30 % Reduzierung der Scheidungskosten Mit Olinescheidung
Fordern Sie jetzt Ihren Gratis Kostenvoranschlag an. Wir schlüsseln Ihnen die gesamten Scheidungskosten auf. Sparen Sie Scheidungskosten. Wir beantragen eine Reduzierung um 30% sowie ein Abzug für Ihre Kinder. Wir garantieren Ihnen die geringstmöglichen Kosten. Sie erhalten innerhalb von 24h Ihren Kostenvoranschlag sowie weitere Informationen zu Ihrer Scheidung.
Für Fragen zum Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt sowie Kindesunterhalt im Zusammenhang mit Ihrem dem Scheidungsverfahren stehen wir Ihnen mit fachanwaltlichem Rat zur Seite.
Erster Schritt zur Scheidung. Füllen Sie jetzt unverbindlich den Online Scheidungsantrag aus und Sie erhalten neben dem Kostenvoranschlag konkrete Informationen zu Ihrer Scheidung sowie unsere Vollmacht. Nach Rücksendung der Vollmacht sowie der Heiratsurkunde reichen wir Ihren Scheidungsantrag bei Gericht ein.
Wir erläutern Ihnen den Versorgungsausgleich = Rentenausgleich im Scheidungsverfahren sowie die Möglichkeiten eines Verzichts auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverfahren.
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen Sie für die Einreichung des Scheidungsantrags anwaltlich vertreten sein. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht sind wir spezialisiert auf Scheidungen sowie die Regelung der Scheidungsfolgen. Wir vertreten Sie mit fachanwaltlichem Rat während der Trennungszeit sowie im Scheidungsverfahren und garantieren Ihnen die geringsmöglichen Kosten.
Unsere Fachanwaltskanzlei führt Scheidungen deutschlandweit vor allen Familiengerichten durch. Die Online Scheidung ist unabhängig von Ihrem Wohnort, da kein Anwaltsbesuch Ihrerseits nötig ist. Die Übersendung der Unterlagen (Vollmacht, Kopie der Heiratsurkunde, Formulare zum Versorgungsausgleich) kann problemlos per email an info@ehe-scheidung-online.de oder Fax erfolgen, wir bieten zudem telefonische kostenfreie Erstberatung unter 0351 27 181 200 oder per Videokonferenz an sowie bei Bedarf persönliche Beratung vor Ort.
Außergerichtliche Regelungen: Wenn aufgrund von Einkommensdifferenzen ein Ehegattenunterhalt in Betracht kommt, sollte versucht werden, den Ehegattenunterhalt außergerichtlich einvernehmlich zu regeln. Wir begleiten Sie dabei und erstellen entsprechende Unterhaltsberechnungen, die Grundlage für die Klärung etwaiger Unterhaltsfragen ist. Kommen aufgrund von Vermögensdifferenzen, die während der Ehe entstanden sind, Zugewinnausgleichsansprüche in Betracht, sollten diese möglichst nicht im Scheidungsverfahren geregelt werden, sondern außergerichtlich. Etwaige Zugewinnausgleichsansprüche können noch bis 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden, danach verjähren sie. Wenn Sie Beratung oder die Regelung von Zugewinnausgleichsansprüchen wünschen, erstellen wir eine Zugewinnausgleichsberechnung, die dann als Grundlage für einNe Eingiung dienen kann. Gerichtliche Entscheidungen über diese Scheidungsfolgen im Scheidungsverbund würden die Kosten der Scheidung erheblich erhöhen.
Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website gegebenen Ausführungen allgemeine Informationen sind und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an unsere qualifizierten Fachanwaltskanzlei wenden. Kontakt
Häufige Fragen bei Trennung und Scheidung:
– Verfahrenskostenhilfe bei Ehescheidungen: Ihre Ansprüche und Voraussetzungen
1. Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe
Verfahrenskostenhilfe, auch als Prozesskostenhilfe bekannt, steht Ihnen zu, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu tragen. Die Verfahrenskostenhilfe deckt bei ratenfreier Bewilligung sowohl Ihre eigenen Rechtsanwaltsgebühren als auch die für den Antragstellenden entstandenen Gerichtskosten ab.
2. Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe
Um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
a. Wirtschaftliche Bedürftigkeit
Sie müssen nachweisen, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen. Dies erfolgt anhand Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Das entsprechende Formular für die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe übersenden wir Ihnen mit dem Kostenvoranschlag.
3. Beantragung von Verfahrenskostenhilfe
Wenn wir anhand Ihrer Einkommensangaben im Scheidungsformular oder im Kostenvoranschlag erkennen, dass ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, übersenden wir Ihnen mit unserem Kostenvoranschlag auch das Formular für die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Wir reichen den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nach Vorliegen aller Unterlagen und mit Ihrer Abstimmung mit dem Antrag auf Scheidung beim zuständigen Familiengericht für Sie ein.
Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Online-Scheidungsformular können Sie uns ganz einfach Informationen über sich und Ihren Ehepartner verschlüsselt übermitteln und erhalten innerhalb kürzester Zeit einen Kostenvoranschlag sowie weitere Informationen Ihrem Scheidungsverfahren.
Wir übersenden Ihnen die Scheidungsvollmacht und fordern die weiteren Unterlagen an, insbesondere die Kopie der Heiratsurkde, der Geburtsurkunden Ihrer Kinder sowie eventueller Eheverträge.
Nach Übersendung aller Unterlagen prüfen wir diese und bereiten den Scheidungsantrag vor, welchen wir mit Ihrer Abstimmung sodann bei dem zuständigen Familiengericht einreichen.
Nach einer Woche übersendet das Gericht sodann das gerichtliche Aktenzeichen und fordert den Gerichtskostenvorschuss an. Wir übersenden Ihnen sodann auch unsere Rechnung, die Sie in bis zu 10 monatlichen zinslosen Raten zahlen können. Bei Verfahrenskostenhilfebewilligung erfolgt die Abrechnung direkt mit der Staatskasse, dh. Sie müssen weder Gerichtskosten noch Anwaltskosten tragen.
Wir führen für Sie die gerichtlichen Korrespondenz über das gerichtlich verschlüsselte BeA Online Verfahren, dh. alle Dokumente werden dem Gericht Online verschlüsselt zugesendet.
Sie erhalten ebenfalls alle Abschriften per email zugesendet.
Wenn der Versorgungsausgleich = Rentenausgleich mit der Scheidung durchgeführt wird, übersendet das Gericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich und holt die Rentenauskünfte für die Ehezeit ein.
Wenn der Versorgungsausgleich wegen wirksamen Verzichts oder Ehedauer von unter 3 Jahren nicht durchgeführt wird, wird bereits der Scheidungstermin festgelegt.
Ohne Durchführung des Versorgungsausgleichs dauert das Scheidungsverfahren in der Regel 2-3 Monate, mit Durchführung des Versorgungsausgleichs in der Regel mindestens 9 bis 12 Monate, da die Rentenauskünfte eingeholt werden müssen.
Der Scheidungstermin dauert in der Regel nur 15 -20 Minuten, im schriftlichen Scheidungsverfahren bereits alles geregelt und mit dem Gericht durch unsere Fachanwaltskanzlei geklärt wurde. Im Scheidungstermin werden die Ehegatten vom Gericht zur Trennung und Ihren Einkommensverhältnissen angehört und die Scheidung wird ausgesprochen. Sie werden geschieden. Sie werden durch unsere Fachanwaltskanzlei bei dem Scheidungstermin begleitet.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihr Feedback! Wir schätzen jede Anregung und sind immer daran interessiert, Ihre Erfahrungen mit unseren Serviceleistungen im Familienrecht zu verbessern - sei es positiv oder negativ. Bitte zögern Sie nicht, uns jederzeit per E-Mail (Bewertung@Ehe-Scheidung-Online.de)zu kontaktieren, damit wir gemeinsam Lösungen finden können. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!
Mit Online Scheidung taten wir uns anfangs schwer, aber im Nachhinein betrachtet war es die beste Entscheidung, die wir treffen konnten. Die Zeitersparnis war erheblich und wir haben viel Geld gespart. Wir waren angenehm überrascht, wie reibungslos der Online-Prozess abgelaufen ist und wie schnell wir unsere Scheidung abgeschlossen haben. Wir mussten keinen Anwalt vor Ort aufsuchen, was unsere Zeit und unser Budget erheblich entlastet hat. Alles in allem können wir diesen Service nur empfehlen.
Seriös und effizient geschriebene Seite und wirklich kompetente Antworten beim Anruf haben mich überzeugt. So professionell und unaufgesetzt freundlich habe ich zuvor noch keine Anwältin erlebt. Lieben Dank für super gute Betreuung! Ich werde Sie weiterempfehlen. Alexandra P.
Ihr Service war transparent und unkompliziert. Ich musste nur die Heiratsurkunde und einen Fragebogen übermitteln und der Scheidungsantrag war am nächsten Tag bei Gericht. Der Scheidungstermin war nach ein paar Monaten und dauerte nur wenige Minuten. Vielen Dank!
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