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Startseite/Scheidung Online/Was sollte ich auf keinen Fall tun während der Trennung?

Was sollte ich auf keinen Fall tun während der Trennung?

12. April 2026

Im Trennungsjahr werden die häufigsten und teuersten Fehler gemacht. Was Sie jetzt falsch machen, kann Sie Tausende Euro kosten oder das Scheidungsverfahren um Monate verzögern. Hier sind die gravierendsten Fehler, die ich in 20 Jahren als Fachanwältin erlebt habe.

Fehler 1: Vermögen beiseiteschaffen

Konten leerräumen, Wertgegenstände verschwinden lassen oder Vermögen an Freunde oder Verwandte übertragen – das ist einer der häufigsten und riskantesten Fehler. Das Gesetz schützt den anderen Ehegatten umfassend: Illoyale Vermögensminderungen werden dem Endvermögen wieder zugerechnet (§ 1375 Abs. 2 BGB). Der andere Ehegatte hat zudem einen Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt (§ 1379 Abs. 2 BGB). Wer Vermögen verschiebt, riskiert nicht nur, dass dies aufgedeckt wird, sondern auch das Vertrauen des Gerichts.

Fehler 2: Aus der Wohnung ausziehen ohne Regelung

Wer die Ehewohnung verlässt, ohne vorher die Nutzung und die Kostenverteilung zu regeln, kann Nachteile erleiden. Nach § 1361b Abs. 4 BGB wird vermutet, dass der ausgezogene Ehegatte dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen wollte, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug die ernsthafte Absicht bekundet, in die Ehewohnung zurückzukehren. Klären Sie vor dem Auszug: Wer trägt Miete und Nebenkosten? Gibt es eine Nutzungsentschädigung?

Fehler 3: Kinder als Druckmittel einsetzen

Kinder vom anderen Elternteil fernzuhalten oder den Umgang zu verweigern ist nicht nur schädlich für die Kinder, sondern auch rechtlich riskant. Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes (§ 1684 Abs. 1 BGB). Wer den Umgang systematisch verweigert, riskiert, dass das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den anderen Elternteil überträgt. Zudem kann das Gericht Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft anordnen (§ 89 FamFG).

Fehler 4: Auf Trennungsunterhalt verzichten

Viele Ehegatten verzichten aus falschem Stolz oder Unwissenheit auf Trennungsunterhalt. Das ist ein Fehler, denn: Der Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) ist unverzichtbar (§ 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Unterhalt wird jedoch erst ab dem Monat geschuldet, in dem er gefordert wird. Wer zu spät fordert, verliert unwiederbringlich Geld.

Fehler 5: Gemeinsame Schulden ignorieren

Gemeinsame Kredite, Bürgschaften und Verbindlichkeiten laufen während der Trennung weiter. Klären Sie frühzeitig, wer welche Schulden bedient. Gegenüber der Bank haften Sie als Gesamtschuldner weiterhin gemeinsam (§ 421 BGB). Im Innenverhältnis können Sie einen Ausgleich verlangen.

Fehler 6: Vorschnell Vereinbarungen unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Vereinbarung, ohne sie vorher anwaltlich prüfen zu lassen. Eine einmal unterschriebene Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein Ehevertrag ist bindend. Insbesondere bei notariell beurkundeten Vereinbarungen (§ 1410 BGB) ist eine spätere Anfechtung nur in Ausnahmefällen möglich – etwa wenn eine Vereinbarung sittenwidrig ist (§ 138 BGB).

Fehler 7: Soziale Medien unkontrolliert nutzen

Posts in sozialen Medien können als Beweismittel vor dem Familiengericht verwendet werden. Fotos von teuren Urlauben, Restaurantbesuchen oder einem neuen Lebensstil können Ihre Angaben zum Einkommen und Vermögen in Frage stellen. Auch abwertende Äußerungen über den Ehegatten können im Sorgerechtsverfahren nachteilig sein. Seien Sie zurückhaltend mit allem, was öffentlich sichtbar ist.

Fehler 8: Ohne anwaltliche Beratung handeln

Der größte Fehler ist, die Trennung und Scheidung ohne anwaltliche Beratung anzugehen. Viele Rechte sind an Fristen gebunden, Unterhaltsansprüche entstehen erst ab Geltendmachung, und Vermögensfragen erfordern fundiertes Fachwissen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht (§ 14a FAO) schützt vor teuren Fehlern.

Die Top-3-Fehler, die am meisten kosten:
1. Vermögen beiseiteschaffen → wird zugerechnet und zerstört Vertrauen
2. Trennungsunterhalt nicht fordern → Geld unwiederbringlich verloren
3. Vereinbarungen ohne Anwalt unterschreiben → bindend und kaum anfechtbar

Fazit von Fachanwältin Antje Kaschube

Die Trennung ist eine Phase, in der Emotionen hochkochen und Fehler leicht passieren. Handeln Sie besonnen, dokumentieren Sie sorgfältig und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen. Die meisten Fehler, die ich in meiner Praxis sehe, wären durch eine frühzeitige Beratung vermeidbar gewesen.

Rechtsquellen

  • § 1361 BGB – Trennungsunterhalt
  • § 1361b BGB – Ehewohnung bei Getrenntleben
  • § 1375 Abs. 2 BGB – Illoyale Vermögensminderung
  • § 1379 BGB – Auskunftsanspruch
  • § 1684 BGB – Umgangsrecht
  • § 89 FamFG – Ordnungsmittel
  • § 421 BGB – Gesamtschuldnerische Haftung
  • § 138 BGB – Sittenwidrigkeit
  • § 1410 BGB – Form des Ehevertrags
  • § 14a FAO – Fachanwalt für Familienrecht

© 2026 Antje Kaschube – Fachanwältin für Familienrecht | Ehe-Scheidung-Online.de

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Häufig gestellte Fragen

+ Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3-6 Monate. Bei strittigen Verfahren kann es 12-24 Monate oder länger dauern. Die Dauer hängt von der Komplexität und Kooperation der Parteien ab.

+ Welche Unterhaltsansprüche habe ich?

Nach § 1569 BGB haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Höhe richtet sich nach den Einkommen und wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Nach der Scheidung besteht ein Unterhaltsanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 1570-1576 BGB).

+ Wie wird das Vermögen aufgeteilt?

Der Zugewinn wird nach §§ 1371-1390 BGB aufgeteilt. Jeder Ehegatte hat Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns, der während der Ehe erwirtschaftet wurde. Das Vermögen wird nach den Marktpreisen bewertet.

+ Wer bekommt die Kinder?

Das Sorgerecht wird nach § 1626 BGB entschieden. Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. Die Eltern können eine gemeinsame Sorge vereinbaren oder das Gericht entscheidet. Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht erhalten, wenn es dem Kindswohl dient.

+ Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach der RVG (§ 13 Abs. 1) und den Gerichtsgebühren nach GKG. Eine einvernehmliche Scheidung kostet 500-2.000 EUR. Strittige Verfahren können erheblich teurer sein. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner!

+ Was ist der Versorgungsausgleich?

Bei jeder Ehescheidung prüft das Familiengericht den Versorgungsausgleich – die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Altersvorsorge werden hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich beeinflusst Dauer und Kosten Ihres Scheidungsverfahrens erheblich. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten, auch über vertragliche Vereinbarungen.

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Häufig gestellte Fragen

Funktioniert die Online-Scheidung wirklich ohne persönlichen Kanzleibesuch?
Ja, aber mit einer wichtigen Einschränkung: Die mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht ist und bleibt Präsenzpflicht. Alles andere können wir digital abwickeln — vom ersten Kontakt über das Ausfüllen des Online-Formulars, den verschlüsselten Upload Ihrer Unterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise) bis zur Einreichung des Scheidungsantrags beim Gericht. Wir kommunizieren über sichere Wege; die elektronische Einreichung bei Gericht erfolgt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Welche Unterhaltsarten sind im Scheidungsverfahren relevant?
Im familienrechtlichen Kontext unterscheiden wir vor allem drei Unterhaltsformen. Erstens: Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB — er besteht ab räumlicher Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Zweitens: Kindesunterhalt für minderjährige Kinder, der sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Drittens: Nachehelicher Unterhalt, der nach der Reform des Unterhaltsrechts von 2008 vom Grundsatz der Eigenverantwortung geprägt ist (§ 1569 BGB) — er besteht nur bei Vorliegen konkreter Unterhaltstatbestände wie etwa Kinderbetreuung (§ 1570 BGB) oder Alter (§ 1571 BGB).
Wann ist ein Zugewinnausgleich zu berechnen?
Ein Zugewinnausgleich findet nur statt, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten (§ 1363 BGB). Wer per Ehevertrag Gütertrennung oder einen modifizierten Güterstand vereinbart hat, ist davon nicht betroffen. Die Berechnung vergleicht Anfangsvermögen beim Tag der Eheschließung mit Endvermögen zum Stichtag der Antragszustellung. Der Ausgleichspflichtige schuldet die Hälfte der Differenz zwischen beidseitigen Zugewinnen. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe gelten nach § 1374 Abs. 2 BGB als privilegiertes Anfangsvermögen — ihr Zuwachs während der Ehe kann aber ausgleichspflichtig sein.
Wie wird das Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern geregelt?
Auch bei Trennung und Scheidung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626 BGB der Regelfall. Alltägliche Entscheidungen trifft derjenige Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt; Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (wichtige Schulentscheidungen, größere medizinische Eingriffe, Wohnsitzwechsel über größere Distanzen) erfordern Einvernehmen beider Eltern. Kommt keine Einigung zustande, kann das Familiengericht entscheiden (§ 1628 BGB). Das Umgangsrecht des anderen Elternteils ist nach § 1684 BGB geschützt — es ist zugleich Recht und Pflicht.
Aus welchen Posten setzen sich die Kosten einer Online-Scheidung zusammen?
Drei Kostenblöcke kommen zusammen: Erstens die Anwaltsgebühren nach dem RVG — bei Online-Mandatierungen gewähre ich 30 Prozent Ermäßigung auf die Anwaltsvergütung. Zweitens die Gerichtsgebühren nach FamGKG, die sich ebenfalls am Verfahrenswert orientieren. Drittens optionale Nebenkosten, die nur bei besonderen Konstellationen anfallen — etwa bei Sachverständigengutachten oder bei notarieller Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Den Gesamtkostenrahmen nenne ich Ihnen vor Mandatserteilung verbindlich. Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG ist bei geringem Einkommen möglich.
Was bedeutet Verzicht auf den Versorgungsausgleich?
Nach § 6 VersAusglG können Ehegatten durch notariellen Ehevertrag oder gerichtlich protokollierten Vergleich Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen — bis hin zum vollständigen Ausschluss. Das Gericht prüft jedoch die Wirksamkeit: Eine Vereinbarung ist unwirksam, wenn sie einen Ehegatten einseitig unangemessen belastet. Ein Ausschluss kann in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein — etwa wenn beide Ehegatten etwa gleich hohe Anrechte erworben haben. Beide Seiten sollten sich vor Abschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.
Stand: Mai 2026