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Startseite/Scheidung Online/Scheidung Berlin – Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Scheidung Berlin – Ihr Fachanwalt für Familienrecht

10. April 2026

Eine Scheidung ist ein einschneidender Lebensabschnitt, der sowohl emotional als auch rechtlich große Herausforderungen mit sich bringt. Wenn Sie sich für eine Scheidung in Berlin entschieden haben, stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen bezüglich Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung. Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu wahren und den Scheidungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Voraussetzungen für eine Scheidung in Deutschland

Bevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Das deutsche Familienrecht sieht vor, dass eine Ehe als zerrüttet gelten muss, damit eine Scheidung möglich ist. Dies wird in der Regel durch das Trennungsjahr nachgewiesen.

Während des Trennungsjahres leben die Ehepartner getrennt voneinander, entweder in verschiedenen Wohnungen oder zumindest in getrennten Haushalten. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden, etwa bei schwerwiegender häuslicher Gewalt oder anderen unzumutbaren Härten.

Der Scheidungsablauf vor dem Familiengericht Berlin

Eine Scheidung Berlin wird ausschließlich vor dem zuständigen Familiengericht durchgeführt. Der Prozess beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags durch einen Rechtsanwalt, da in Deutschland Anwaltszwang für Scheidungsverfahren besteht.

Wichtige Schritte im Scheidungsverfahren:

  • Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht
  • Zustellung des Antrags an den anderen Ehepartner
  • Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen durch das Gericht
  • Regelung von Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung
  • Durchführung des Scheidungstermins
  • Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses

Die Dauer des Verfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob sich die Ehepartner über die Scheidungsfolgen einig sind oder ob streitige Punkte vor Gericht geklärt werden müssen.

Kosten einer Scheidung in Berlin

Die Kosten für eine Scheidung in Berlin setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der vom Familiengericht festgelegt wird. Dieser orientiert sich am gemeinsamen Nettoeinkommen der Ehepartner und dem vorhandenen Vermögen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird, fallen deutlich geringere Kosten an als bei einer streitigen Scheidung. Personen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe beantragen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Faktoren, die die Scheidungskosten beeinflussen:

  • Höhe des gemeinsamen Nettoeinkommens
  • Vorhandenes Vermögen der Ehepartner
  • Anzahl und Komplexität der zu regelnden Folgesachen
  • Einvernehmlichkeit oder Streitigkeit des Verfahrens
  • Dauer des Gerichtsverfahrens

Regelung wichtiger Scheidungsfolgen

Neben der eigentlichen Scheidung müssen verschiedene Folgesachen geklärt werden. Dazu gehören insbesondere der Unterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder und die Vermögensaufteilung. Je früher diese Punkte geklärt werden, desto reibungsloser verläuft das Scheidungsverfahren.

Der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche, wird vom Familiengericht automatisch durchgeführt, es sei denn, die Ehepartner haben wirksam darauf verzichtet oder eine andere Regelung getroffen.

Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren

Eine Scheidung Berlin erfordert professionelle rechtliche Begleitung, um Ihre Interessen optimal zu vertreten. Als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite und sorge dafür, dass Ihr Scheidungsverfahren rechtssicher und effizient abläuft.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam besprechen wir Ihre individuelle Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Scheidung. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – ich bin für Sie da.

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✓ Hunderte zufriedene Mandanten

Häufig gestellte Fragen

+ Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3-6 Monate. Bei strittigen Verfahren kann es 12-24 Monate oder länger dauern. Die Dauer hängt von der Komplexität und Kooperation der Parteien ab.

+ Welche Unterhaltsansprüche habe ich?

Nach § 1569 BGB haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Höhe richtet sich nach den Einkommen und wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Nach der Scheidung besteht ein Unterhaltsanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 1570-1576 BGB).

+ Wie wird das Vermögen aufgeteilt?

Der Zugewinn wird nach §§ 1371-1390 BGB aufgeteilt. Jeder Ehegatte hat Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns, der während der Ehe erwirtschaftet wurde. Das Vermögen wird nach den Marktpreisen bewertet.

+ Wer bekommt die Kinder?

Das Sorgerecht wird nach § 1626 BGB entschieden. Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. Die Eltern können eine gemeinsame Sorge vereinbaren oder das Gericht entscheidet. Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht erhalten, wenn es dem Kindswohl dient.

+ Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach der RVG (§ 13 Abs. 1) und den Gerichtsgebühren nach GKG. Eine einvernehmliche Scheidung kostet 500-2.000 EUR. Strittige Verfahren können erheblich teurer sein. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner!

+ Was ist der Versorgungsausgleich?

Bei jeder Ehescheidung prüft das Familiengericht den Versorgungsausgleich – die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Altersvorsorge werden hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich beeinflusst Dauer und Kosten Ihres Scheidungsverfahrens erheblich. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten, auch über vertragliche Vereinbarungen.

→ Mehr zum Versorgungsausgleich erfahren

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Häufig gestellte Fragen

Funktioniert die Online-Scheidung wirklich ohne persönlichen Kanzleibesuch?
Ja, aber mit einer wichtigen Einschränkung: Die mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht ist und bleibt Präsenzpflicht. Alles andere können wir digital abwickeln — vom ersten Kontakt über das Ausfüllen des Online-Formulars, den verschlüsselten Upload Ihrer Unterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise) bis zur Einreichung des Scheidungsantrags beim Gericht. Wir kommunizieren über sichere Wege; die elektronische Einreichung bei Gericht erfolgt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Welche Unterhaltsarten sind im Scheidungsverfahren relevant?
Im familienrechtlichen Kontext unterscheiden wir vor allem drei Unterhaltsformen. Erstens: Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB — er besteht ab räumlicher Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Zweitens: Kindesunterhalt für minderjährige Kinder, der sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Drittens: Nachehelicher Unterhalt, der nach der Reform des Unterhaltsrechts von 2008 vom Grundsatz der Eigenverantwortung geprägt ist (§ 1569 BGB) — er besteht nur bei Vorliegen konkreter Unterhaltstatbestände wie etwa Kinderbetreuung (§ 1570 BGB) oder Alter (§ 1571 BGB).
Wann ist ein Zugewinnausgleich zu berechnen?
Ein Zugewinnausgleich findet nur statt, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten (§ 1363 BGB). Wer per Ehevertrag Gütertrennung oder einen modifizierten Güterstand vereinbart hat, ist davon nicht betroffen. Die Berechnung vergleicht Anfangsvermögen beim Tag der Eheschließung mit Endvermögen zum Stichtag der Antragszustellung. Der Ausgleichspflichtige schuldet die Hälfte der Differenz zwischen beidseitigen Zugewinnen. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe gelten nach § 1374 Abs. 2 BGB als privilegiertes Anfangsvermögen — ihr Zuwachs während der Ehe kann aber ausgleichspflichtig sein.
Wie wird das Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern geregelt?
Auch bei Trennung und Scheidung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626 BGB der Regelfall. Alltägliche Entscheidungen trifft derjenige Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt; Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (wichtige Schulentscheidungen, größere medizinische Eingriffe, Wohnsitzwechsel über größere Distanzen) erfordern Einvernehmen beider Eltern. Kommt keine Einigung zustande, kann das Familiengericht entscheiden (§ 1628 BGB). Das Umgangsrecht des anderen Elternteils ist nach § 1684 BGB geschützt — es ist zugleich Recht und Pflicht.
Aus welchen Posten setzen sich die Kosten einer Online-Scheidung zusammen?
Drei Kostenblöcke kommen zusammen: Erstens die Anwaltsgebühren nach dem RVG — bei Online-Mandatierungen gewähre ich 30 Prozent Ermäßigung auf die Anwaltsvergütung. Zweitens die Gerichtsgebühren nach FamGKG, die sich ebenfalls am Verfahrenswert orientieren. Drittens optionale Nebenkosten, die nur bei besonderen Konstellationen anfallen — etwa bei Sachverständigengutachten oder bei notarieller Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Den Gesamtkostenrahmen nenne ich Ihnen vor Mandatserteilung verbindlich. Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG ist bei geringem Einkommen möglich.
Was bedeutet Verzicht auf den Versorgungsausgleich?
Nach § 6 VersAusglG können Ehegatten durch notariellen Ehevertrag oder gerichtlich protokollierten Vergleich Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen — bis hin zum vollständigen Ausschluss. Das Gericht prüft jedoch die Wirksamkeit: Eine Vereinbarung ist unwirksam, wenn sie einen Ehegatten einseitig unangemessen belastet. Ein Ausschluss kann in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein — etwa wenn beide Ehegatten etwa gleich hohe Anrechte erworben haben. Beide Seiten sollten sich vor Abschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.
Stand: Mai 2026