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    Ablauf einer Scheidung

    Eine Scheidung ist ein rechtlich klar geregelter Prozess, der dennoch viele emotionale und organisatorische Herausforderungen mit sich bringt. Fachanwältin Antje Kaschube erklärt den gesamten Ablauf Schritt für Schritt – von der Trennung über das Trennungsjahr bis hin zum Gerichtstermin. Diese Übersicht bietet Ihnen eine klare Orientierung und hilft Ihnen, den Scheidungsprozess möglichst einfach, schnell und kostengünstig zu gestalten.

    Onlinescheidung Ablauf mit Fachanwalt

     

    1. Trennung – Trennungsjahr beginnt: Die Trennung markiert den rechtlichen Beginn des Scheidungsprozesses. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Ehepartner getrennt leben, um das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr einzuhalten. Diese Phase dient der Klärung, ob die Ehe endgültig gescheitert ist und schafft die Grundlage für eine spätere Antragstellung.
    2. Kostenvoranschlag – Unverbindlich & kostenfrei: Vor Einleitung des Verfahrens empfiehlt sich eine anwaltliche Ersteinschätzung der voraussichtlichen Kosten. Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich und ermöglicht eine transparente Planung der finanziellen Belastung. So erhalten Mandanten frühzeitig Klarheit über Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und mögliche Einsparungen bei einer einvernehmlichen Scheidung.
    3. Beratung – Fachanwaltliche Beratung: In der fachanwaltlichen Beratung werden alle relevanten Aspekte der Trennung und Scheidung besprochen. Dazu gehören Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Versorgungsausgleich. Eine fundierte Beratung stellt sicher, dass die Interessen beider Parteien gewahrt bleiben und das Verfahren effizient vorbereitet wird.
    4. Antragstellung – Einreichung beim Gericht: Der Scheidungsantrag wird durch den Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Das Gericht prüft die formalen Voraussetzungen, insbesondere das abgelaufene Trennungsjahr und die Vollständigkeit der Unterlagen. Mit der Antragstellung beginnt das gerichtliche Verfahren, das in der Regel schriftlich vorbereitet wird.
    5. Gerichtstermin – Wir vertreten Sie vor Gericht: Im Gerichtstermin werden beide Ehepartner persönlich angehört. Das Gericht stellt fest, dass die Ehe gescheitert ist, und entscheidet über den Versorgungsausgleich. Nach dem Termin wird der Scheidungsbeschluss erlassen, der nach einem Monat Rechtskraft erlangt – damit ist die Ehe offiziell beendet.

     

    Häufig gestellte Fragen zur Scheidung

    Wie läuft eine Scheidung in Deutschland ab?

    Eine Scheidung in Deutschland folgt einem gesetzlich festgelegten Ablauf, der sicherstellen soll, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Zunächst beginnt das Trennungsjahr, in dem die Ehepartner getrennt leben müssen und keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Während dieser Zeit werden häufig Unterhalt, Vermögen und Fragen zu den Kindern bereits außergerichtlich geklärt. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann ein Ehepartner über einen Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Das Gericht fordert anschließend Unterlagen an und führt den Versorgungsausgleich durch, der die Rentenansprüche beider Partner ausgleicht. Danach wird ein Gerichtstermin festgelegt, zu dem beide Ehepartner erscheinen müssen. In diesem Termin stellt das Gericht Fragen zum Trennungsjahr und zur endgültigen Trennung. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, spricht das Gericht die Scheidung aus. Der Beschluss wird nach einem Monat rechtskräftig. Insgesamt dauert eine Scheidung meist zwischen vier und zwölf Monaten, abhängig vom Versorgungsausgleich und der Einvernehmlichkeit.

    Wie lange dauert eine Scheidung?

    Die Dauer einer Scheidung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Versorgungsausgleich und der Einvernehmlichkeit der Ehepartner. Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel vier bis acht Monate nach Einreichung des Antrags, vorausgesetzt das Trennungsjahr ist bereits vollständig abgelaufen. Verzögerungen entstehen häufig, wenn Rentenversicherungsträger lange für die Berechnung des Versorgungsausgleichs benötigen. Bei streitigen Scheidungen kann sich das Verfahren erheblich verlängern, da zusätzliche Anträge gestellt und Beweise erhoben werden müssen. Auch Unterhalts- oder Vermögensstreitigkeiten können das Verfahren um Monate oder sogar Jahre verzögern. Das Gericht ist verpflichtet, alle relevanten Punkte sorgfältig zu prüfen. Eine gute Vorbereitung und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren deutlich. Wer frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt, vermeidet typische Verzögerungen. Insgesamt gilt: Je einvernehmlicher die Ehepartner handeln, desto schneller wird die Scheidung abgeschlossen.

    Was kostet eine Scheidung?

    Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der vom Einkommen beider Ehepartner abhängt. Je höher das gemeinsame Nettoeinkommen, desto höher fallen die Gerichtskosten und Anwaltskosten aus. Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger, da nur ein Anwalt benötigt wird. Typischerweise liegen die Gesamtkosten zwischen 1.100 und 3.600 Euro, abhängig vom Einkommen und dem Umfang des Versorgungsausgleichs. Bei streitigen Verfahren steigen die Kosten schnell an, da zusätzliche Anträge und Verhandlungen erforderlich sind. Auch Vermögensauseinandersetzungen oder Unterhaltsstreitigkeiten erhöhen den Verfahrenswert erheblich. Wer wenig Einkommen hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen, sodass der Staat die Kosten übernimmt oder stundet. Eine transparente Kostenaufklärung durch den Anwalt ist wichtig, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Insgesamt gilt: Je klarer und einvernehmlicher die Scheidung verläuft, desto geringer sind die Kosten.

     

    Ratgeber zu Trennung, Unterhalt und Ehescheidung

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