Scheidung in Karlsruhe – online einreichen, persönlich vor Gericht vertreten
Sie leben in Karlsruhe oder in der Region Karlsruhe und Umgebung und möchten sich scheiden lassen? Unsere Fachanwaltskanzlei für Familienrecht wickelt Ihre Scheidung weitgehend online ab – von der kostenlosen Ersteinschätzung über den verschlüsselten Upload Ihrer Unterlagen bis zur Einreichung des Scheidungsantrags. Den Scheidungstermin am Familiengericht nehmen wir persönlich für Sie wahr.
Zuständiges Familiengericht in Karlsruhe
Für Eheleute mit gewöhnlichem Aufenthalt in Karlsruhe ist regelmäßig das Amtsgericht Karlsruhe – Familiengericht zuständig (örtliche Zuständigkeit nach § 122 FamFG):
| Gericht | Amtsgericht Karlsruhe – Familiengericht |
| Adresse | Lammstraße 1-5, 76133 Karlsruhe |
| Telefon | 0721 926-5000 |
Leben gemeinsame minderjährige Kinder überwiegend bei einem Elternteil, richtet sich die Zuständigkeit nach deren Aufenthalt. Wir prüfen die Zuständigkeit für Ihren Fall und reichen den Scheidungsantrag elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein.
Ablauf Ihrer Online-Scheidung in Karlsruhe
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern uns Ihre Situation; wir erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
- Unterlagen & Vollmacht: Sie übermitteln Heiratsurkunde und Angaben verschlüsselt und unterzeichnen die Vollmacht.
- Antrag bei Gericht: Wir reichen den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Karlsruhe ein – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.
- Scheidungstermin: Beide Ehegatten erscheinen persönlich; wir vertreten Sie im Termin. Der Beschluss wird einen Monat später rechtskräftig.
Was kostet eine Scheidung in Karlsruhe?
Die Kosten richten sich bundeseinheitlich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) – maßgeblich ist das gemeinsame Nettoeinkommen, nicht der Wohnort. Je geringer der Verfahrenswert, desto geringer die Scheidungskosten.
Für Sie beantragen wir zusätzlich die Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % sowie einen Abzug von 750 Euro für jedes minderjährige Kind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt für das Scheidungsverfahren erforderlich – die Ehegatten können sich die Kosten teilen. Die hierfür notwendigen Vereinbarungen und Erklärungen bereiten wir vollständig vor und senden sie Ihnen auf Anfrage kostenfrei und umgehend zu. Zusätzlich gewähren wir eine zinslose Ratenzahlung der Anwaltskosten über 10 Monate.
Kostenlosen Kostenvoranschlag für Karlsruhe anfordern
Fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung in Karlsruhe an – Antwort innerhalb von 24 Stunden, SSL-verschlüsselt und der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegend.
Unsere Kanzlei-Standorte
Ihre Online-Scheidung in Karlsruhe begleiten wir bundesweit. Persönlich erreichbar ist die Fachanwaltskanzlei Kaschube an folgenden Standorten:
| Dresden | Königstraße 18, 01097 Dresden | Tel. 0351 27181200 |
| Berlin | Rheinstraße 65, 12159 Berlin | Tel. 030 22187603 |
| München | Amalienstraße 71, 80799 München | Tel. 089 99950505 |
| Chemnitz | Uhlichstraße 18, 09112 Chemnitz | Tel. 0371 25639961 |
| Leipzig | Standort Leipzig | Tel. 0341 48969814 |
Bundesweit kostenlos erreichbar unter 0800 32 666 77.
Häufige Fragen zur Scheidung in Karlsruhe
Muss ich für die Scheidung in Karlsruhe zum Gericht?
Zum Scheidungstermin am Amtsgericht Karlsruhe ist persönliches Erscheinen vorgeschrieben (§ 128 FamFG). Alles davor wickeln wir online ab und vertreten Sie im Termin – bei Bedarf über einen kooperierenden Anwalt vor Ort.
Wie lange dauert eine Scheidung in Karlsruhe?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3–6 Monate, abhängig von der Bearbeitungszeit des Familiengerichts und dem Versorgungsausgleich.
Funktioniert die Online-Scheidung auch aus dem Umland von Karlsruhe?
Ja. Wir sind bundesweit tätig und vertreten Sie an jedem Familiengericht in der Region Karlsruhe und Umgebung.