Scheidung in München – online einreichen, persönlich vor Gericht vertreten
Sie leben in München – ob in Schwabing, Sendling, Bogenhausen oder im Umland – und stehen vor einer Scheidung? Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht führen wir Ihr Verfahren weitgehend online und vertreten Sie persönlich vor dem zuständigen Familiengericht in der Landeshauptstadt. Von der kostenlosen Ersteinschätzung bis zur Einreichung des Scheidungsantrags begleiten wir Sie durch jeden Schritt.
Zuständiges Familiengericht in München
Für Eheleute mit gewöhnlichem Aufenthalt in München ist regelmäßig das Amtsgericht München – Familiengericht zuständig (örtliche Zuständigkeit nach § 122 FamFG):
| Gericht | Amtsgericht München – Familiengericht |
| Adresse | Pacellistraße 5, 80333 München |
| Telefon | 089 5597-06 |
Leben gemeinsame minderjährige Kinder überwiegend bei einem Elternteil, richtet sich die Zuständigkeit nach deren Aufenthalt. Wir prüfen die Zuständigkeit für Ihren Fall und reichen den Scheidungsantrag elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein.
Ablauf Ihrer Online-Scheidung in München
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern uns Ihre Situation; wir erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
- Unterlagen & Vollmacht: Sie übermitteln Heiratsurkunde und Angaben verschlüsselt und unterzeichnen die Vollmacht.
- Antrag bei Gericht: Wir reichen den Scheidungsantrag beim Amtsgericht München ein – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.
- Scheidungstermin: Beide Ehegatten erscheinen persönlich; wir vertreten Sie im Termin. Der Beschluss wird einen Monat später rechtskräftig.
Was kostet eine Scheidung in München?
Die Kosten richten sich bundeseinheitlich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) – maßgeblich ist das gemeinsame Nettoeinkommen, nicht der Wohnort. Je geringer der Verfahrenswert, desto geringer die Scheidungskosten.
Für Sie beantragen wir zusätzlich die Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % sowie einen Abzug von 750 Euro für jedes minderjährige Kind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt für das Scheidungsverfahren erforderlich – die Ehegatten können sich die Kosten teilen. Die hierfür notwendigen Vereinbarungen und Erklärungen bereiten wir vollständig vor und senden sie Ihnen auf Anfrage kostenfrei und umgehend zu. Zusätzlich gewähren wir eine zinslose Ratenzahlung der Anwaltskosten über 10 Monate.
Kostenlosen Kostenvoranschlag für München anfordern
Fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung in München an – Antwort innerhalb von 24 Stunden, SSL-verschlüsselt und der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegend.
Trennungsjahr und Trennung in München
Bevor das Familiengericht die Ehe scheidet, verlangt das Gesetz das Trennungsjahr (§ 1566 BGB). In München mit seinem angespannten Wohnungsmarkt ist ein sofortiger Auszug selten realistisch – deshalb wichtig: Eine Trennung „von Tisch und Bett” innerhalb derselben Wohnung genügt, wenn Sie Haushalt und Finanzen trennen. Nach Ablauf des Jahres und bei Einigkeit beider Partner kann der Scheidungsantrag gestellt werden.
Versorgungsausgleich bei Ihrer Scheidung
Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften gerecht zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden (§ 1587 BGB, VersAusglG). Das Familiengericht führt ihn grundsätzlich von Amts wegen durch. Bei kurzer Ehedauer oder auf Grundlage einer notariellen Vereinbarung kann er entfallen. Wir prüfen Ihre Rentenkonten und sorgen dafür, dass die Aufteilung korrekt erfolgt.
Zugewinnausgleich: Vermögen fair auseinandersetzen
Haben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, wird bei der Scheidung der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen (§ 1373 ff. BGB). Wer mehr hinzugewonnen hat, zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz. Gerade in München mit hohen Immobilienwerten lohnt sich eine sorgfältige Berechnung – wir unterstützen Sie bei der Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Kosten und Zuständigkeit in München
Die Scheidungskosten bestimmen sich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) – im Wesentlichen dem dreifachen gemeinsamen Monatsnettoeinkommen zuzüglich Vermögensanteil. Ihren Antrag reichen wir beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht in München ein; in zweiter Instanz ist das Oberlandesgericht München zuständig. Über unseren kostenlosen Kostenvoranschlag erhalten Sie vorab eine klare Aufstellung inklusive möglicher Reduzierungen.
Unsere Kanzlei-Standorte
In München sind wir mit einem eigenen Kanzlei-Standort persönlich für Sie vor Ort. Darüber hinaus erreichen Sie die Fachanwaltskanzlei Kaschube an folgenden Standorten:
| Dresden | Königstraße 18, 01097 Dresden | Tel. 0351 27181200 |
| Berlin | Rheinstraße 65, 12159 Berlin | Tel. 030 22187603 |
| München | Amalienstraße 71, 80799 München | Tel. 089 99950505 |
| Chemnitz | Uhlichstraße 18, 09112 Chemnitz | Tel. 0371 25639961 |
| Leipzig | Standort Leipzig | Tel. 0341 48969814 |
Bundesweit kostenlos erreichbar unter 0800 32 666 77.
Häufige Fragen zur Scheidung in München
Muss ich für die Scheidung in München zum Gericht?
Zum Scheidungstermin am Amtsgericht München ist persönliches Erscheinen vorgeschrieben (§ 128 FamFG). Alles davor wickeln wir online ab und vertreten Sie im Termin – bei Bedarf über einen kooperierenden Anwalt vor Ort.
Wie lange dauert eine Scheidung in München?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3–6 Monate, abhängig von der Bearbeitungszeit des Familiengerichts und dem Versorgungsausgleich.
Funktioniert die Online-Scheidung auch aus dem Umland von München?
Ja. Wir sind bundesweit tätig und vertreten Sie an jedem Familiengericht in der Region München und Umgebung.
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