Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Scheidung
Die Fachanwaltskanzlei Kaschube beantwortet hier die häufigsten Fragen rund um die Scheidung in Deutschland. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine persönliche Beratung zu Ihrer konkreten Situation stehen wir Ihnen jederzeit kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung erfüllt sein?
Für eine Scheidung in Deutschland muss die Ehe gescheitert sein. Das Scheitern der Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn beide Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. Bei einer Trennungszeit von mindestens drei Jahren ist eine Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten möglich.
Wann beginnt das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr beginnt mit der tatsächlichen Trennung, also wenn die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben wird. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich (Trennung von Tisch und Bett), wenn beide Ehegatten dies übereinstimmend erklären. Wir bereiten für Sie eine schriftliche Trennungserklärung vor, die als wichtiges Beweismittel dient.
Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?
Ja, vor dem Familiengericht besteht in Deutschland Anwaltszwang. Der Ehegatte, der die Scheidung beantragt, benötigt zwingend einen Rechtsanwalt. Bei der einvernehmlichen Scheidung kann der andere Ehegatte der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, muss aber von einem Anwalt vertreten werden, wenn er eigene Anträge stellen möchte.
Was kostet eine Scheidung?
Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der primär von den Nettoeinkommen beider Ehegatten abhängt. Die Fachanwaltskanzlei Kaschube beantragt für Sie eine Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % sowie weitere Abzüge für gemeinsame minderjährige Kinder. Bei der einvernehmlichen Scheidung können Sie sich die Anwaltskosten teilen. Gerne erstellen wir Ihnen einen kostenlosen und vollständig transparenten Kostenvoranschlag.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Er wird grundsätzlich von Amts wegen im Scheidungsverfahren durchgeführt. Ehegatten können auf den Versorgungsausgleich jedoch notariell oder im Scheidungsverfahren selbst verzichten, wenn die Ehe nicht länger als drei Jahre gedauert hat oder der Verzicht nicht grob unbillig ist. Wir beraten Sie umfassend zu allen Gestaltungsmöglichkeiten.
Was passiert mit den gemeinsamen Kindern bei der Scheidung?
Die Scheidung hat keine automatischen Auswirkungen auf das gemeinsame Sorgerecht, das in der Regel bestehen bleibt. Wichtige Fragen wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht und den Kindesunterhalt sollten im besten Interesse der Kinder einvernehmlich geregelt werden. Die Fachanwaltskanzlei Kaschube unterstützt Sie dabei, faire und rechtssichere Vereinbarungen zu treffen.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Ohne Versorgungsausgleich dauert ein Scheidungsverfahren in der Regel 2 bis 3 Monate. Mit Versorgungsausgleich verlängert sich das Verfahren aufgrund der Einholung von Rentenauskünften auf 9 bis 12 Monate oder länger.
Kann ich meinen Namen nach der Scheidung ändern?
Ja, nach der Scheidung können Sie Ihren Geburtsnamen oder einen früheren Namen wieder annehmen. Dies ist beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Eine Namensänderung ist jedoch keine Pflicht – Sie können auch den Ehenamen beibehalten.
Was ist Verfahrenskostenhilfe?
Die Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht oder nicht vollständig tragen können. Bei ratenfreier Bewilligung sind Gerichts- und Anwaltskosten für Sie kostenlos. Wir prüfen für Sie automatisch, ob ein Anspruch auf VKH besteht.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich regelt die Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Er ist keine Scheidungsvoraussetzung und muss nicht zwingend im Scheidungsverfahren geregelt werden. Ansprüche auf Zugewinnausgleich können noch bis zu drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden. Wir erstellen für Sie eine Zugewinnausgleichsberechnung als Grundlage für eine einvernehmliche Regelung.
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