Der Ablauf des Verfahrens – Schritt für Schritt zur Scheidung
Das Scheidungsverfahren in Deutschland folgt einem klar geregelten rechtlichen Ablauf. Die Fachanwaltskanzlei Kaschube begleitet Sie durch jeden einzelnen Schritt – von der ersten unverbindlichen Anfrage bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen als Fachanwälte für Familienrecht den gesamten Verfahrensablauf transparent und verständlich.
Schritt 1: Kostenfreie Erstberatung und Online-Scheidungsformular
Am Anfang steht die kostenfreie und unverbindliche Erstberatung. Sie können uns telefonisch, per E-Mail, per Videokonferenz oder persönlich in unserer Kanzlei kontaktieren. Im Rahmen der Erstberatung klären wir gemeinsam mit Ihnen alle relevanten Fragen zu Ihrer Scheidung, zu den Kosten und zum weiteren Verfahrensablauf. Mit unserem verschlüsselten Online-Scheidungsformular übermitteln Sie uns alle notwendigen Informationen sicher und bequem von zu Hause aus.
Schritt 2: Kostenvoranschlag und Vollmacht
Nach Eingang Ihrer Angaben erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen vollständigen und transparenten Kostenvoranschlag. Dieser schlüsselt alle anfallenden Kosten auf und berücksichtigt sämtliche Reduzierungsmöglichkeiten (30 % Verfahrenswertreduzierung, Abzüge für Kinder, Kostenteilung bei einvernehmlicher Scheidung). Gleichzeitig übersenden wir Ihnen unsere Vollmacht sowie die Anforderung der notwendigen Unterlagen.
Schritt 3: Unterlagenübermittlung
Für die Einreichung des Scheidungsantrags benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Kopie der Heiratsurkunde (ggf. mit beglaubigter Übersetzung bei ausländischen Dokumenten)
- Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder
- Unterschriebene Vollmacht
- Ggf. vorhandene Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Bei Beantragung von Verfahrenskostenhilfe: ausgefüllter VKH-Antrag mit Belegen
Schritt 4: Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht
Nach Eingang aller Unterlagen und mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung reicht die Fachanwaltskanzlei Kaschube Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Die Übermittlung erfolgt über das gerichtlich gesicherte beA-System (besonderes elektronisches Anwaltspostfach). Sie erhalten von allen eingereichten Unterlagen und der gesamten Korrespondenz eine Kopie per E-Mail.
Schritt 5: Aktenzeichen und Gerichtskostenvorschuss
Innerhalb weniger Tage nach der Einreichung teilt das Familiengericht das Aktenzeichen mit und fordert den Gerichtskostenvorschuss an. Wir informieren Sie umgehend und übersenden Ihnen auch unsere Rechnung. Die Zahlung unserer Anwaltsgebühren kann in bis zu 10 zinslosen monatlichen Raten erfolgen.
Schritt 6: Versorgungsausgleich
Wenn der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchgeführt wird, übersendet das Gericht Fragebögen an beide Ehegatten und holt Rentenauskünfte von den Rentenversicherungsträgern ein. Dieser Prozess dauert in der Regel 6 bis 9 Monate. Wenn der Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen wurde (z. B. durch notariellen Ehevertrag oder gemeinsamen Verzicht im Verfahren) oder die Ehezeit unter 3 Jahren liegt, entfällt dieser Schritt und der Scheidungstermin wird früher angesetzt.
Schritt 7: Scheidungstermin vor dem Familiengericht
Der Scheidungstermin dauert in der Regel nur 15 bis 20 Minuten, da alle relevanten Fragen bereits vorab durch unsere Kanzlei schriftlich mit dem Gericht geklärt wurden. Im Termin werden beide Ehegatten vom Richter kurz zu ihrer Trennung und ihren Einkommensverhältnissen befragt. Anschließend wird die Scheidung ausgesprochen. Sie werden durch unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte beim Scheidungstermin begleitet und vertreten.
Schritt 8: Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses
Nach dem Scheidungstermin wird der Scheidungsbeschluss zugestellt. Legen beide Parteien kein Rechtsmittel ein (Beschwerde), wird der Beschluss nach Ablauf der Beschwerdefrist rechtskräftig. Mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses ist die Ehe offiziell aufgelöst.
Gesamtdauer des Scheidungsverfahrens
Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt maßgeblich davon ab, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Ohne Versorgungsausgleich dauert das Verfahren in der Regel 2 bis 3 Monate, mit Versorgungsausgleich 9 bis 12 Monate oder länger.
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