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Startseite/Scheidung Online/Wie verhalte ich mich am besten im Trennungsjahr?

Wie verhalte ich mich am besten im Trennungsjahr?

12. April 2026

Das Trennungsjahr ist eine entscheidende Phase. Wie Sie sich jetzt verhalten, beeinflusst den gesamten Scheidungsverlauf – finanziell, rechtlich und emotional. Hier sind meine wichtigsten Empfehlungen aus 20 Jahren Praxis als Fachanwältin.

Trennung klar dokumentieren

Halten Sie den Trennungszeitpunkt schriftlich fest und teilen Sie ihn dem Ehegatten nachweisbar mit. Die Trennung muss eine vollständige Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft sein (§ 1567 Abs. 1 BGB). Dokumentieren Sie getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung und eigenständiges Wirtschaften.

Finanzen ordnen und sichern

Eröffnen Sie ein eigenes Konto und leiten Sie Ihr Gehalt dorthin um. Erstellen Sie eine vollständige Vermögensaufstellung – Sie benötigen diese für den Zugewinnausgleich (§ 1375 BGB). Sichern Sie Kopien aller wichtigen Unterlagen: Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Steuerbescheide, Versicherungspolicen, Grundbuchauszüge und Kreditverträge. Diese Unterlagen sind die Grundlage für spätere Unterhalts- und Vermögensberechnungen.

Trennungsunterhalt klären

Während des Trennungsjahres hat der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB). Machen Sie Ihren Anspruch frühzeitig geltend – der Unterhalt wird erst ab dem Monat geschuldet, in dem er gefordert wurde. Umgekehrt: Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, zahlen Sie pünktlich und dokumentieren Sie jede Zahlung.

Kinder nicht instrumentalisieren

Kinder leiden am meisten unter einer Trennung. Halten Sie sie aus dem Konflikt heraus. Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt bestehen (§ 1626 BGB). Treffen Sie frühzeitig klare Vereinbarungen zum Umgangsrecht (§ 1684 BGB). Blockieren Sie niemals den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil – das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird.

Keine Vermögensverschiebungen

Ab der Trennung darf kein Ehegatte wesentliche Teile seines Vermögens ohne Zustimmung des anderen veräußern oder belasten (§ 1365 BGB). Vermögensverschiebungen, Kontoleerungen oder das Beiseiteschaffen von Wertgegenständen können als illoyale Vermögensminderung gewertet und dem Endvermögen wieder zugerechnet werden (§ 1375 Abs. 2 BGB).

Steuerklasse rechtzeitig wechseln

Im Jahr der Trennung können Sie noch gemeinsam veranlagt werden (§ 26 Abs. 1 EStG). Ab dem 1. Januar des Folgejahres müssen die Steuerklassen gewechselt werden. Der besserverdienende Ehegatte wechselt in Klasse I, der andere in Klasse II (bei Kindern im Haushalt). Informieren Sie das Finanzamt rechtzeitig.

Rentenkonten klären

Beantragen Sie frühzeitig die Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung (Formular V0100). Dies beschleunigt den Versorgungsausgleich (§ 1 VersAusglG) und kann das Scheidungsverfahren um Monate verkürzen.

Fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen

Lassen Sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten. Viele Fehler im Trennungsjahr lassen sich später nicht mehr korrigieren – insbesondere bei Unterhalt und Vermögen. Eine Erstberatung gibt Ihnen Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten.

Checkliste Trennungsjahr:
✓ Trennungsdatum schriftlich dokumentieren
✓ Eigenes Konto eröffnen
✓ Vermögensaufstellung erstellen und Unterlagen sichern
✓ Trennungsunterhalt klären
✓ Umgangsregelung für Kinder treffen
✓ Keine Vermögensverschiebungen
✓ Steuerklasse beachten
✓ Rentenkonten klären lassen
✓ Fachanwalt konsultieren

Fazit von Fachanwältin Antje Kaschube

Das Trennungsjahr ist keine verlorene Zeit – es ist Ihre Vorbereitungsphase. Nutzen Sie sie klug, um alle offenen Fragen zu klären und die Weichen für eine schnelle, günstige Scheidung zu stellen. Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser verläuft das spätere Verfahren.

Rechtsquellen

  • § 1567 BGB – Getrenntleben
  • § 1361 BGB – Trennungsunterhalt
  • § 1365 BGB – Verfügung über Vermögen im Ganzen
  • § 1375 Abs. 2 BGB – Illoyale Vermögensminderung
  • § 1626 BGB – Elterliche Sorge
  • § 1684 BGB – Umgangsrecht
  • § 26 EStG – Veranlagung von Ehegatten
  • § 1 VersAusglG – Versorgungsausgleich

© 2026 Antje Kaschube – Fachanwältin für Familienrecht | Ehe-Scheidung-Online.de

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Häufig gestellte Fragen

+ Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3-6 Monate. Bei strittigen Verfahren kann es 12-24 Monate oder länger dauern. Die Dauer hängt von der Komplexität und Kooperation der Parteien ab.

+ Welche Unterhaltsansprüche habe ich?

Nach § 1569 BGB haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Höhe richtet sich nach den Einkommen und wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Nach der Scheidung besteht ein Unterhaltsanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 1570-1576 BGB).

+ Wie wird das Vermögen aufgeteilt?

Der Zugewinn wird nach §§ 1371-1390 BGB aufgeteilt. Jeder Ehegatte hat Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns, der während der Ehe erwirtschaftet wurde. Das Vermögen wird nach den Marktpreisen bewertet.

+ Wer bekommt die Kinder?

Das Sorgerecht wird nach § 1626 BGB entschieden. Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. Die Eltern können eine gemeinsame Sorge vereinbaren oder das Gericht entscheidet. Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht erhalten, wenn es dem Kindswohl dient.

+ Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach der RVG (§ 13 Abs. 1) und den Gerichtsgebühren nach GKG. Eine einvernehmliche Scheidung kostet 500-2.000 EUR. Strittige Verfahren können erheblich teurer sein. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner!

+ Was ist der Versorgungsausgleich?

Bei jeder Ehescheidung prüft das Familiengericht den Versorgungsausgleich – die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Altersvorsorge werden hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich beeinflusst Dauer und Kosten Ihres Scheidungsverfahrens erheblich. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten, auch über vertragliche Vereinbarungen.

→ Mehr zum Versorgungsausgleich erfahren

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Häufig gestellte Fragen

Funktioniert die Online-Scheidung wirklich ohne persönlichen Kanzleibesuch?
Ja, aber mit einer wichtigen Einschränkung: Die mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht ist und bleibt Präsenzpflicht. Alles andere können wir digital abwickeln — vom ersten Kontakt über das Ausfüllen des Online-Formulars, den verschlüsselten Upload Ihrer Unterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise) bis zur Einreichung des Scheidungsantrags beim Gericht. Wir kommunizieren über sichere Wege; die elektronische Einreichung bei Gericht erfolgt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Welche Unterhaltsarten sind im Scheidungsverfahren relevant?
Im familienrechtlichen Kontext unterscheiden wir vor allem drei Unterhaltsformen. Erstens: Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB — er besteht ab räumlicher Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Zweitens: Kindesunterhalt für minderjährige Kinder, der sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Drittens: Nachehelicher Unterhalt, der nach der Reform des Unterhaltsrechts von 2008 vom Grundsatz der Eigenverantwortung geprägt ist (§ 1569 BGB) — er besteht nur bei Vorliegen konkreter Unterhaltstatbestände wie etwa Kinderbetreuung (§ 1570 BGB) oder Alter (§ 1571 BGB).
Wann ist ein Zugewinnausgleich zu berechnen?
Ein Zugewinnausgleich findet nur statt, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten (§ 1363 BGB). Wer per Ehevertrag Gütertrennung oder einen modifizierten Güterstand vereinbart hat, ist davon nicht betroffen. Die Berechnung vergleicht Anfangsvermögen beim Tag der Eheschließung mit Endvermögen zum Stichtag der Antragszustellung. Der Ausgleichspflichtige schuldet die Hälfte der Differenz zwischen beidseitigen Zugewinnen. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe gelten nach § 1374 Abs. 2 BGB als privilegiertes Anfangsvermögen — ihr Zuwachs während der Ehe kann aber ausgleichspflichtig sein.
Wie wird das Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern geregelt?
Auch bei Trennung und Scheidung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626 BGB der Regelfall. Alltägliche Entscheidungen trifft derjenige Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt; Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (wichtige Schulentscheidungen, größere medizinische Eingriffe, Wohnsitzwechsel über größere Distanzen) erfordern Einvernehmen beider Eltern. Kommt keine Einigung zustande, kann das Familiengericht entscheiden (§ 1628 BGB). Das Umgangsrecht des anderen Elternteils ist nach § 1684 BGB geschützt — es ist zugleich Recht und Pflicht.
Aus welchen Posten setzen sich die Kosten einer Online-Scheidung zusammen?
Drei Kostenblöcke kommen zusammen: Erstens die Anwaltsgebühren nach dem RVG — bei Online-Mandatierungen gewähre ich 30 Prozent Ermäßigung auf die Anwaltsvergütung. Zweitens die Gerichtsgebühren nach FamGKG, die sich ebenfalls am Verfahrenswert orientieren. Drittens optionale Nebenkosten, die nur bei besonderen Konstellationen anfallen — etwa bei Sachverständigengutachten oder bei notarieller Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Den Gesamtkostenrahmen nenne ich Ihnen vor Mandatserteilung verbindlich. Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG ist bei geringem Einkommen möglich.
Was bedeutet Verzicht auf den Versorgungsausgleich?
Nach § 6 VersAusglG können Ehegatten durch notariellen Ehevertrag oder gerichtlich protokollierten Vergleich Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen — bis hin zum vollständigen Ausschluss. Das Gericht prüft jedoch die Wirksamkeit: Eine Vereinbarung ist unwirksam, wenn sie einen Ehegatten einseitig unangemessen belastet. Ein Ausschluss kann in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein — etwa wenn beide Ehegatten etwa gleich hohe Anrechte erworben haben. Beide Seiten sollten sich vor Abschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.
Stand: Mai 2026