KOSTENFREIE ONLINE-BERATUNG

Sparen Sie Scheidungskosten und fordern Sie jetzt Ihren Gratis Kostenvoranschlag sowie weitere Informationen für Ihre Scheidung an.

Ihr Aufwand – 1 Minute. Ihr Ergebnis – Reduzierung Ihrer Scheidungskosten. Wir berücksichtigen die Reduzierung von 30% sowie weitere Abzüge für Ihre Kinder und erläutern Ihnen die Möglichkeiten zur Regelung der Scheidungsfolgen, insbesondere dem Versorgungsausgleich. Ihre Daten werden verschlüsselt übermittelt. Unsere Kanzlei unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.








    Trennungsdatum

    Wohnort

    SSL-verschlüsselt Anwaltliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) Kostenlos & unverbindlich 24/7 Verfügbar

    Online-Scheidung bundesweit mit Fachanwältin für Familienrecht

    Kostenfreie Erstberatung
    Fachanwaltskanzlei für Familienrecht
    spezialisiert auf Scheidungen
    20+ Jahre erfolgreiche Rechtsvertretung
    Bundesweit tätig – Gerichtsvertretung in ganz Deutschland
    Spezialisiert auf Unterhalt, Vermögensaufteilung & Sorgerecht

    Ablauf Ihrer Scheidung in fünf Schritten

    Der Ablauf Ihrer Scheidung Schritt für Schritt – Von der Trennung über das Trennungsjahr, das gerichtliche Scheidungsverfahren bis zum Ausspruch Ihrer Scheidung im Scheidungstermin. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht stehen wir unseren Mandanten mit fachanwaltlicher Beratung von der Trennung bis zur Scheidung zur Seite. Unsere Fachanwaltskanzlei für Familienrecht hilft Ihnen, Ihr Scheidungsverfahren und die Scheidungsfolgen möglichst einvernehmlich und kostengünstig zu gestalten.

     

    Onlinescheidung Ablauf mit Fachanwalt

    Trennung – Ihr Trennungsjahr beginnt


    Unsere Fachanwaltskanzlei vertritt Sie bereits während des Trennungsjahres:
    Mit der Trennung beginnt der erste Schritt Ihrer Scheidung. Der Scheidungsantrag kann bereits nach 10 monatiger Trennungszeit bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Die Trennung der Ehegatten kann entweder innerhalb der Ehewohnung erfolgen, dh. von Tisch und Bett getrennt oder durch räumliche Trennung, z.B. Auszug eines Ehegatten oder Auflösung der Ehewohnung. Die Trennung innerhalb der Ehewohnung ist ebenfalls durch die Familiengerichte anerkannt, wenn beide Ehegatten diese übereinstimmend angeben. Dies geschieht in der Regel durch eine beidseitig unterzeichnete Trennungserklärung, die Ihnen unsere Fachanwaltskanzlei so vorbereitet, dass sie vom Familiengericht im Scheidungsverfahren anerkannt wird. Diese Trennungszeit dient der Klärung, ob die Ehe endgültig gescheitert ist. Versöhnungsversuche innerhalb des Trennungsjahres sind möglich und unterbrechen das Trennungsjahr nur, wenn diese länger als 2 Monate andauern. Unserer Kanzlei unterstützt Sie bereits während des Trennungsjahres.

    Kostenvoranschlag – Unverbindlich & kostenfrei:

    Unserer Fachanwaltskanzlei ist Transparenz wichtig. Sie als Eheleute werden durch einen Kostenvoranschlag über die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens informiert. Der Kostenvoranschlag ermöglicht eine transparente Planung der Scheidungskosten. Unser Ziel ist es, dass Ihre Scheidung einvernehmlich geführt werden kann, und damit die Kosten für Sie so gering wie möglich gehalten werden. Für die einvernehmliche Scheidung kann eine Reduzierung von 30 % beantragt werden sowie ein weiterer Abzug für Ihre minderjährigen Kinder. Wir beantragen und berücksichtigen alle möglichen Reduzierungen für Ihr Scheidungsverfahren. Zudem gewähren wir unseren Mandanten eine zinslose Ratenzahlung der Rechtsanwaltsgebühren für Ihr Scheidungsverfahren.



    Kostenfreie Erstberatung – Beratung durch Fachanwältin

    Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht beraten wir Sie zu den Scheidungsfolgen, insbesondere dem Versorgungsausgleich, dem möglichen Unterhalt sowie etwaigen Zugewinnausgleich.
    Wichtig: Vor der Scheidung muss zumindest der Versorgungsausgleich = Rentenausgleich geklärt sein. Wenn Ihre Ehedauer über drei Jahre ist, muss der Versorgungsausgleich = Rentenausgleich für die Ehezeit mit der Scheidung im sogenannten Zwangsverbund durchgeführt werden, außer, beide Ehegatten haben notariell auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet oder verzichten wirksam im Scheidungsverfahren.
    Unsere Fachanwaltskanzlei unterstützt Sie sowohl bei der Entscheidung, ob ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich möglich und sinnvoll ist, als auch dabei, diesen entweder für eine notarielle Beurkundung vorzubereiten bzw. eine wirksame Erklärung im Scheidungstermin zu Protokoll des Gerichts wechselseitig zu erklären.


     

    Antragstellung – Scheidungsantrag beim Familiengericht

    Der weitere Schritt für Ihr Scheidungsverfahren ist das Ausfüllen des Scheidungsantrags bzw. Scheidungsformulars, welches Sie auch auf unserer Website innerhalb weniger Minuten ausfüllen können. Mit Absenden des Scheidungsantrags bzw. Scheidungsformulars haben Sie unserer Kanzlei noch nicht zur Scheidung beauftragt, sondern zunächst die Daten sicher übermittelt, welche für den Scheidungsantrag bei Gericht notwendig sind. Sollten Rückfragen bestehen oder noch rechtliche Fragen zu klären sein, bieten wir die kostenfreie Erstberatung entweder persönlich in unseren Kanzleiräumen oder via Videokonferenz oder telefonisch an. Erst nachdem alle rechtlichen Fragen geklärt sind und Sie die übersendete Scheidungsvollmacht sowie die weiteren Unterlagen, insbesondere die Kopie der Heiratsurkunde übersendet haben, kann mit Ihrer Abstimmung der Scheidungsantrag vorbereitet und bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden.
    Das zuständige Familiengericht für Ihr Scheidungsverfahren ergibt sich gemäß § 122 FamFG entweder daraus, wo ein Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder, wenn Sie keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben, nach dem letzten gemeinsamen Aufenthalt, wenn ein Ehegatte noch in diesem Gerichtsbezirk wohnt. Der Scheidungsantrag wird durch unsere Fachanwaltskanzlei beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Mit der Einreichung Ihres Scheidungsantrags bei Gericht beginnt das gerichtliche Scheidungsverfahren.



    Ihr Scheidungsverfahren vor Gericht

    Wir vertreten unsere Mandanten während der Trennungszeit sowie im Scheidungsverfahren. Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt insbesondere davon ab, ob der Versorgungsausgleich = Rentenausgleich mit der Scheidung durchgeführt wird oder die Ehegatten diesen nicht durchführen lassen, weil wechselseitig wirksam verzichtet wird. Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, müssen für die Ehezeit die Rentenanwartschaften berechnet werden und die Rentenauskünfte für die Ehezeit durch das Gericht eingeholt werden. Hierfür müssen die Ehegatten den Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen. Die Einholung der Rentenauskünfte nimmt in der Regel bereits 6 Monate in Anspruch, sodass das Scheidungsverfahren mit Durchführung des Versorgungsausgleichs mindestens 9 Monate oder länger dauert.
    Das Scheidungsverfahren ohne Versorgungsausgleich kann verkürzt durchgeführt werden, wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss, dauert die Scheidung nur 2-3 Monate, bis der Scheidungstermin anberaumt wird.
    In dem Scheidungstermin werden Sie durch unsere Fachanwaltskanzlei vertreten, beide Ehepartner werden durch das Gericht angehört, und zwar zur Trennung sowie zu ihrem Einkommen und ob die Scheidungsabsicht weiter besteht. Da alles vorab durch unserer Kanzlei schriftlich mit dem Gericht geklärt wird, dauert der Scheidungstermin nur zirka 15 Minuten. In dem Scheidungstermin wird die Scheidung durch das Gericht ausgesprochen und der Scheidungsbeschluss erlassen, der nach einem Monat Rechtskraft erlangt – damit ist die Ehe offiziell beendet.
    Fachanwältin für Familienrecht Antje Kaschube vertritt Sie mit fachanwaltlicher Erfahrung mit über 20 jähriger Berufserfahrung, spezialisiert auf Scheidungsrecht.

     

    Häufig gestellte Fragen zur Scheidung

    Wie läuft eine Scheidung ab?

    Eine Scheidung in Deutschland folgt einem gesetzlich festgelegten Ablauf, der sicherstellen soll, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Zunächst beginnt das Trennungsjahr, in dem die Ehepartner getrennt leben müssen und keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Während dieser Zeit werden häufig Unterhalt, Vermögen und Fragen zu den Kindern bereits außergerichtlich geklärt. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann ein Ehepartner über einen Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Das Gericht fordert anschließend Unterlagen an und führt den Versorgungsausgleich durch, der die Rentenansprüche beider Partner ausgleicht. Danach wird ein Gerichtstermin festgelegt, zu dem beide Ehepartner erscheinen müssen. In diesem Termin stellt das Gericht Fragen zum Trennungsjahr und zur endgültigen Trennung. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, spricht das Gericht die Scheidung aus. Der Beschluss wird nach einem Monat rechtskräftig. Insgesamt dauert eine Scheidung meist zwischen vier und zwölf Monaten, abhängig vom Versorgungsausgleich und der Einvernehmlichkeit.

    Wie lange dauert eine Scheidung?

    Die Dauer einer Scheidung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Versorgungsausgleich und der Einvernehmlichkeit der Ehepartner. Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel vier bis acht Monate nach Einreichung des Antrags, vorausgesetzt das Trennungsjahr ist bereits vollständig abgelaufen. Verzögerungen entstehen häufig, wenn Rentenversicherungsträger lange für die Berechnung des Versorgungsausgleichs benötigen. Bei streitigen Scheidungen kann sich das Verfahren erheblich verlängern, da zusätzliche Anträge gestellt und Beweise erhoben werden müssen. Auch Unterhalts- oder Vermögensstreitigkeiten können das Verfahren um Monate oder sogar Jahre verzögern. Das Gericht ist verpflichtet, alle relevanten Punkte sorgfältig zu prüfen. Eine gute Vorbereitung und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren deutlich. Wer frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt, vermeidet typische Verzögerungen. Insgesamt gilt: Je einvernehmlicher die Ehepartner handeln, desto schneller wird die Scheidung abgeschlossen.

    Was kostet eine Scheidung?

    Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der vom Einkommen beider Ehepartner abhängt. Je höher das gemeinsame Nettoeinkommen, desto höher fallen die Gerichtskosten und Anwaltskosten aus. Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger, da nur ein Anwalt benötigt wird. Typischerweise liegen die Gesamtkosten zwischen 1.100 und 3.600 Euro, abhängig vom Einkommen und dem Umfang des Versorgungsausgleichs. Bei streitigen Verfahren steigen die Kosten schnell an, da zusätzliche Anträge und Verhandlungen erforderlich sind. Auch Vermögensauseinandersetzungen oder Unterhaltsstreitigkeiten erhöhen den Verfahrenswert erheblich. Wer wenig Einkommen hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen, sodass der Staat die Kosten übernimmt oder stundet. Eine transparente Kostenaufklärung durch den Anwalt ist wichtig, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Insgesamt gilt: Je klarer und einvernehmlicher die Scheidung verläuft, desto geringer sind die Kosten.

     

    Ratgeber zu Trennung, Unterhalt und Ehescheidung

    Stand: Mai 2026