Der Scheidungsantrag

Seit 2010 bietet unsere Kanzlei auch die Scheidung Online an, d.h. die Mandanten können auch über das Internet die Scheidung einreichen und mit unserer Kanzlei über email und Telefon kommunizieren. Ein Termin vor Ort, in einer unserer Kanzleien, ist für die Einreichung Ihrer Scheidung nicht notwendig, aber jederzeit möglich.
Kostentransparenz ist uns wichtig. Daher werden Ihnen nach Übermittlung des Scheidungsformulars die Kosten Ihrer Scheidung transparent aufgeschlüsselt unter Berücksichtigung aller möglicher Reduzierungen. Wir berücksichtigen die Reduzierung um 30 % bei einverständlicher Scheidung sowie weitere Reduzierungen für Ihre minderjährigen Kinder. Die Übersendung des Scheidungsformulars ist für Sie unverbindlich.
Nach Erhalt des Scheidungsformulars setzen wir uns mit Ihnen entweder per email oder telefonisch in Verbindung und erläutern Ihnen den Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens. Wir bereiten Ihren Scheidungsantrag vor, dieser wird aber erst nach Rücksendung der unterzeichneten Scheidungsvollmacht sowie Übersendung der Heiratsurkunde bei dem zuständigen Familiengericht mit Ihrer Abstimmung eingereicht. Alle offene Fragen beantworten wir Ihnen gern telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
Hinweis: Das Nettoeinkommen der Ehegatten wird abgefragt, weil das Nettoeinkommen die Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten ist. Daher geben Sie bitte das Nettoeinkommen an, auch geschätzte Einkommen anhand des letzten bekannten Nettoeinkommens für die Ehegatten sind zunächst ausreichend.
Bei Fragen rufen Sie uns einfach unter 0800 32 666 77 unverbindlich an. Dies löst keine Anwaltskosten aus.
Scheidungsantragsformular bundesweit