Der Antragsweg in der Praxis
Wer Verfahrenskostenhilfe bekommt und was sie abdeckt, erkläre ich unter Verfahrenskostenhilfe im Überblick. Hier geht es um das Handwerkliche: welches Formular, welche Belege, wann eingereicht, was danach passiert.
Ich schreibe das so ausführlich, weil an dieser Stelle die meisten Anträge scheitern. Nicht am Einkommen, sondern an fehlenden Nachweisen und an Post, die nicht beantwortet wird.
Schritt eins: der richtige Zeitpunkt
Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe wird zusammen mit dem Scheidungsantrag eingereicht, nicht später. Der Grund ist praktisch: Solange über die Verfahrenskostenhilfe nicht entschieden ist, fordert das Gericht keinen Kostenvorschuss an und stellt den Scheidungsantrag noch nicht zu.
Wer erst zahlt und dann den Antrag stellt, hat das Geld ausgegeben. Verfahrenskostenhilfe wirkt grundsätzlich nicht rückwirkend für Kosten, die bereits entstanden und beglichen sind.
Schritt zwei: die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Das ist das Kernstück. Es gibt dafür einen bundeseinheitlichen amtlichen Vordruck, den Sie verwenden müssen. Ein formloses Schreiben genügt nicht, und ein unvollständig ausgefüllter Vordruck wird zurückgeschickt.
Abgefragt werden im Wesentlichen fünf Bereiche:
Ihre persönlichen Verhältnisse. Familienstand, Beruf, wer in Ihrem Haushalt lebt und wem Sie Unterhalt schulden.
Ihre Einnahmen. Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, dazu alle weiteren Zuflüsse: Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltszahlungen, Renten, Leistungen nach dem SGB.
Ihre Ausgaben. Miete und Nebenkosten, Fahrtkosten zur Arbeit, Versicherungsbeiträge, Kreditraten und Unterhaltsleistungen.
Ihr Vermögen. Konten, Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Fahrzeuge und Grundbesitz.
Ihre Wohnverhältnisse. Miete oder Eigentum, Größe, Zahl der Bewohner.
Schritt drei: die Belege
Jede Angabe im Vordruck muss belegt werden. Das Gericht glaubt Ihnen nicht deshalb nicht, weil es Ihnen misstraut, sondern weil es nach dem Gesetz Nachweise verlangen muss. Diese Unterlagen brauche ich von Ihnen:
Die Verdienstbescheinigungen oder Lohnabrechnungen der letzten Monate. Bei Selbständigen den letzten Steuerbescheid und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung.
Den aktuellen Bescheid über Leistungen, wenn Sie Bürgergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld oder eine Rente beziehen. Ein Bescheid genügt oft schon allein, um die Bedürftigkeit zu belegen.
Den Mietvertrag oder die aktuelle Nebenkostenabrechnung, dazu die Kontoauszüge, aus denen die Mietzahlung hervorgeht.
Nachweise über Kreditraten, Versicherungsbeiträge und Unterhaltszahlungen, die Sie leisten.
Kontoauszüge der letzten Monate für alle Konten. Das ist der Punkt, an dem viele zögern. Sie dürfen einzelne Buchungen schwärzen, die nichts zur Sache tun, die Salden und die regelmäßigen Ein- und Ausgänge müssen aber lesbar bleiben.
Der häufigste Fehler
Unvollständigkeit. Wer eine Position im Vordruck offen lässt, weil er den Beleg gerade nicht findet, bekommt Wochen später eine Aufforderung des Gerichts und verliert dadurch Zeit. Es ist schneller, mir zu sagen, dass ein Nachweis fehlt, damit ich das im Antrag von vornherein erkläre.
Schritt vier: Einreichung und Prüfung
Ich reiche den Vordruck mit den Belegen zusammen mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und benenne mich zugleich als beizuordnenden Anwalt. Das Gericht prüft dann zwei Dinge getrennt: ob Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat, und ob Sie die Kosten aufbringen können.
Bei einem Scheidungsantrag nach abgelaufenem Trennungsjahr ist die erste Frage in der Regel unproblematisch (§§ 1565, 1566 BGB). Geprüft wird also im Wesentlichen die Bedürftigkeit.
Wie lange das dauert, hängt vom Gericht ab. Ich kann Ihnen dafür keine verlässliche Frist nennen. Was ich sagen kann: Vollständige Anträge werden erkennbar schneller beschieden als solche, bei denen nachgefordert werden muss.
Schritt fünf: der Beschluss
Das Gericht entscheidet durch Beschluss. Drei Ergebnisse sind möglich.
Bewilligung ohne Ratenzahlung. Sie zahlen für das Verfahren nichts. Der Gerichtskostenvorschuss entfällt, und ich rechne meine Vergütung mit der Staatskasse ab.
Bewilligung mit Ratenzahlung. Das Gericht setzt eine monatliche Rate fest, die sich aus Ihrem einzusetzenden Einkommen ergibt. Sie zahlen diese Rate an die Gerichtskasse, bis die Kosten gedeckt sind, längstens für die gesetzlich begrenzte Zahl von Monatsraten. Danach ist ein etwaiger Rest erledigt.
Ablehnung. Dagegen ist ein Rechtsmittel möglich. Bevor ich das einlege, sehe ich mir aber an, woran es gelegen hat. Sehr oft sind es fehlende Belege, und dann ist die Nachreichung der schnellere Weg.
Wenn die Rate zu hoch angesetzt ist
Kommt eine Rate heraus, die Sie sich nicht leisten können, prüfe ich den Beschluss. Häufig wurden Positionen nicht berücksichtigt, die abzugsfähig sind: Fahrtkosten zur Arbeit, Unterhalt für ein Kind aus einer früheren Beziehung, eine Kreditrate für eine notwendige Anschaffung. Eine Änderung der Ratenhöhe ist möglich, wenn sich die Grundlage ändert.
Schritt sechs: die Mitteilungspflicht und die Nachprüfung
Mit der Bewilligung sind Sie noch nicht fertig. Verbessern sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich, müssen Sie das dem Gericht von sich aus mitteilen. Dasselbe gilt für einen Wohnungswechsel: Ihre Anschrift muss aktuell bleiben.
Das Gericht darf Ihre Verhältnisse innerhalb der gesetzlichen Frist nach Abschluss des Verfahrens überprüfen. Sie bekommen dann ein Schreiben mit einem neuen Vordruck und einer Frist.
Dieses Schreiben müssen Sie beantworten. Wer nicht antwortet, verliert die Bewilligung, und zwar rückwirkend. Dann kommen die vollen Gerichtskosten und die volle Anwaltsvergütung auf einmal auf Sie zu, Jahre nach der Scheidung. Das ist der mit Abstand teuerste Fehler in diesem Bereich, und er entsteht fast immer durch unbeachtete Post.
Was vorher zu prüfen ist
Der Verfahrenskostenvorschuss des Ehegatten
Verdient Ihr Ehegatte deutlich mehr als Sie, kann er Ihnen einen Vorschuss auf die Verfahrenskosten schulden. Dieser Anspruch geht der Verfahrenskostenhilfe vor, und das Gericht prüft ihn. Ich kläre das vorab, damit Sie nicht Monate mit dem falschen Antrag verlieren.
Die Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, geht deren Eintrittspflicht ebenfalls vor. Die meisten Policen decken das Scheidungsverfahren zwar nicht ab, häufig aber eine Erstberatung. Nennen Sie mir den Versicherer und die Vertragsnummer, dann prüfe ich das mit.
Die Beratungshilfe
Verfahrenskostenhilfe gibt es nur für ein Verfahren. Wenn Sie zunächst nur Rat brauchen, ohne dass ein Antrag bei Gericht eingeht, ist die Beratungshilfe der richtige Weg. Den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts.
Was ich von Ihnen brauche, um anzufangen
Für eine erste Einschätzung genügen mir drei Angaben: Ihr monatliches Nettoeinkommen einschließlich aller Zuflüsse, Ihre Wohnkosten und die Zahl der Personen, für die Sie Unterhalt leisten. Damit sage ich Ihnen, ob eine Bewilligung ohne Raten, mit Raten oder eine Ablehnung wahrscheinlich ist.
Für den Antrag selbst brauche ich dann den ausgefüllten Vordruck und die oben genannten Belege. Den Vordruck schicke ich Ihnen zu und gehe ihn mit Ihnen durch, wenn eine Position unklar ist. Sie müssen ihn nicht allein ausfüllen.
Falls sich zeigt, dass Sie keine Verfahrenskostenhilfe bekommen, rechne ich Ihnen die Kosten ohne sie aus. Eine Aufstellung erhalten Sie über den persönlichen Kostenvoranschlag. Wie sich die Beträge zusammensetzen, steht unter Scheidungskosten, und wann welche Rechnung kommt unter Ablauf der Zahlungen.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.