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Wie kann ich mich schnell und günstig scheiden lassen?

12. April 2026

Eine schnelle und günstige Scheidung ist kein Widerspruch – wenn Sie einige Grundregeln beachten. Als Fachanwältin für Familienrecht zeige ich Ihnen die wichtigsten Hebel, um Zeit und Geld zu sparen.

1. Einvernehmliche Scheidung wählen

Der mit Abstand wirksamste Hebel für eine schnelle und günstige Scheidung ist die Einvernehmlichkeit. Wenn beide Ehegatten der Scheidung zustimmen und sich über alle Folgesachen einigen, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1566 Abs. 1 BGB). Das spart Zeit, weil keine streitigen Verhandlungen geführt werden müssen, und Geld, weil nur ein Anwalt benötigt wird.

2. Nur einen Anwalt beauftragen

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein einziger Rechtsanwalt für den antragstellenden Ehegatten (§ 114 Abs. 1 FamFG). Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag ohne eigenen Anwalt zu. Dadurch sparen Sie die gesamten Anwaltskosten einer zweiten Vertretung – bei einem Verfahrenswert von 12.000 € sind das rund 1.500 € Ersparnis.

3. Verfahrenswert reduzieren lassen

Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe aller Gebühren. Er berechnet sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten (§ 43 Abs. 1 FamGKG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Gericht den Verfahrenswert auf Antrag um bis zu 30 % reduzieren. Wir stellen diesen Antrag bei jeder einvernehmlichen Scheidung.

4. Folgesachen außergerichtlich regeln

Jede Folgesache, die vor Gericht verhandelt wird – Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB), Zugewinnausgleich (§§ 1373 ff. BGB), Sorgerecht (§§ 1626 ff. BGB) –, erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten erheblich. Regeln Sie alle Punkte vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Nur der Versorgungsausgleich wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt (§ 1 VersAusglG).

5. Versorgungsausgleich beschleunigen

Der Versorgungsausgleich ist oft der zeitintensivste Teil des Verfahrens: Die Rentenversicherungsträger benötigen 3–6 Monate für ihre Auskünfte. Beschleunigen Sie den Prozess, indem Sie frühzeitig – noch im Trennungsjahr – Ihre Rentenkonten klären lassen (Formular V0100 bei der Deutschen Rentenversicherung). Bei Ehen unter drei Jahren entfällt der Versorgungsausgleich, sofern kein Ehegatte ihn beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).

6. Online-Scheidung nutzen

Bei einer Online-Scheidung erfolgt die gesamte Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt digital – per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. Das spart Anfahrtswege und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung. Der Scheidungsantrag wird elektronisch über das besondere Anwaltspostfach (beA) eingereicht – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.

7. Verfahrenskostenhilfe prüfen

Wenn Sie die Scheidungskosten nicht aufbringen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff. FamFG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO). Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten. Alternativ besteht ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den Ehegatten (§ 1360a Abs. 4 BGB).

Zusammenfassung – So wird Ihre Scheidung schnell und günstig:
✓ Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt
✓ Alle Folgesachen vorab regeln
✓ Verfahrenswert um 30 % reduzieren lassen
✓ Rentenkonten frühzeitig klären
✓ Online-Scheidung für schnelle Bearbeitung
✓ VKH prüfen bei geringem Einkommen

Fazit von Fachanwältin Antje Kaschube

Eine schnelle und günstige Scheidung ist in den meisten Fällen möglich – vorausgesetzt, Sie handeln einvernehmlich und lassen sich frühzeitig beraten. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung, um Ihre individuellen Kosten und den voraussichtlichen Zeitrahmen zu erfahren.

Rechtsquellen

  • § 1565 BGB – Scheitern der Ehe
  • § 1566 Abs. 1 BGB – Vermutung bei einvernehmlicher Scheidung
  • § 114 Abs. 1 FamFG – Anwaltszwang
  • § 43 FamGKG – Verfahrenswert in Ehesachen
  • § 3 Abs. 3 VersAusglG – Kurzehen
  • §§ 76 ff. FamFG, §§ 114 ff. ZPO – Verfahrenskostenhilfe
  • § 1360a Abs. 4 BGB – Verfahrenskostenvorschuss

© 2026 Antje Kaschube – Fachanwältin für Familienrecht | Ehe-Scheidung-Online.de
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen

+ Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3-6 Monate. Bei strittigen Verfahren kann es 12-24 Monate oder länger dauern. Die Dauer hängt von der Komplexität und Kooperation der Parteien ab.

+ Welche Unterhaltsansprüche habe ich?

Nach § 1569 BGB haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Höhe richtet sich nach den Einkommen und wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Nach der Scheidung besteht ein Unterhaltsanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 1570-1576 BGB).

+ Wie wird das Vermögen aufgeteilt?

Der Zugewinn wird nach §§ 1371-1390 BGB aufgeteilt. Jeder Ehegatte hat Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns, der während der Ehe erwirtschaftet wurde. Das Vermögen wird nach den Marktpreisen bewertet.

+ Wer bekommt die Kinder?

Das Sorgerecht wird nach § 1626 BGB entschieden. Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. Die Eltern können eine gemeinsame Sorge vereinbaren oder das Gericht entscheidet. Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht erhalten, wenn es dem Kindswohl dient.

+ Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach der RVG (§ 13 Abs. 1) und den Gerichtsgebühren nach GKG. Eine einvernehmliche Scheidung kostet 500-2.000 EUR. Strittige Verfahren können erheblich teurer sein. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner!

+ Was ist der Versorgungsausgleich?

Bei jeder Ehescheidung prüft das Familiengericht den Versorgungsausgleich – die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Altersvorsorge werden hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich beeinflusst Dauer und Kosten Ihres Scheidungsverfahrens erheblich. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten, auch über vertragliche Vereinbarungen.

→ Mehr zum Versorgungsausgleich erfahren

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Häufig gestellte Fragen

Funktioniert die Online-Scheidung wirklich ohne persönlichen Kanzleibesuch?
Ja, aber mit einer wichtigen Einschränkung: Die mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht ist und bleibt Präsenzpflicht. Alles andere können wir digital abwickeln — vom ersten Kontakt über das Ausfüllen des Online-Formulars, den verschlüsselten Upload Ihrer Unterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise) bis zur Einreichung des Scheidungsantrags beim Gericht. Wir kommunizieren über sichere Wege; die elektronische Einreichung bei Gericht erfolgt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Welche Unterhaltsarten sind im Scheidungsverfahren relevant?
Im familienrechtlichen Kontext unterscheiden wir vor allem drei Unterhaltsformen. Erstens: Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB — er besteht ab räumlicher Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Zweitens: Kindesunterhalt für minderjährige Kinder, der sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Drittens: Nachehelicher Unterhalt, der nach der Reform des Unterhaltsrechts von 2008 vom Grundsatz der Eigenverantwortung geprägt ist (§ 1569 BGB) — er besteht nur bei Vorliegen konkreter Unterhaltstatbestände wie etwa Kinderbetreuung (§ 1570 BGB) oder Alter (§ 1571 BGB).
Wann ist ein Zugewinnausgleich zu berechnen?
Ein Zugewinnausgleich findet nur statt, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten (§ 1363 BGB). Wer per Ehevertrag Gütertrennung oder einen modifizierten Güterstand vereinbart hat, ist davon nicht betroffen. Die Berechnung vergleicht Anfangsvermögen beim Tag der Eheschließung mit Endvermögen zum Stichtag der Antragszustellung. Der Ausgleichspflichtige schuldet die Hälfte der Differenz zwischen beidseitigen Zugewinnen. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe gelten nach § 1374 Abs. 2 BGB als privilegiertes Anfangsvermögen — ihr Zuwachs während der Ehe kann aber ausgleichspflichtig sein.
Wie wird das Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern geregelt?
Auch bei Trennung und Scheidung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626 BGB der Regelfall. Alltägliche Entscheidungen trifft derjenige Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt; Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (wichtige Schulentscheidungen, größere medizinische Eingriffe, Wohnsitzwechsel über größere Distanzen) erfordern Einvernehmen beider Eltern. Kommt keine Einigung zustande, kann das Familiengericht entscheiden (§ 1628 BGB). Das Umgangsrecht des anderen Elternteils ist nach § 1684 BGB geschützt — es ist zugleich Recht und Pflicht.
Aus welchen Posten setzen sich die Kosten einer Online-Scheidung zusammen?
Drei Kostenblöcke kommen zusammen: Erstens die Anwaltsgebühren nach dem RVG — bei Online-Mandatierungen gewähre ich 30 Prozent Ermäßigung auf die Anwaltsvergütung. Zweitens die Gerichtsgebühren nach FamGKG, die sich ebenfalls am Verfahrenswert orientieren. Drittens optionale Nebenkosten, die nur bei besonderen Konstellationen anfallen — etwa bei Sachverständigengutachten oder bei notarieller Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Den Gesamtkostenrahmen nenne ich Ihnen vor Mandatserteilung verbindlich. Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG ist bei geringem Einkommen möglich.
Was bedeutet Verzicht auf den Versorgungsausgleich?
Nach § 6 VersAusglG können Ehegatten durch notariellen Ehevertrag oder gerichtlich protokollierten Vergleich Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen — bis hin zum vollständigen Ausschluss. Das Gericht prüft jedoch die Wirksamkeit: Eine Vereinbarung ist unwirksam, wenn sie einen Ehegatten einseitig unangemessen belastet. Ein Ausschluss kann in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein — etwa wenn beide Ehegatten etwa gleich hohe Anrechte erworben haben. Beide Seiten sollten sich vor Abschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.
Stand: Mai 2026