Fragen zum praktischen Ablauf der Zusammenarbeit
Auf dieser Seite geht es nicht um das Scheidungsrecht, sondern darum, wie die Arbeit mit mir konkret abläuft: wie Sie mich beauftragen, wie wir Unterlagen austauschen, wann Geld fließt und was Sie von mir erwarten können. Die inhaltlichen Fragen zum Verfahren beantworte ich ausführlich unter Fragen und Antworten zum Scheidungsverfahren.
1. Wie beauftrage ich Sie?
Sie schildern mir Ihre Ausgangslage, telefonisch oder schriftlich. Wenn klar ist, was zu tun ist, schicke ich Ihnen eine Vollmacht nach § 11 FamFG und eine Aufstellung der Unterlagen, die ich brauche. Das Mandat beginnt, wenn die unterschriebene Vollmacht bei mir liegt. Vorher entsteht Ihnen keine Verpflichtung, und Sie können jederzeit abbrechen.
2. In welcher Reihenfolge passiert was?
Zuerst prüfe ich, ob die Voraussetzungen für den Antrag vorliegen, insbesondere das Trennungsdatum und die Zuständigkeit des Gerichts. Dann stelle ich den Antrag zusammen und schicke ihn Ihnen zum Gegenlesen. Nach Ihrer Freigabe geht er beim Familiengericht ein. Das Gericht fordert den Kostenvorschuss an, stellt den Antrag anschließend dem anderen Ehegatten zu und versendet die Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Danach bestimmt es den Termin. Über jeden dieser Schritte informiere ich Sie, auch dann, wenn gerade nichts passiert.
3. Wie erreiche ich Sie, und wie schnell bekomme ich eine Antwort?
Per Telefon, E-Mail oder Videogespräch, je nachdem, was Ihnen lieber ist. Auf schriftliche Anfragen antworte ich in aller Regel am selben oder am nächsten Werktag. Wenn ich im Gerichtstermin bin, kann es länger dauern; in dem Fall bekommen Sie eine kurze Zwischennachricht. Für längere Fragen ist ein vereinbarter Telefontermin sinnvoller als eine Kette von E-Mails.
4. Wie schicke ich Ihnen meine Unterlagen?
Digital als Scan oder gut lesbares Foto, oder auf dem Postweg, wenn Ihnen das lieber ist. Originale brauche ich nur in Ausnahmefällen; für den Antrag genügt meist eine Kopie, die Urkunden reiche ich in der vom Gericht verlangten Form nach. Sammeln Sie die Unterlagen möglichst in einer Sendung statt einzeln, das erspart Rückfragen. Was ich im Einzelnen benötige, steht unter Checkliste und Formulare.
5. Wann muss ich etwas bezahlen?
Vor der Beauftragung entstehen keine Gebühren. Die Gerichtskosten fordert das Gericht nach Eingang des Antrags als Vorschuss an; erst danach wird der Antrag zugestellt. Die Anwaltsgebühren rechne ich nach dem RVG ab, also nach dem Verfahrenswert und nicht nach Aufwand. Wie hoch das in Ihrem Fall ausfällt, erfahren Sie vorab über den Kostenvoranschlag. Wenn Ihre Mittel dafür nicht reichen, prüfe ich Verfahrenskostenhilfe, bevor der Antrag eingereicht wird.
6. Mein Ehepartner hat auch Fragen. Können Sie uns beide beraten?
Nein. Ich vertrete immer nur einen von Ihnen, und daran ändert auch beiderseitiges Einverständnis nichts. Was ich tun kann: Ich formuliere den Antrag so, dass Ihr Ehepartner nachvollziehen kann, worum es geht, und erkläre ihm auf Nachfrage den Ablauf, ohne ihn rechtlich zu beraten. Zustimmen kann er dem Antrag ohne eigenen Anwalt. Für eigene Anträge oder eigene Ansprüche braucht er anwaltliche Vertretung.
7. Kann ich das Mandat beenden oder unterbrechen?
Ja, jederzeit und ohne Begründung. Bereits entstandene Gebühren bleiben bestehen, weitere fallen nicht an. Auch eine Pause ist möglich, etwa wenn Sie sich über die Trennung noch nicht sicher sind. Sagen Sie mir das offen; ein ruhendes Verfahren ist unproblematisch, ein Verfahren, das aus Unsicherheit heraus zurückgenommen wird, kostet dagegen Geld.
8. Kommen Sie zum Gerichtstermin mit?
Ja. Ich nehme den Termin für Sie wahr, unabhängig davon, an welchem Familiengericht in Deutschland er stattfindet. Vor dem Termin gehe ich mit Ihnen durch, was das Gericht fragen wird und was Sie mitbringen müssen. Persönlich erscheinen müssen Sie nach § 128 FamFG selbst; das ist der einzige Teil, den ich Ihnen nicht abnehmen kann.
Was die Zusammenarbeit zügig macht
Die meiste Zeit geht in Verfahren nicht durch schwierige Rechtsfragen verloren, sondern durch unvollständige Angaben. Drei Dinge helfen deshalb mehr als alles andere: ein belegbares Trennungsdatum, vollständige Unterlagen in einer Sendung und eine klare Aussage darüber, worüber Sie sich mit Ihrem Ehepartner bereits einig sind. Wenn Sie mir zusätzlich sagen, was Ihnen am wichtigsten ist, etwa ein schneller Abschluss oder eine belastbare Regelung für die Kinder, kann ich das Verfahren darauf ausrichten.
Umgekehrt sage ich Ihnen zu, was ich meinerseits einhalte: Ich melde mich auch dann, wenn es nichts Neues gibt, ich erkläre jede Rechnung, bevor sie gestellt wird, und ich sage Ihnen deutlich, wenn ich eine Erwartung für nicht erreichbar halte. Wenn ein Weg rechtlich nicht gangbar ist, erfahren Sie das von mir am Anfang und nicht erst im Termin.
Wenn Sie noch unsicher sind
Viele melden sich bei mir, bevor sie entschieden haben, ob sie sich trennen wollen. Das ist ausdrücklich in Ordnung. Ein Gespräch über die Rechtslage verpflichtet Sie zu nichts und hilft oft schon, die eigene Lage zu ordnen. Wie ein solches Gespräch abläuft, steht unter Beratung; wie der Online-Service insgesamt funktioniert, unter Ehescheidung online.
Wenn Sie eine Frage zur Zusammenarbeit haben, die hier nicht steht, stellen Sie sie einfach. Eine erste Einschätzung Ihrer Lage kostet Sie nichts.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.