Wie eine Beauftragung bei mir abläuft
Viele Mandanten zögern vor dem ersten Anruf, weil sie nicht wissen, worauf sie sich einlassen und was es kostet. Deshalb beschreibe ich hier den ganzen Weg, vom ersten Kontakt bis zur laufenden Zusammenarbeit. Sie sollen vorher wissen, was auf Sie zukommt.
Ich arbeite bundesweit online. Das heißt: Sie müssen nicht nach Dresden kommen. Der Kontakt läuft über Telefon, E-Mail und, wenn Sie es wünschen, per Video. Persönlich vor Gericht erscheinen müssen Sie nur einmal, nämlich zum Scheidungstermin, und der findet bei dem für Sie zuständigen Familiengericht statt.
Schritt 1: der Erstkontakt
Sie melden sich telefonisch oder schreiben mir. Nützlich ist es, wenn Sie gleich drei Angaben mitschicken: seit wann Sie getrennt leben, ob Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben und ob es außer der Scheidung noch andere offene Punkte gibt, etwa Unterhalt, eine Immobilie oder Streit über die Kinder. Mehr brauche ich für den Anfang nicht.
Sie bekommen dann eine Rückmeldung dazu, ob Ihr Fall bearbeitet werden kann und wie das weitere Vorgehen aussieht. Wenn ich Ihren Fall nicht übernehmen kann, sage ich das gleich und nicht nach drei Wochen.
Schritt 2: das Erstgespräch
Im Erstgespräch klären wir vier Dinge: ob die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen, welche Folgesachen tatsächlich geregelt werden müssen, welcher Weg für Sie der günstigste ist und mit welchen Kosten und welcher Dauer Sie rechnen müssen.
Dieses Gespräch ist eine Beratung und wird als solche abgerechnet. Sie erfahren die Höhe vorher, nicht hinterher. Wenn Sie mich anschließend mit dem Verfahren beauftragen, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Sie sind nach diesem Gespräch zu nichts verpflichtet. Es kommt regelmäßig vor, dass die richtige Empfehlung lautet, noch abzuwarten, oder dass ein Punkt sich ohne Verfahren klären lässt. Das sage ich Ihnen dann auch, obwohl es gegen mein eigenes Interesse spricht.
Schritt 3: Vollmacht und Auftrag
Entscheiden Sie sich für die Beauftragung, bekommen Sie von mir eine Vollmacht und eine Vergütungsvereinbarung beziehungsweise die Angaben zur gesetzlichen Abrechnung. Die Vollmacht drucken Sie aus, unterschreiben sie und schicken sie mir im Original zurück. Ohne sie kann ich vor Gericht nicht für Sie auftreten.
Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Wer den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung auch ohne eigenen Anwalt zustimmen, kann dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Dazu ein Punkt, der oft missverstanden wird: Ich kann immer nur einen von Ihnen beiden vertreten. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung gibt es keine Vertretung beider Seiten. Ich bin dann Ihre Anwältin, und Ihr Ehepartner stimmt zu, ohne selbst vertreten zu sein. Das spart Kosten, setzt aber voraus, dass wirklich Einigkeit besteht. Wo es Streit über Geld oder Kinder gibt, braucht die Gegenseite eigenen anwaltlichen Rat, und ich weise darauf auch hin.
Schritt 4: was ich von Ihnen brauche
Für den Antrag brauche ich die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister im Original, die unterschriebene Vollmacht sowie Ihre Angaben zu Personen, Anschriften und zum Trennungsdatum. Bei minderjährigen Kindern kommen deren Geburtsurkunden dazu.
Wenn Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, brauche ich zusätzlich die ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit Belegen. Sollen Unterhalt oder Vermögen geregelt werden, kommen Einkommens- und Vermögensnachweise hinzu.
Alles außer Urkunden und Vollmacht können Sie mir als Scan oder Foto schicken. Ich sage Ihnen konkret, welches Dokument mir noch fehlt, statt Ihnen eine allgemeine Liste zu geben und Sie damit allein zu lassen.
Was es kostet
Die Gebühren in Familiensachen richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt und bemisst sich vor allem nach dem Einkommen beider Ehegatten und nach den Anrechten, die im Versorgungsausgleich geteilt werden. Daraus ergeben sich die Gerichtskosten nach dem FamGKG und meine Gebühren nach dem RVG.
Feste Beträge kann ich deshalb nicht auf eine Internetseite schreiben, ohne zu raten. Was ich Ihnen gebe, ist eine Kostenübersicht für Ihren Fall, mit den Zahlen, die Sie mir nennen, und zwar bevor Sie sich entscheiden. Wenn Sie die Kosten nicht tragen können, prüfen wir Verfahrenskostenhilfe. Fällt die Prüfung negativ aus, sage ich Ihnen das, bevor Sie einen Antrag stellen.
Wie die Zusammenarbeit dann läuft
Nach der Beauftragung reiche ich den Antrag ein, sobald die Unterlagen vollständig sind. Danach besteht ein Teil meiner Arbeit im Warten auf Dritte, vor allem auf die Versorgungsträger. Sie bekommen von mir Nachricht, wenn etwas passiert, und eine Einschätzung dazu, was es bedeutet. Schriftstücke des Gerichts leite ich Ihnen weiter, mit einer kurzen Erklärung dazu, ob Sie etwas tun müssen oder nicht.
Sie können mich fragen, wann Sie wollen. Wenn ich nicht sofort erreichbar bin, weil ich in einem Termin sitze, bekommen Sie Rückmeldung, sobald es geht. Wenn ich auf eine Frage keine sichere Antwort habe, sage ich das, statt eine Prognose abzugeben, die nicht trägt.
Was Sie beitragen können: Antworten Sie zügig auf Rückfragen, halten Sie das Trennungsdatum konsistent, und sagen Sie mir früh, wenn sich etwas ändert, etwa ein Umzug, ein neuer Arbeitsplatz oder eine Einigung mit Ihrem Ehepartner. Vieles davon wirkt sich auf das Verfahren aus.
Was ich nicht übernehme
Damit Sie nicht enttäuscht werden: Ich kann Ihnen kein Ergebnis versprechen und keinen Termin garantieren, weil die Dauer maßgeblich von den Auskünften der Versorgungsträger und von der Terminlage des Gerichts abhängt. Ich vertrete nicht beide Ehegatten. Ich übernehme keine steuerliche Beratung; für Fragen zu Grunderwerbsteuer, Veräußerungsgewinnen oder zum Ehegattensplitting brauchen Sie einen Steuerberater. Und ich rate Ihnen von einem Verfahren ab, wenn ich absehe, dass es Ihnen mehr kostet, als es Ihnen einbringt.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie eine Scheidung erwägen, schreiben Sie mir kurz, seit wann Sie getrennt leben, ob minderjährige Kinder da sind und was außer der Scheidung noch offen ist. Daraus ergibt sich meist schon, ob ein Erstgespräch sinnvoll ist und worüber wir darin sprechen sollten.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.