Warum das erste Gespräch das wichtigste ist
Im ersten Gespräch fallen die Entscheidungen, die den weiteren Verlauf bestimmen: wann der Antrag gestellt wird, welche Folgesachen mitlaufen und ob eine Einigung mit Ihrem Ehepartner realistisch ist. Alles, was danach passiert, ist Ausführung. Deshalb nehme ich mir für dieses Gespräch Zeit und erwarte umgekehrt, dass Sie mit einigen Angaben vorbereitet hineingehen.
Was das Gespräch kostet
Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie können sie telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich in der Kanzlei führen. Es entsteht keine Verpflichtung, mich anschließend zu beauftragen, und ich lege Ihnen im Gespräch auch keine Unterschrift vor. Gebühren fallen erst an, wenn Sie mir ein Mandat erteilen, und auch dann erst, nachdem Sie wissen, wie hoch sie ausfallen.
Wie das Gespräch abläuft
Ihre Schilderung
Sie erzählen mir zuerst in eigenen Worten, worum es geht. Ich unterbreche dabei wenig. Wichtig sind mir vier Dinge: seit wann Sie getrennt leben, ob es gemeinsame minderjährige Kinder gibt, wie die Einkommensverhältnisse aussehen und ob nennenswertes Vermögen oder eine Immobilie vorhanden ist.
Meine Rückfragen
Danach frage ich nach den Punkten, die rechtlich den Ausschlag geben und an die man von selbst selten denkt: das genaue Trennungsdatum und wie es sich belegen lässt, bestehende Ehe- oder Notarverträge, Betriebsrenten und private Rentenverträge, gemeinsame Kredite, laufende Zahlungen zwischen Ihnen.
Die Einschätzung
Dann sage ich Ihnen, wie ich Ihre Lage sehe: ob die Voraussetzungen für einen Antrag vorliegen, welche Folgesachen in Ihrem Fall überhaupt eine Rolle spielen, wo ich Streitpunkte erwarte und was davon sich außergerichtlich regeln lässt. Wenn eine Erwartung rechtlich nicht durchsetzbar ist, erfahren Sie das an dieser Stelle und nicht später.
Der Kostenrahmen
Anschließend ordne ich die Kosten ein. Sie ergeben sich aus dem Verfahrenswert nach § 43 FamGKG, in den vor allem das Nettoeinkommen beider Eheleute über drei Monate und die Vermögensverhältnisse eingehen. Eine belastbare Zahl bekommen Sie schriftlich über den Kostenvoranschlag. Reicht Ihr Einkommen nicht, prüfen wir Verfahrenskostenhilfe.
Ihre Entscheidung
Am Ende steht keine Unterschrift, sondern eine Empfehlung, was der nächste sinnvolle Schritt ist. Manchmal lautet die Empfehlung, noch nichts zu tun.
Was Sie vorher bereitlegen sollten
Nichts davon ist Bedingung für ein Gespräch. Je mehr davon vorliegt, desto konkreter fällt meine Einschätzung aus.
- Das Datum, an dem die Trennung begonnen hat, und woran es sich festmachen lässt
- Ort und Datum der Eheschließung, möglichst die Heiratsurkunde
- Namen und Geburtsdaten gemeinsamer minderjähriger Kinder und ihr derzeitiger Aufenthalt
- Die letzten Einkommensnachweise beider Eheleute, soweit Sie sie kennen
- Eine grobe Aufstellung des Vermögens und der Schulden zum Zeitpunkt der Heirat und heute
- Angaben zu Ihren Altersversorgungen, also gesetzliche Rente, Betriebsrenten, private Verträge
- Vorhandene Eheverträge oder notarielle Vereinbarungen
- Eine Notiz, worüber Sie sich mit Ihrem Ehepartner bereits einig sind
Fragen, die Sie mir stellen sollten
Viele gehen aus einem Erstgespräch und merken erst danach, was sie hätten fragen wollen. Diese vier Fragen lohnen sich in jedem Fall: Was kostet mich das Verfahren voraussichtlich insgesamt? Womit muss ich zeitlich rechnen und woran hängt das? Welche Ansprüche verliere ich, wenn ich sie nicht geltend mache? Und was sollte ich in den nächsten vier Wochen erledigen?
Wenn Sie noch nicht entschieden sind
Nicht jedes Gespräch führt zu einem Scheidungsantrag. Wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie diesen Schritt gehen wollen, ist eine Trennungsberatung sinnvoll: Sie klärt, welche Rechte und Pflichten während der Trennungszeit gelten, wie es sich mit Trennungsunterhalt nach §§ 1361, 1360a BGB verhält, wer in der Wohnung bleibt und wie mit gemeinsamen Konten umzugehen ist. Diese Fragen stellen sich unabhängig davon, ob eine Scheidung folgt.
Was nach dem Gespräch passiert
Wenn Sie mich beauftragen möchten, schicke ich Ihnen die Vollmacht nach § 11 FamFG und eine Liste der Unterlagen, die ich brauche. Wenn Sie es sich überlegen wollen, passiert zunächst nichts; Sie können sich Wochen später wieder melden, ohne von vorn anzufangen. Und wenn Ihre Frage sich im Gespräch erledigt hat, ist das ein gutes Ergebnis.
Was ein Erstgespräch nicht leisten kann
Eine kostenfreie Ersteinschätzung ist keine vollständige Prüfung Ihrer Unterlagen. Ich kann Ihnen sagen, welche Ansprüche in Betracht kommen und worauf es ankommt; ich kann in diesem Rahmen aber keinen Zugewinn berechnen, keine Unterhaltsberechnung aufstellen und keinen Vertragsentwurf durchsehen. Solche Arbeiten setzen ein Mandat voraus, und ich sage Ihnen im Gespräch, wenn wir an diesem Punkt sind, statt unbemerkt darüber hinauszuarbeiten.
Ebenso wenig kann ich beide Seiten beraten. Wenn Ihr Ehepartner ebenfalls Fragen hat, braucht er dafür eine eigene Anwältin oder einen eigenen Anwalt. Dem Scheidungsantrag zustimmen kann er dagegen ohne anwaltliche Vertretung.
Wie es danach weitergeht, steht unter Scheidungsablauf. Fragen zur Zusammenarbeit beantworte ich unter Fragen zur Zusammenarbeit, einen Überblick über alle Themen gibt der Wegweiser.
Für einen Gesprächstermin genügt ein Anruf oder eine kurze Nachricht mit Ihrer Ausgangslage.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.