KOSTENFREIE ONLINE-BERATUNG

Sparen Sie Scheidungskosten und fordern Sie jetzt Ihren Gratis Kostenvoranschlag sowie weitere Informationen für Ihre Scheidung an.

Ihr Aufwand – 1 Minute. Ihr Ergebnis – Reduzierung Ihrer Scheidungskosten. Wir berücksichtigen die Reduzierung von 30% sowie weitere Abzüge für Ihre Kinder und erläutern Ihnen die Möglichkeiten zur Regelung der Scheidungsfolgen, insbesondere dem Versorgungsausgleich. Ihre Daten werden verschlüsselt übermittelt. Unsere Kanzlei unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.








    Trennungsdatum

    Wohnort

    SSL-verschlüsselt Anwaltliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) Kostenlos & unverbindlich 24/7 Verfügbar

    Online-Scheidung bundesweit mit Fachanwältin für Familienrecht

    Kostenfreie Erstberatung
    Fachanwaltskanzlei für Familienrecht
    spezialisiert auf Scheidungen
    20+ Jahre erfolgreiche Rechtsvertretung
    Bundesweit tätig – Gerichtsvertretung in ganz Deutschland
    Spezialisiert auf Unterhalt, Vermögensaufteilung & Sorgerecht

    Online-Scheidung mit Fachanwältin für Familienrecht, bundesweit

    Ich bin Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Seit über zwanzig Jahren begleite ich Mandantinnen und Mandanten durch ihre Scheidung, von Dresden aus und vor Familiengerichten in ganz Deutschland.

    Die meisten Menschen kommen nicht mit einer Rechtsfrage zu mir, sondern mit der Sorge, etwas falsch zu machen. Deshalb steht hier zuerst, was eine Scheidung kostet und wie sie abläuft. Entscheiden können Sie danach immer noch.

    Kostenvoranschlag anfordern 0800 32 666 77

    Was Ihre Scheidung kostet

    GrößenordnungBei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt liegen die Gesamtkosten meist zwischen 1.100 und 3.600 Euro. Wo genau, hängt an Ihrem Einkommen und an der Zahl der auszugleichenden Rentenanrechte.

    Die Kosten sind nicht verhandelbar, sie ergeben sich aus dem Gesetz. Grundlage ist der Verfahrenswert: das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen, mindestens jedoch 3.000 Euro (§ 43 FamGKG). Für jedes unterhaltsberechtigte Kind zieht das Gericht üblicherweise einen Betrag ab, und bei einvernehmlich geführten Verfahren setzen viele Gerichte den Wert deutlich niedriger an.

    Sie bekommen vorab eine konkrete Zahl für Ihren Fall, aufgeschlüsselt nach Gerichts- und Anwaltskosten. Dafür brauche ich drei Angaben, das dauert etwa eine Minute. Die Antwort ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, kostenfrei und ohne dass Sie damit etwas beauftragen.

    Kostenvoranschlag anfordern Selbst nachrechnen

    Reicht das Einkommen für die Verfahrenskosten nicht aus, gibt es Verfahrenskostenhilfe. Ob Sie dafür in Betracht kommen, prüfe ich mit Ihnen, bevor irgendetwas bei Gericht eingereicht wird. Verfahrenskostenhilfe im Detail

    So läuft Ihre Scheidung ab

    1. TrennungsjahrGetrennt leben heißt nicht zwingend, dass jemand auszieht. Es genügt, dass innerhalb der Wohnung keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht (§ 1567 Abs. 1 BGB): getrennte Schlafräume, getrennte Kassen, kein Wirtschaften füreinander. Halten Sie das Trennungsdatum schriftlich fest, im Zweifel fragt das Gericht danach.
    2. Kostenvoranschlag und ErstberatungSie erfahren, was das Verfahren kostet, und wir klären, welche Folgesachen bei Ihnen überhaupt eine Rolle spielen. Meistens sind das drei: Versorgungsausgleich, Unterhalt und die Frage nach Immobilie und Vermögen. Beides kostet Sie nichts.
    3. Unterlagen und VollmachtHeiratsurkunde, Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder und Ihre Einkommensdaten laden Sie verschlüsselt hoch. Die Vollmacht unterschreiben Sie elektronisch, ein Ausdruck ist nicht nötig.
    4. Scheidungsantrag bei GerichtIch reiche über das besondere elektronische Anwaltspostfach beim zuständigen Familiengericht ein, üblicherweise etwa zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres. Bis die Formulare zum Versorgungsausgleich zurück sind, ist das Jahr ohnehin um. Das verkürzt die Gesamtdauer spürbar.
    5. Gerichtstermin und RechtskraftBeide Ehegatten erscheinen persönlich. Das Gericht fragt, seit wann Sie getrennt leben und ob Sie geschieden werden möchten. In einer einvernehmlichen Sache dauert das zehn bis zwanzig Minuten. Verzichten beide auf Rechtsmittel, sind Sie noch im Termin rechtskräftig geschieden.

    Mit Schritt 2 beginnen Ablauf im Detail

    Was Sie vorher wissen sollten

    Eine Scheidung ohne Gericht gibt es nichtÜber jede Ehe entscheidet ein Familiengericht, und beide Ehegatten werden dort persönlich angehört. Digital läuft alles davor: Beratung, Unterlagen, Vollmacht, Antragstellung. Wer Ihnen eine Scheidung per Mausklick verspricht, verkauft etwas, das es nicht gibt.
    Ein Anwalt genügtAnwaltszwang besteht nur für denjenigen, der den Antrag stellt. Der andere Ehegatte darf der Scheidung ohne eigene Vertretung zustimmen (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Genau daraus entsteht der Preisunterschied, den Sie überall als günstige Scheidung beworben sehen. Beraten darf ich in diesem Fall allerdings nur einen von Ihnen, das schreibt das Berufsrecht vor.
    Der erste Schritt kostet nichtsErsteinschätzung und Kostenvoranschlag sind kostenfrei und unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars beauftragen Sie noch nichts. Alles, was Sie mir mitteilen, unterliegt ab dem ersten Kontakt der anwaltlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB, auch wenn daraus kein Mandat wird.

    Häufig gestellte Fragen zur Scheidung

    Funktioniert die Online-Scheidung wirklich ohne persönlichen Kanzleibesuch?+

    Ja, mit einer Ausnahme: Zum Termin vor dem Familiengericht müssen Sie persönlich erscheinen, das lässt sich nicht ersetzen. Alles davor läuft digital. Sie schildern Ihre Situation, laden Heiratsurkunde, Geburtsurkunden und Einkommensnachweise verschlüsselt hoch und unterschreiben die Vollmacht elektronisch. Die Einreichung bei Gericht erfolgt über das besondere elektronische Anwaltspostfach.

    Welche Unterhaltsarten sind im Scheidungsverfahren relevant?+

    Drei. Der Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB besteht ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Und der nacheheliche Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) setzt erst mit der Scheidung ein, und nur wenn ein gesetzlicher Grund vorliegt, etwa Kindesbetreuung, Alter oder Krankheit. Auf Trennungsunterhalt kann man für die Zukunft nicht wirksam verzichten, auf nachehelichen dagegen schon.

    Wann ist ein Zugewinnausgleich zu berechnen?+

    Immer dann, wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Dann leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, und wer während der Ehe mehr hinzugewonnen hat, zahlt die Hälfte der Differenz aus. Stichtag für das Endvermögen ist die Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Wer also noch etwas klären möchte, sollte das vorher tun.

    Wie wird das Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern geregelt?+

    Gar nicht, jedenfalls nicht automatisch. Das gemeinsame Sorgerecht besteht nach der Trennung und nach der Scheidung unverändert fort. Nur wenn ein Elternteil die alleinige Sorge beantragt, entscheidet das Gericht darüber (§ 1671 BGB), und zwar nach dem Kindeswohl. Zu regeln sind in der Praxis Umgang und Kindesunterhalt, nicht das Sorgerecht.

    Aus welchen Posten setzen sich die Kosten einer Online-Scheidung zusammen?+

    Aus zwei Posten, beide aus festen Tabellen. Die Gerichtskosten fallen als zwei volle Gebühren nach dem FamGKG an und werden als Vorschuss angefordert, bevor der Antrag zugestellt wird. Die Anwaltskosten richten sich nach dem RVG, üblicherweise eine 1,3-fache Verfahrensgebühr und eine 1,2-fache Terminsgebühr, dazu Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Beide hängen am Verfahrenswert, und der ergibt sich aus Ihrem Einkommen.

    Was bedeutet Verzicht auf den Versorgungsausgleich?+

    Dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften nicht geteilt werden. Möglich ist das nur notariell beurkundet oder als Vergleich vor Gericht, und das Familiengericht prüft die Vereinbarung auf Wirksamkeit. Ich rate dazu selten und nie ohne vorherige Berechnung. Rentenanwartschaften sind für viele der größte Vermögenswert der Ehe, größer als das Auto und manchmal größer als die Immobilie.

    Alle Fragen und Antworten

    Wie ich arbeite

    Sie geben einem fremden Menschen Einblick in Ihre Ehe, Ihr Einkommen und Ihre Familie. Deshalb sollten Sie vorher wissen, worauf Sie sich einlassen. Vier Dinge, auf die Sie sich bei mir verlassen können:

    • Sie sprechen mit mir. Kein Callcenter, kein wechselnder Sachbearbeiter. Wer Ihre Akte führt, kennt sie auch.
    • Der Preis steht, bevor Sie sich entscheiden. Den Kostenvoranschlag bekommen Sie schriftlich und aufgeschlüsselt, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
    • Ich rechne, bevor Sie verzichten. Auf keinen Punkt Ihrer Scheidung wird verzichtet, solange nicht auf dem Tisch liegt, was er wert ist. Beim Versorgungsausgleich geht es dabei regelmäßig um fünfstellige Beträge.
    • Ich sage Ihnen, wenn Sie mich nicht brauchen. Manche Frage ist in zehn Minuten am Telefon geklärt. Dann sage ich das, statt ein Mandat daraus zu machen.
    Und drei Dinge, die Sie bei mir nicht bekommenKein Versprechen über den Ausgang, denn wer Ihnen ein Ergebnis garantiert, kennt Ihr Verfahren nicht. Keine Scheidung ohne Gericht, die gibt es in Deutschland nicht, egal wie sie beworben wird. Und keinen Pauschalpreis, der später nicht hält, denn die Gebühren stehen im Gesetz und nicht in meiner Preisliste.
    Was Sie überprüfen könnenDen Fachanwaltstitel für Familienrecht vergibt die Rechtsanwaltskammer erst nach dem Nachweis einer bestimmten Zahl bearbeiteter Verfahren, und er muss durch jährliche Fortbildung gehalten werden. Alles, was Sie mir mitteilen, unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 StGB, ab dem ersten Kontakt. Jede zugelassene Anwältin unterhält eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Meine Kammerzugehörigkeit und die ladungsfähige Anschrift finden Sie im Impressum.

    Zur Kanzlei

    Die Fachanwaltskanzlei Kaschube hat ihren Sitz in der Königstraße 18 in 01097 Dresden. Fachanwältin für Familienrecht ist ein Titel, für den man eine bestimmte Zahl bearbeiteter Verfahren nachweisen und sich jährlich fortbilden muss. Familienrecht ist das Einzige, was ich mache.

    Vertreten werde ich Sie vor dem Familiengericht, das für Sie zuständig ist, unabhängig davon, wo in Deutschland Sie wohnen. Wenn Sie lieber telefonieren: 0800 32 666 77.

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    Ratgeber zu Trennung, Unterhalt und Ehescheidung



    Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht

    Antje Kaschube

    Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwaltskammer München

    Diesen Text habe ich selbst geschrieben, nicht eine Agentur. Ich arbeite seit über zwanzig Jahren ausschließlich im Familienrecht und führe Scheidungsverfahren vor Familiengerichten in ganz Deutschland. Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet ist, rufen Sie an. Sie sprechen mit meiner Kanzlei, nicht mit einem Callcenter.

    Fachanwaltskanzlei Kaschube · Königstraße 18, 01097 Dresden · 0800 32 666 77 · info@kanzlei-kaschube.de

    Stand: September 2026