Fachanwaltskanzlei Kaschube · Aufklärung
Scheidung ohne Anwalt: Was ist möglich – was nicht?
Viele fragen: Muss ich wirklich einen Anwalt nehmen? Ich erkläre Ihnen ehrlich, wo Anwaltspflicht besteht.
Der Anwaltszwang im deutschen Scheidungsrecht
Anders als in manchen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine Möglichkeit, sich ohne anwaltliche Vertretung scheiden zu lassen. Der Antragsteller benötigt zwingend einen Anwalt. Der andere Ehepartner kann ohne eigenen Anwalt am Scheidungstermin teilnehmen – er muss aber zustimmen und kann keine eigenen Anträge stellen.
Wann brauchen beide Ehepartner einen Anwalt?
- Streitige Scheidung
- Streit um Unterhalt vor Gericht
- Streit um Sorge-/Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich vor Gericht
- Einvernehmliche Scheidung
- Alle Folgesachen einvernehmlich geregelt
- Zustimmung des anderen Partners
- Kein Widerspruch beim Versorgungsausgleich
Was kostet ein Scheidungsanwalt wirklich?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von z.B. 3.000 € pro Partner berechnet sich der Verfahrenswert nach der Formel: 3 × monatliches Nettoeinkommen beider Partner = ca. 18.000 €. Die Anwaltsgebühren betragen nach RVG dann ca. 1.000–1.500 € netto (inkl. Gerichtsgebühren). Nutzen Sie unseren Kostenrechner für Ihre persönliche Berechnung.
Gibt es Prozesskostenhilfe?
Wenn Ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, können Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Der Staat übernimmt dann die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Die Bewilligung hängt von Einkommen, Vermögen und Aussichten des Verfahrens ab. Ich stelle diesen Antrag für Sie.
Risiken ohne anwaltliche Beratung
- Verzicht auf Unterhaltsansprüche, die Ihnen tatsächlich zustehen
- Nachteilige Regelungen beim Zugewinnausgleich, die später nicht mehr korrigierbar sind
- Falsche Vereinbarungen beim Sorgerecht, die das Kindeswohl gefährden
- Übersehener Versorgungsausgleich – mit Folgen bis ins Rentenalter
- Formfehler, die die Scheidungsfolgenvereinbarung unwirksam machen
Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der “alles klar ist”, wird anwaltliche Beratung als unnötig empfunden. Doch gerade dann werden die größten Fehler gemacht – weil Ansprüche nicht bekannt sind oder voreilig aufgegeben werden. Eine einmalige Beratung kostet wenig und kann Sie vor teuren Fehlern schützen.
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Ich sage Ihnen ehrlich, was in Ihrer Situation sinnvoll ist – ohne versteckte Kosten oder Verpflichtungen.