Welches Gericht für Sie zuständig ist
Eine Frage, die viele überrascht: Wo meine Kanzlei sitzt, spielt für Ihr Verfahren keine Rolle. Zuständig ist das Familiengericht, das sich nach Ihren Lebensverhältnissen bestimmt. Maßgeblich ist in erster Linie, wo gemeinsame minderjährige Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; gibt es keine Kinder, kommt es darauf an, wo die Eheleute zuletzt gemeinsam gewohnt haben und wer dort geblieben ist. Erst wenn sich danach nichts ergibt, entscheidet der Wohnsitz des Antragsgegners.
Das bedeutet: Sie können Ihre Anwältin frei wählen, das Gericht nicht. Und weil Sie die Anwältin frei wählen können, ist die Entfernung eine Frage der Praktikabilität, nicht des Rechts.
Warum die Entfernung die Gebühren nicht erhöht
Anwaltsgebühren werden in Deutschland nicht nach Aufwand oder Stundensatz abgerechnet, sondern nach dem RVG. Maßgeblich sind die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG und die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG, und beide bemessen sich nach dem Verfahrenswert. Dieser Wert ergibt sich nach § 43 FamGKG vor allem aus dem Nettoeinkommen beider Eheleute über drei Monate und den Vermögensverhältnissen. In dieser Rechnung kommt keine Kilometerzahl vor.
Dasselbe gilt für die Gerichtskosten nach dem FamGKG. Sie richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert und sind an jedem Familiengericht in Deutschland gleich hoch. Eine Scheidung in Flensburg kostet bei gleichem Verfahrenswert dasselbe wie eine in Passau.
Ehrlich dazugehört: Reisekosten kann eine Anwältin nach dem RVG gesondert abrechnen, wenn sie zu einem auswärtigen Termin fährt. Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Fall anfällt, sage ich Ihnen vorher und weise es im Kostenvoranschlag aus. Sie sollen keine Position auf der Rechnung finden, über die wir nicht gesprochen haben.
Wie die Vertretung vor einem entfernten Gericht abläuft
Der Schriftverkehr
Anwältinnen und Anwälte kommunizieren mit den Gerichten elektronisch über das besondere Anwaltspostfach. Der Scheidungsantrag geht auf diesem Weg ein, ebenso jeder weitere Schriftsatz, und die Verfügungen des Gerichts kommen auf demselben Weg zurück. Für diesen Teil des Verfahrens ist die Entfernung ohne jede Bedeutung; ein Antrag an ein Gericht am anderen Ende der Republik ist genauso schnell dort wie einer an das Gericht in der Nachbarstraße.
Die Akte
Akteneinsicht erfolgt ebenfalls elektronisch. Ich muss dafür nicht in die Geschäftsstelle fahren, und Sie warten nicht darauf, dass Papier verschickt wird.
Der Termin
Zum Scheidungstermin fahre ich hin. Sie müssen ohnehin nach § 128 FamFG persönlich erscheinen, und für Sie ist der Weg kurz, weil das Gericht in Ihrer Nähe liegt. Wir verabreden uns vor dem Sitzungssaal, gehen die Punkte noch einmal durch und gehen gemeinsam hinein. Sie stehen dort nicht mit einer fremden Vertretung, die den Fall aus der Akte kennt.
Die Vorbereitung
Was am Ort unterschiedlich ist, sind Gewohnheiten: wie schnell terminiert wird, wie ein Gericht mit Anträgen zum Versorgungsausgleich umgeht, wie ausführlich angehört wird. Das erfrage ich, bevor wir hinfahren, und sage Ihnen, worauf Sie sich einstellen sollten.
Was die Entfernung tatsächlich ändert
Zwei Dinge sind anders, und ich nenne sie lieber vorher. Erstens ist ein kurzfristiges Gespräch in der Kanzlei für Sie nicht ohne Weiteres möglich; wir telefonieren oder sehen uns per Video, und das genügt für alles außer dem Termin. Zweitens muss die Anreise zum Termin geplant werden, was bedeutet, dass ich Verlegungswünsche früher abstimmen muss als eine Kanzlei am Ort. Auf das Ergebnis Ihres Verfahrens hat beides keinen Einfluss.
Für wen das praktisch wird
Für alle, die nicht in Dresden wohnen und trotzdem eine auf Familienrecht spezialisierte Vertretung wollen. Für Menschen in ländlichen Regionen, in denen die Auswahl an Fachanwältinnen und Fachanwälten für Familienrecht begrenzt ist. Und für alle, die berufstätig sind oder Kinder betreuen und deshalb Termine in Sprechzeiten schlecht einrichten können. Wie der Schriftverkehr dann abläuft, steht unter Ehescheidung online.
Häufige Fragen zur bundesweiten Vertretung
Muss ich zu Ihnen nach Dresden kommen?
Nein. Das Erstgespräch führen wir telefonisch oder per Video, die Vollmacht kommt per Post, Unterlagen schicken Sie digital. Zum Gerichtstermin fahre ich zu Ihrem Familiengericht.
Kennen Sie mein Gericht?
Nicht jedes Gericht aus eigener Anschauung. Was für Ihr Verfahren zählt, sind aber die Vorschriften, die überall gleich gelten, und die örtlichen Gepflogenheiten, die sich vor dem Termin klären lassen. Wo ich etwas nicht weiß, frage ich es und sage Ihnen, was ich erfahren habe.
Wird es teurer, weil Sie anreisen müssen?
Die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr ändern sich nicht, sie hängen am Verfahrenswert. Reisekosten können nach dem RVG hinzukommen; ich weise sie vorher aus, damit Sie die Gesamtsumme kennen, bevor Sie sich entscheiden.
Kann ich Sie beauftragen, wenn ich im Ausland lebe?
Wenn ein deutsches Familiengericht zuständig ist, ja. Das kommt vor, wenn Ihr Ehepartner in Deutschland lebt oder Sie zuletzt hier gemeinsam gewohnt haben. Was ein Auslandsbezug für das Verfahren praktisch bedeutet, steht kurz unter Scheidung mit Auslandsbezug.
Wenn Sie wissen möchten, welches Gericht in Ihrem Fall zuständig ist, genügt mir Ihr Wohnort, der Wohnort Ihres Ehepartners und der Aufenthalt der Kinder. Das lässt sich in einem kurzen Telefonat klären.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.