Der eine Termin, zu dem Sie kommen müssen
Ein Scheidungsverfahren läuft fast vollständig schriftlich. Einmal aber müssen Sie erscheinen, und zwar persönlich, § 128 FamFG. Ohne beide Ehegatten im Saal kann nicht geschieden werden. Diese Seite beschreibt, was in dieser Stunde passiert.
Die meisten Mandanten kommen mit mehr Anspannung, als der Termin verdient. Er ist förmlich, aber nicht feindlich. Niemand wird bloßgestellt, es geht niemand als Sieger heraus, und es fällt kein Urteil über Ihre Ehe.
Vorher: der Weg dorthin
Zuständig ist das Familiengericht in Ihrer Nähe, nicht meine Kanzlei in Dresden. Sie fahren also zu Ihrem Gericht, und ich komme dorthin. Planen Sie Zeit für die Anfahrt, den Parkplatz und die Eingangskontrolle ein. An vielen Gerichten wird wie am Flughafen kontrolliert, Taschenmesser und ähnliches bleiben besser zu Hause.
Vor dem Saal warten wir gemeinsam. Wenn wir uns bis dahin nur telefonisch kannten, ist das der Moment, in dem wir uns sehen. Offene Fragen klären wir hier, nicht drinnen.
Was Sie mitbringen
Personalausweis oder Reisepass. Das ist der einzige unverzichtbare Gegenstand. Die Personalien werden zu Beginn festgestellt, und ohne Ausweis wird es unangenehm.
Die Ladung. Darauf stehen Saal und Uhrzeit.
Die Heiratsurkunde im Original, falls Sie sie noch haben. Sie wird meist nicht gebraucht, aber wenn doch, sparen Sie sich einen zweiten Termin.
Ihre Fragen zum Versorgungsausgleich, aufgeschrieben. Im Saal fällt einem selten ein, was man wissen wollte.
Nicht mitbringen sollten Sie neue Partner, Kinder oder Angehörige. Die Sitzung ist nicht öffentlich, sie müssten draußen warten.
Wer im Saal ist
Die Richterin oder der Richter, eine Protokollkraft, Sie, Ihr Ehegatte und ich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einer Anwältin sind das fünf Personen. Es gibt keine Zuschauer, keine Presse, keine Geschworenen. Roben tragen nur Gericht und Anwaltschaft.
Sie sitzen an einem Tisch, Ihr Ehegatte an dem anderen. Sie müssen ihn nicht ansehen und nicht mit ihm sprechen.
Was Sie gefragt werden
Die Richterin befragt beide Ehegatten, nacheinander und im selben Raum. Die Fragen sind bei einer einvernehmlichen Scheidung überschaubar und immer dieselben.
Wie heißen Sie, wann und wo sind Sie geboren, wo wohnen Sie? Die Personalienfeststellung. Hier brauchen Sie den Ausweis.
Seit wann leben Sie getrennt? Die wichtigste Frage des Termins. Antworten Sie mit dem Datum, das Sie sich notiert haben. Wenn Ihr Ehegatte ein anderes Datum nennt, wird nachgefragt. Deshalb lohnt es sich, das vorher abzustimmen.
Wie haben Sie getrennt gelebt? Wird meist nur gestellt, wenn Sie in derselben Wohnung geblieben sind. Dann will das Gericht wissen, ob die Haushalte wirklich getrennt waren, § 1567 Abs. 1 BGB.
Halten Sie an der Scheidung fest? Die Frage nach dem Scheitern der Ehe im Sinne von § 1565 BGB. Ein Ja genügt. Begründen müssen Sie nichts, und niemand wird nach Gründen fragen.
Stimmen Sie der Scheidung zu? Diese Frage geht an den Ehegatten, der den Antrag nicht gestellt hat. Er beantwortet sie selbst, dafür braucht er keinen Anwalt.
Antworten Sie kurz und sachlich. Vorwürfe gehören nicht in diesen Termin, sie ändern am Ergebnis nichts und verlängern ihn nur.
Der Versorgungsausgleich
Danach trägt das Gericht vor, welche Rentenanrechte aus der Ehezeit ermittelt wurden und wie sie geteilt werden sollen. Das ist der Teil, der die meisten Fragen aufwirft, weil die Zahlen ungewohnt sind.
Fragen Sie hier, wenn etwas unklar ist. Nach dem Termin ist eine Korrektur nur noch über die Beschwerde möglich, und die kostet Zeit und Geld.
Wie lange es dauert
Eine einvernehmliche Scheidung ohne Folgesachen ist im Saal schnell erledigt, deutlich schneller als Ihre Anfahrt. Ich nenne dazu bewusst keine Minutenzahl, weil sie von der Zahl der Versorgungsanrechte und von der Arbeitsweise des Gerichts abhängt.
Planen Sie trotzdem den halben Tag ein. Termine verschieben sich, wenn die Sache davor länger dauert, und niemand sollte mit Blick auf die Uhr im Saal sitzen.
Der Beschluss und der Verzicht
Am Ende verkündet das Gericht den Scheidungsbeschluss. In diesem Moment sind Sie noch nicht geschieden, denn wirksam wird er erst mit der Rechtskraft.
Deshalb kommt jetzt der letzte Punkt, an dem Sie etwas tun: der Verzicht auf Rechtsmittel. Erklären ihn beide Ehegatten zu Protokoll, wird der Beschluss sofort rechtskräftig. Erklärt ihn einer nicht, läuft erst die Beschwerdefrist ab.
Ich weise Sie im Saal darauf hin. Wenn Sie unsicher sind, sagen Sie es, dann besprechen wir es kurz. Zurücknehmen lässt sich der Verzicht nicht.
Wenn ein Ehegatte nicht erscheint
Das kommt vor und ist ärgerlich. Bleibt der Antragsgegner unentschuldigt fern, kann das Gericht ihn zur Zahlung eines Ordnungsgeldes heranziehen oder unter Umständen ohne ihn entscheiden. Bleibt der Antragsteller fern, wird in aller Regel vertagt.
In beiden Fällen kostet es Zeit. Wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie mir das sofort nach Erhalt der Ladung. Eine rechtzeitige Verlegung ist unproblematisch, ein kurzfristiges Fernbleiben nicht.
Danach
Sie verlassen den Saal, wir sprechen kurz vor der Tür, und das war es. Der schriftliche Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk kommt später mit der Post. Dieses Blatt brauchen Sie für Standesamt, Rentenversicherung, Finanzamt und Versicherungen.
Viele empfinden den Weg nach draußen als den eigentlichen Moment. Nehmen Sie sich den Rest des Tages, statt direkt zur Arbeit zu fahren.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie eine Ladung erhalten haben, tragen Sie den Termin ein und legen Sie Ausweis und Ladung griffbereit. Rufen Sie mich vorher an, wenn Sie den Ablauf noch einmal durchsprechen möchten. Dafür ist das Telefonat vor dem Termin da.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.