Fachanwaltskanzlei Kaschube · Unterhalt
Nachehelicher Unterhalt: Anspruch, Höhe & Dauer
Haben Sie nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt – oder müssen Sie zahlen? Ich kläre Ihre Rechte.
Wann entsteht ein Unterhaltsanspruch?
Nach einer Scheidung hat ein Ehepartner nur dann Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn er aus einem anerkannten Grund nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Gesetz nennt folgende Unterhaltstatbestände (§§ 1570–1576 BGB):
Wer ein Kind betreut, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss nicht arbeiten. Danach stufenweise Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein kann, hat ggf. dauerhaften Unterhaltsanspruch.
Wer aus altersbedingten Gründen keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann oder ihr nicht mehr zugemutet werden kann.
Wer wegen der Ehe keine Ausbildung abgeschlossen hat und diese nachholt, kann für die Ausbildungsdauer Unterhalt erhalten.
Wie hoch ist der nacheheliche Unterhalt?
Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen – also dem Lebensstandard, den Sie während der Ehe geführt haben. Faustregel: Beide Partner sollen nach der Scheidung ungefähr den gleichen Lebensstandard haben. Der Unterhaltsberechtigte erhält in der Regel 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des Pflichtigen, wenn er selbst nicht erwerbstätig ist.
Wann endet der Unterhaltsanspruch?
- Neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft des Berechtigten
- Verfestigung einer neuen Lebensgemeinschaft (i.d.R. nach 2–3 Jahren)
- Wegfall des Unterhaltsgrundes (z.B. Kind ist ausreichend versorgt)
- Tod eines der Beteiligten
- Zeitliche Befristung durch gerichtliches Urteil oder Vereinbarung
Unterhaltsverwirkung
In bestimmten Fällen kann der Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise verwirkt sein – etwa bei ehebrecherischem Verhalten, schwerwiegenden Verfehlungen, eigener Leistungsfähigkeit oder wenn der Berechtigte wissentlich falsche Angaben macht (§ 1579 BGB).
Unterhalt ist eines der komplexesten Gebiete im Familienrecht. Die Berechnung hängt von vielen Faktoren ab: Einkommen, Vermögen, Kinder, fiktives Einkommen. Lassen Sie Ihren Anspruch oder Ihre Pflicht professionell berechnen – bevor Sie verhandeln oder vorschnell zustimmen.
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