Wie eine Scheidung funktioniert, wenn Mandantin und Anwältin sich nie begegnen
Sie wohnen in Hamburg, meine Kanzlei sitzt in Dresden. Diese Entfernung ist der eigentliche Gegenstand dieser Seite. Nicht, weil sie ein Problem wäre, sondern weil sie erklärt werden muss: Mandantinnen und Mandanten wollen wissen, wer wann was tut, wenn man sich nicht im Besprechungszimmer gegenübersitzt. Ich beschreibe deshalb die Arbeitsteilung und nicht das Scheidungsrecht im Allgemeinen.
Hamburg ist als Freie und Hansestadt ein eigenes Bundesland. Rechtsmittel in Familiensachen führen zum Hanseatischen Oberlandesgericht. Weil es in Hamburg mehrere Amtsgerichte gibt, entscheidet in erster Instanz das für Ihren Wohnbezirk zuständige Familiengericht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz.
Was ausschließlich schriftlich läuft
Die gesamte Vorbereitung. Sie schildern mir Ihren Fall, ich stelle Rückfragen, Sie schicken mir Unterlagen als Scan oder Foto. Der Entwurf des Scheidungsantrags geht an Sie, bevor er an das Gericht geht. Was darin steht, haben Sie vorher gelesen und freigegeben. Ich reiche nichts ein, was Sie nicht kennen.
Was telefonisch besser aufgehoben ist
Alles, wo Sie unsicher sind. Ob das Trennungsjahr wirklich läuft, ob Sie einem Vorschlag der Gegenseite zustimmen sollten, ob ein Vergleich für Sie günstig ist. Solche Fragen beantworte ich nicht in drei Zeilen per E-Mail, sondern am Telefon. Sie erreichen mich unter 0351 27181200 und können einen Rückruf zu einer Uhrzeit vereinbaren, die zu Ihrem Arbeitstag passt.
Was Papier bleibt
Die Vollmacht nach § 11 FamFG braucht Ihre Unterschrift. Standesamtliche Urkunden legt das Gericht in Urschrift oder beglaubigter Abschrift vor. Diese Dokumente gehen also tatsächlich mit der Post nach Dresden. Das ist der einzige Teil des Verfahrens, der sich nicht digitalisieren lässt, und er dauert wenige Tage.
Der eine Termin, zu dem Sie hingehen
Das Verfahren endet vor Gericht, nicht am Bildschirm. Nach § 128 FamFG erscheinen die Ehegatten zum Scheidungstermin persönlich. Sie fahren also nicht nach Dresden, sondern gehen zu Ihrem Hamburger Familiengericht. Ich bereite Sie darauf vor: Sie wissen vorher, welche Fragen kommen, wie lange es dauert und was Sie mitbringen müssen. Der Termin ist nicht öffentlich, und er ist in einvernehmlichen Verfahren meist nach kurzer Zeit vorbei.
Wann ich nach Hamburg komme und wann nicht
Ich sage Ihnen offen, was diese Arbeitsweise nicht leistet: Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist eine Anreise meiner Kanzlei zum Termin regelmäßig weder nötig noch sinnvoll, weil sie Kosten verursacht, die Ihnen nichts bringen. Ihr Ehepartner stimmt zu, das Gericht protokolliert, der Beschluss ergeht. Anders liegt es, wenn im Verbund gestritten wird, etwa über Unterhalt oder Zugewinnausgleich. Dann besprechen wir vorher konkret, wie die Vertretung im Termin aussieht und was sie kostet.
Wie Sie erfahren, wo Ihr Verfahren steht
Sie bekommen von mir jede Verfügung des Gerichts, die Ihre Sache betrifft, mit einer kurzen Einordnung dazu, was sie bedeutet und ob Sie etwas tun müssen. Wenn wochenlang nichts passiert, sage ich Ihnen auch das. Gerichtsverfahren haben Phasen, in denen sichtbar nichts geschieht, und Schweigen wird auf Distanz schnell als schlechtes Zeichen gelesen. Das soll es nicht sein.
Was die Entfernung an den Kosten ändert
Nichts. Anwaltsgebühren folgen dem RVG, Gerichtskosten dem FamGKG. Beide gelten bundeseinheitlich, unabhängig davon, wo Sie wohnen und wo Ihre Anwältin sitzt. Maßgeblich ist der Verfahrenswert nach § 43 FamGKG, der sich aus Einkommen und Vermögen ergibt. Deshalb kann ich Ihnen die Kosten nennen, bevor irgendetwas eingereicht ist.
Ihr erster Schritt
Schreiben Sie mir, seit wann Sie getrennt leben, ob Ihr Ehepartner der Scheidung zustimmt und ob minderjährige Kinder da sind. Ich melde mich mit einer Einschätzung und einem Kostenvoranschlag zurück, unverbindlich und ohne dass Sie sich festlegen müssen.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.