Fachanwaltskanzlei Kaschube · Schutz & Hilfe
Scheidung bei häuslicher Gewalt: Schutz & Rechte
Häusliche Gewalt ist kein Scheidungsgrund mehr – aber das Recht bietet Ihnen wirksamen sofortigen Schutz.
Häusliche Gewalt als Scheidungsgrund?
Seit 1977 gibt es in Deutschland kein “Verschuldensprinzip” bei Scheidungen mehr. Häusliche Gewalt ist daher kein Scheidungsgrund im rechtlichen Sinne – die Scheidung erfolgt nach dem Zerrüttungsprinzip (Trennungsjahr). Das bedeutet aber nicht, dass Gewalt folgenlos bleibt: Das Gewaltschutzgesetz bietet sofortige und wirksame Schutzmaßnahmen.
Das Gewaltschutzgesetz: Ihre wichtigsten Rechte
Auswirkungen auf das Scheidungsverfahren
Häusliche Gewalt kann sich zwar nicht auf den Scheidungsgrund auswirken, aber auf andere Scheidungsfolgen. Bei besonders schwerwiegender Gewalt kann der Unterhalt des Täters verwirkt sein (§ 1579 BGB). Auch beim Sorge- und Umgangsrecht wird Gewalt berücksichtigt – das Gericht kann den Umgang des Täters mit den Kindern einschränken oder ausschließen.
Wichtige Schritte bei häuslicher Gewalt
- Sofort Polizei rufen (110) und Strafanzeige erstatten
- Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen und Atteste aufbewahren
- Zeugen benennen (Nachbarn, Freunde, Kinder soweit möglich)
- Anwältin kontaktieren – Antrag auf Gewaltschutz stellen
- Sicheren Aufenthalt (Frauenhaus) in Betracht ziehen
- Beratung beim Jugendamt, wenn Kinder betroffen sind
Ich kenne die Dringlichkeit solcher Situationen und handle schnell. Eine einstweilige Verfügung kann ich oft noch am selben Tag beantragen. Sie müssen das nicht alleine durchstehen – rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.
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