Die Einwände, die ich am häufigsten höre
Wer zum ersten Mal von einer Online-Scheidung liest, ist meist skeptisch, und das zu Recht. Der Begriff verspricht etwas, das es so nicht gibt, und weckt Erwartungen, die das Verfahren nicht erfüllen kann. Auf dieser Seite nehme ich die Einwände der Reihe nach auf, die mir in Erstgesprächen begegnen, und sage jeweils, was daran zutrifft und was nicht. Was der Service umfasst, beschreibe ich gesondert unter Ehescheidung online.
Eine Scheidung über das Internet kann doch nicht rechtsgültig sein
Das ist richtig, und deshalb gibt es sie auch nicht. Es gibt nur ein ganz gewöhnliches Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht, bei dem der Weg zwischen Mandant und Anwältin digital verläuft. Der Antrag wird nach § 133 FamFG gestellt, das Gericht entscheidet, und der Beschluss wird rechtskräftig wie jeder andere. Online ist die Kommunikation, nicht das Verfahren.
Ich sehe meine Anwältin nie
Sie sehen mich spätestens im Gerichtstermin, und vorher so oft Sie möchten. Kein Mandat läuft bei mir ohne Gespräch; nur findet es meist am Telefon oder in einer Videokonferenz statt statt in einem Besprechungszimmer. Wenn Ihnen ein persönliches Gespräch in der Kanzlei lieber ist, machen wir das. Der digitale Weg ist ein Angebot, keine Bedingung.
Bei so etwas geht mein Fall in der Masse unter
Dieser Einwand zielt auf ein reales Problem. Es gibt Angebote, bei denen ein Formular eine Akte erzeugt und der Kontakt zur Anwältin auf zwei Standardschreiben beschränkt bleibt. Ob Sie es mit einem solchen Angebot zu tun haben, erkennen Sie an einer einfachen Frage: Wer bearbeitet mein Mandat, und spreche ich mit dieser Person? Bei mir ist die Antwort, dass ich Ihr Verfahren selbst führe und dass die Person, die Ihren Antrag schreibt, im Termin für Sie auftritt.
Online klingt billig, und billig kann nicht gut sein
Der erste Teil des Einwands beruht auf einem Missverständnis. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, nach dem RVG und dem FamGKG, und richten sich nach dem Verfahrenswert gemäß § 43 FamGKG. Dieselbe Scheidung kostet deshalb überall dasselbe, ob mit oder ohne Internet. Wo Angebote deutlich niedrigere Beträge nennen, lohnt der Blick darauf, was darin nicht enthalten ist. Was in Ihrem Fall anfällt, sage ich Ihnen vorab über den Kostenvoranschlag.
Was passiert mit meinen Daten?
Alles, was Sie mir schicken, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht, unabhängig davon, ob daraus ein Mandat wird. Unterlagen werden gesichert übertragen und vertraulich verarbeitet. Wenn Sie besonders vorsichtig sein wollen, schicken Sie in der ersten Nachricht nur eine kurze Schilderung ohne Namen Dritter und ohne Kontoauszüge; alles Weitere klären wir, wenn feststeht, was ich überhaupt benötige. Wenn Sie nicht möchten, dass Post an Ihre Wohnanschrift geht, sagen Sie es zu Beginn.
Meine Anwältin sitzt weit weg und kennt mein Gericht nicht
Zuständig ist ohnehin nicht das Gericht am Sitz der Kanzlei, sondern das Gericht, das sich nach Ihrem Wohnort und dem gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder bestimmt. Vertreten kann ich Sie vor jedem Familiengericht in Deutschland, und die Entfernung erhöht die gesetzlichen Gebühren nicht. Was örtliche Übung angeht, gibt es tatsächlich Unterschiede zwischen Gerichten, etwa bei der Terminierung. Das erfrage ich vor Ort, und es lässt sich einordnen. Ausführlich dazu unter Online-Scheidung deutschlandweit.
Bei Streit funktioniert das doch nicht
Teilweise stimmt das. Der digitale Weg trägt am besten, wenn Sie sich über die Scheidung einig sind. Sobald mehrere Folgesachen streitig verhandelt werden, entstehen Abstimmungen, die sich nicht mehr per E-Mail erledigen lassen, und dann telefonieren wir häufiger. Unmöglich wird der Online-Weg dadurch nicht, aber er wird aufwendiger, und ich sage Ihnen das im Erstgespräch, statt es später zu übergehen.
Ich bin nicht technikaffin
Sie brauchen kein Portal und keine App. Ein Telefon, eine E-Mail-Adresse und die Möglichkeit, ein Dokument zu fotografieren, reichen aus. Wer lieber Papier schickt, kann das tun; ich rechne den Postweg in die Fristen ein. Wenn Videogespräche Ihnen unangenehm sind, telefonieren wir.
Und wenn es doch kompliziert wird, muss ich dann wechseln?
Nein. Es ist dasselbe Mandat und dasselbe Verfahren. Wenn sich herausstellt, dass ein Zugewinnausgleich streitig wird oder Unterhalt gerichtlich geregelt werden muss, ändert sich nur der Aufwand, nicht die Zuständigkeit. Ein Wechsel wäre für Sie teuer und würde nichts verbessern.
Geht es dadurch wenigstens schneller?
Nur am Anfang. Der digitale Weg spart die Zeit, die sonst für Termine, Anfahrten und Postlaufzeiten draufgeht, und das ist am Beginn eines Mandats spürbar. Sobald der Antrag beim Gericht liegt, bestimmen andere das Tempo: das Gericht mit dem Kostenvorschuss und der Terminierung, die Versorgungsträger mit ihren Auskünften zum Versorgungsausgleich. Diese Phase verkürzt kein Anbieter, und wer das verspricht, verspricht etwas, das er nicht halten kann.
Muss ich wirklich zum Gericht?
Ja, und das ist die ehrlichste Grenze dieses Angebots. § 128 FamFG verlangt das persönliche Erscheinen beider Ehegatten, weil das Gericht sich selbst einen Eindruck verschaffen muss. Der Termin ist kurz und nicht öffentlich, und ich bereite Sie darauf vor. Aber er findet statt, und Sie müssen hin. Was Sie dort erwartet, steht unter Scheidungstermin.
Woran Sie ein seriöses Angebot erkennen
Drei Punkte helfen bei der Einordnung, unabhängig davon, für wen Sie sich entscheiden. Erstens: Wird Ihnen gesagt, wer Ihr Mandat bearbeitet, und können Sie mit dieser Person sprechen? Zweitens: Werden die Kosten vorher benannt und nachvollziehbar aus dem Verfahrenswert hergeleitet? Drittens: Wird der Gerichtstermin klar als Pflicht benannt oder verschwindet er im Kleingedruckten? Ein Angebot, das an diesen drei Stellen offen ist, können Sie ernst nehmen.
Wenn Sie es ausprobieren wollen
Sie müssen sich nicht vorher festlegen. Das Erstgespräch ist kostenfrei, und danach wissen Sie, ob dieser Weg zu Ihnen passt. Wie es abläuft, steht unter Beratung; was ich für den Antrag brauche, unter Checkliste. Einen Überblick über alle Themen gibt der Wegweiser.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.