Was keinen Aufschub verträgt
In den ersten Wochen nach einer Trennung ist der Kopf selten frei für Verwaltung. Trotzdem gibt es einige Punkte, bei denen Warten teuer wird. Ich habe sie an den Anfang gestellt; alles andere kann in Ruhe folgen.
Das Trennungsdatum festhalten. Es entscheidet über den Beginn des Trennungsjahres, über den Beginn des Unterhalts und über den Stichtag beim Zugewinnausgleich. Halten Sie es schriftlich fest, etwa in einer Nachricht an den Ehegatten, in der Sie die Trennung ausdrücklich erklären. Wenn Sie zunächst in der gemeinsamen Wohnung bleiben, notieren Sie zusätzlich, seit wann Haushalt, Einkäufe, Wäsche und Finanzen getrennt geführt werden.
Unterhalt schriftlich anfordern. Das ist der wichtigste Punkt dieser Liste. Unterhalt für die Vergangenheit gibt es nur ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Auskunft verlangt oder zur Zahlung aufgefordert haben. Jeder Monat, den Sie abwarten, ist verloren. Es genügt zunächst eine Aufforderung, Auskunft über Einkünfte zu erteilen; Sie müssen noch keinen Betrag beziffern.
Wichtige Unterlagen sichern. Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Sozialversicherungsnachweis, Steuerbescheide, Versicherungsunterlagen, Kontoauszüge, Arbeitsvertrag, Unterlagen zur Immobilie und die Papiere der Kinder. Fotografieren oder scannen Sie, was Sie nicht mitnehmen können. Nach einem Auszug wird der Zugriff darauf schwierig.
Das gemeinsame Konto prüfen. Bei einem Gemeinschaftskonto kann jeder allein über das gesamte Guthaben verfügen. Wenn Sie befürchten, dass das Konto geräumt wird, sprechen Sie mit der Bank über eine Umstellung auf gemeinsame Verfügung. Räumen Sie das Konto nicht selbst leer; solche Abhebungen werden später ausgeglichen und schaden der Verhandlungsposition.
Konten und Zahlungsverkehr
Ein eigenes Konto einrichten. Wenn Sie bisher nur ein Gemeinschaftskonto hatten, richten Sie ein eigenes ein und lassen Sie Gehalt und laufende Zahlungen dorthin umstellen.
Vollmachten widerrufen. Kontovollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die auf den Ehegatten lauten, sollten überprüft werden. Ein Widerruf ist formlos möglich, sollte aber schriftlich erfolgen und der Bank oder dem Verwahrer zugehen.
Daueraufträge und Lastschriften ordnen. Klären Sie, wer welche laufenden Kosten weiter trägt, und halten Sie das schriftlich fest. Gemeinsame Kredite laufen unverändert weiter; die Bank ist an interne Absprachen der Ehegatten nicht gebunden.
Wohnung und Meldeadresse
Nicht vorschnell ausziehen. Wer auszieht, verliert den Besitz an der Wohnung nicht sofort, schwächt aber seine Position, wenn später über die Zuweisung der Ehewohnung gestritten wird. Wenn Sie ausziehen wollen oder müssen, erklären Sie schriftlich, dass Sie damit keinen Verzicht auf Ihre Rechte an der Wohnung verbinden.
Ummelden. Nach einem Umzug ist die neue Anschrift innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzugeben. Die Ummeldung ist zugleich ein guter Beleg für den Trennungszeitpunkt.
Den Mietvertrag klären. Stehen beide im Vertrag, bleiben auch beide dem Vermieter gegenüber verpflichtet, unabhängig davon, wer noch dort wohnt. Eine Entlassung aus dem Vertrag geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Klären Sie außerdem, wer die Kaution später erhält.
Post umleiten. Ein Nachsendeauftrag verhindert, dass wichtige Schreiben, gerade vom Gericht oder von Versicherungen, beim anderen landen.
Versicherungen und Vorsorge
Krankenversicherung. Die Familienversicherung des Ehegatten endet nicht mit der Trennung, sondern erst mit der Rechtskraft der Scheidung. Wer bisher darüber versichert war, sollte sich rechtzeitig vorher um eine eigene Absicherung kümmern, denn die Frist dafür ist kurz.
Hausrat und Haftpflicht. Die Hausratversicherung folgt der Wohnung; wer auszieht, braucht eine eigene. Bei der Privathaftpflicht ist der Ehegatte nach der Trennung in der Regel nicht mehr mitversichert. Prüfen Sie beide Verträge und melden Sie die Änderung.
Lebensversicherungen und Altersvorsorge. Prüfen Sie, wer als bezugsberechtigte Person eingetragen ist. Eine Änderung ist möglich, sofern das Bezugsrecht nicht unwiderruflich eingeräumt wurde. Rentenanwartschaften werden im Versorgungsausgleich ausgeglichen; sammeln Sie schon jetzt Ihren Versicherungsverlauf und die Nachweise zur betrieblichen Vorsorge.
Kraftfahrzeuge. Halter, Versicherungsnehmer und Nutzer sind oft verschiedene Personen. Klären Sie, wer das Fahrzeug behält, und melden Sie Halterwechsel und Versicherung um.
Steuern
Die Zusammenveranlagung. Für das Jahr, in dem Sie sich getrennt haben, ist eine gemeinsame Veranlagung noch möglich. Ab dem folgenden Jahr wird jeder einzeln veranlagt.
Die Steuerklasse. Sie wird mit Beginn des Jahres nach der Trennung geändert. Das verändert das Nettoeinkommen und damit die Grundlage jeder Unterhaltsberechnung. Rechnen Sie damit, dass die Beträge sich zum Jahreswechsel verschieben.
Kinder
Den Alltag zuerst regeln. Wo die Kinder wohnen und wann sie beim anderen Elternteil sind, ist wichtiger als jede rechtliche Frage. Eine Regelung, die verlässlich eingehalten wird, beruhigt Kinder mehr als eine, die großzügiger klingt. Die elterliche Sorge bleibt gemeinsam; daran ändert die Trennung nichts.
Kindesunterhalt anfordern und titulieren lassen. Auch hier gilt: erst schriftlich auffordern, dann rechnen. Die Titulierung beim Jugendamt ist kostenfrei, wenn der andere Elternteil mitwirkt.
Kindergeld. Es erhält der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Bei einem Wechsel muss das bei der Familienkasse beantragt werden; automatisch geschieht das nicht.
Unterhaltsvorschuss. Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Kindesunterhalt, kommt Unterhaltsvorschuss in Betracht. Der Antrag wird beim Jugendamt gestellt. Die Stelle holt sich das Geld anschließend beim Unterhaltspflichtigen zurück.
Schule, Kita, Ärzte informieren. Hinterlegen Sie beide Anschriften und klären Sie, wer abholen darf. Das vermeidet Missverständnisse an einem Punkt, an dem sie besonders unangenehm sind.
Was Sie in dieser Phase nicht tun sollten
Nichts unterschreiben, was Sie nicht geprüft haben. Verzichtserklärungen zu Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich sind in der Trennungsphase besonders heikel, und manche Vereinbarung ist ohne notarielle Form ohnehin unwirksam. Lassen Sie jeden Entwurf prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen.
Kein Vermögen verschieben. Übertragungen an Angehörige oder ungewöhnliche Abhebungen fallen im Zugewinnausgleich auf und werden zugerechnet. Sie schaden mehr, als sie nützen.
Den Umgang nicht mit Geld verknüpfen. Ausbleibender Unterhalt rechtfertigt keine Umgangsverweigerung, und umgekehrt. Beide Ansprüche werden getrennt beurteilt.
Keine Konflikte über die Kinder austragen. Was Sie über den anderen Elternteil sagen, erreicht die Kinder, und es fällt im Verfahren auf Sie zurück.
Ihr nächster Schritt
Wenn die Punkte dieser Liste abgearbeitet sind, geht es um die mittelfristigen Fragen: Trennungsunterhalt beziffern, Wohnung und Hausrat klären, und rechtzeitig vor Ablauf des Trennungsjahres über den Scheidungsantrag entscheiden. Was der Antrag selbst voraussetzt und welche Unterlagen dafür nötig sind, steht in der Checkliste vor dem Scheidungsantrag.
Weiterführend: Trennungsunterhalt für die Zeit bis zur Rechtskraft der Scheidung, Scheidung mit Kindern für die Fragen rund um Sorge und Umgang, und Unterhalt als Überblick über alle drei Unterhaltsarten.
Für eine erste Einschätzung brauche ich von Ihnen das Trennungsdatum, Angaben zu Kindern und Betreuung, die Wohnsituation und Ihre Einkommensunterlagen. Ich sage Ihnen dann, was zuerst zu erledigen ist und was warten kann. Ich arbeite bundesweit, überwiegend schriftlich und digital, und nenne die Kosten vorab.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.