Scheidung in Stuttgart – online einreichen, persönlich vor Gericht vertreten
Für Ihre Scheidung in Stuttgart und der Region – vom Kessel bis auf die Fildern – setzen wir auf einen weitgehend digitalen Ablauf: Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht beraten wir Sie kostenlos vorab und vertreten Sie persönlich vor dem zuständigen baden-württembergischen Familiengericht.
Zuständiges Familiengericht in Stuttgart
Für Eheleute mit gewöhnlichem Aufenthalt in Stuttgart ist regelmäßig das Amtsgericht Stuttgart – Familiensachen zuständig (örtliche Zuständigkeit nach § 122 FamFG):
| Gericht | Amtsgericht Stuttgart – Familiensachen |
| Adresse | Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart |
| Telefon | 0711 921-0 |
Leben gemeinsame minderjährige Kinder überwiegend bei einem Elternteil, richtet sich die Zuständigkeit nach deren Aufenthalt. Wir prüfen die Zuständigkeit für Ihren Fall und reichen den Scheidungsantrag elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein.
Ablauf Ihrer Online-Scheidung in Stuttgart
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern uns Ihre Situation; wir erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
- Unterlagen & Vollmacht: Sie übermitteln Heiratsurkunde und Angaben verschlüsselt und unterzeichnen die Vollmacht.
- Antrag bei Gericht: Wir reichen den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Stuttgart ein – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.
- Scheidungstermin: Beide Ehegatten erscheinen persönlich; wir vertreten Sie im Termin. Der Beschluss wird einen Monat später rechtskräftig.
Was kostet eine Scheidung in Stuttgart?
Die Kosten richten sich bundeseinheitlich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) – maßgeblich ist das gemeinsame Nettoeinkommen, nicht der Wohnort. Je geringer der Verfahrenswert, desto geringer die Scheidungskosten.
Für Sie beantragen wir zusätzlich die Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % sowie einen Abzug von 750 Euro für jedes minderjährige Kind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt für das Scheidungsverfahren erforderlich – die Ehegatten können sich die Kosten teilen. Die hierfür notwendigen Vereinbarungen und Erklärungen bereiten wir vollständig vor und senden sie Ihnen auf Anfrage kostenfrei und umgehend zu. Zusätzlich gewähren wir eine zinslose Ratenzahlung der Anwaltskosten über 10 Monate.
Kostenlosen Kostenvoranschlag für Stuttgart anfordern
Fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung in Stuttgart an – Antwort innerhalb von 24 Stunden, SSL-verschlüsselt und der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegend.
Das Trennungsjahr als erster Schritt
Der erste Schritt zur Scheidung in Stuttgart ist das Trennungsjahr (§ 1565, § 1566 BGB). Sie müssen zwölf Monate getrennt leben – auf Wunsch auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung, mit klar getrennten Lebensbereichen. Bei beiderseitigem Einverständnis kann anschließend zügig geschieden werden.
Versorgungsausgleich bei der Scheidung
Das Familiengericht teilt bei der Scheidung die in der Ehe aufgebauten Rentenanwartschaften beider Partner (§ 1587 BGB, VersAusglG). Dieser Versorgungsausgleich erfolgt von Amts wegen und lässt sich nur durch notarielle Vereinbarung oder bei kurzer Ehe abweichend regeln. Wir prüfen Ihre Versorgungskonten und begleiten die Aufteilung.
Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle, gestaffelt nach Einkommen und Alter. Ob zusätzlich Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt in Betracht kommt, hängt von den Lebensverhältnissen ab. Wir ermitteln Ihre Ansprüche und setzen sie durch.
Verfahrenswert und Kosten in Stuttgart
Die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) – im Wesentlichen dem dreifachen gemeinsamen Monatsnettoeinkommen zuzüglich Vermögensanteil. Den Antrag reichen wir beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht in Stuttgart ein; zweite Instanz ist das Oberlandesgericht Stuttgart. Ihr kostenloser Kostenvoranschlag zeigt den voraussichtlichen Betrag inklusive Reduzierungen.
Unsere Kanzlei-Standorte
Ihre Online-Scheidung in Stuttgart begleiten wir bundesweit. Persönlich erreichbar ist die Fachanwaltskanzlei Kaschube an folgenden Standorten:
| Dresden | Königstraße 18, 01097 Dresden | Tel. 0351 27181200 |
| Berlin | Rheinstraße 65, 12159 Berlin | Tel. 030 22187603 |
| München | Amalienstraße 71, 80799 München | Tel. 089 99950505 |
| Chemnitz | Uhlichstraße 18, 09112 Chemnitz | Tel. 0371 25639961 |
| Leipzig | Standort Leipzig | Tel. 0341 48969814 |
Bundesweit kostenlos erreichbar unter 0800 32 666 77.
Häufige Fragen zur Scheidung in Stuttgart
Muss ich für die Scheidung in Stuttgart zum Gericht?
Zum Scheidungstermin am Amtsgericht Stuttgart ist persönliches Erscheinen vorgeschrieben (§ 128 FamFG). Alles davor wickeln wir online ab und vertreten Sie im Termin – bei Bedarf über einen kooperierenden Anwalt vor Ort.
Wie lange dauert eine Scheidung in Stuttgart?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3–6 Monate, abhängig von der Bearbeitungszeit des Familiengerichts und dem Versorgungsausgleich.
Funktioniert die Online-Scheidung auch aus dem Umland von Stuttgart?
Ja. Wir sind bundesweit tätig und vertreten Sie an jedem Familiengericht in der Region Stuttgart und Umgebung.
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