselt werden. Die eine ist der zeitliche Ablauf: Der Gerichtskostenvorschuss und meine Vorschussrechnung stehen am Anfang, die Kostenrechnung der Gerichtskasse und meine Schlussrechnung am Ende. Die andere ist die Aufteilung: Im Regelfall werden die Gerichtskosten hälftig geteilt, während jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt.
Beides ausführlich, einschließlich der Erstattung zwischen den Ehegatten und der Absprache vor der Antragstellung: Wann welche Rechnung fällig wird.
7. Wenn das Geld nicht reicht
Wer die Verfahrenskosten aus Einkommen und Vermögen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff. FamFG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO). Dann übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die Vergütung des beigeordneten Anwalts, je nach den Verhältnissen ganz oder gegen monatliche Raten.
Wer sie bekommt und was sie abdeckt: Verfahrenskostenhilfe im Überblick. Der Antragsweg mit Formular, Belegen und Nachprüfung: Verfahrenskostenhilfe beantragen.
So kommen Sie zu Ihrer eigenen Zahl
Für eine erste Größenordnung nutzen Sie den Scheidungskostenrechner. Wie ein Kostenvoranschlag zustande kommt und was er aussagt, erkläre ich unter Kostenvoranschlag. Wenn Sie eine schriftliche Aufstellung für Ihren konkreten Fall wollen, führt der Weg über den persönlichen Scheidungskostenvoranschlag.
Was ich Ihnen auf keiner dieser Seiten nenne, ist ein Festpreis. Die Gebühren stehen im Gesetz und hängen an Ihrem Verfahrenswert. Eine Pauschale wäre entweder zu hoch oder falsch.
Kostenanfrage
Über dieses Formular erreichen Sie mich direkt. Für eine belastbare Aufstellung brauche ich die Nettoeinkommen beider Ehegatten, die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und den letzten gemeinsamen Wohnort.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.