Scheidung in Hamburg – online einreichen, persönlich vor Gericht vertreten
Ob Altona, Eimsbüttel, Wandsbek oder Harburg – wenn Sie sich in Hamburg scheiden lassen möchten, wickeln wir als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht den Großteil des Verfahrens online ab und vertreten Sie persönlich vor dem zuständigen Hamburger Familiengericht. Ihre Unterlagen laden Sie verschlüsselt hoch, um den Rest kümmern wir uns.
Zuständiges Familiengericht in Hamburg
In Hamburg sind je nach Wohnort verschiedene Amtsgerichte als Familiengericht zuständig – u. a. das Amtsgericht Hamburg-Mitte, Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist Ihr Wohnsitz bzw. der Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder (§ 122 FamFG). Wir ermitteln das für Sie zuständige Familiengericht und reichen den Scheidungsantrag elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) dort ein.
Ablauf Ihrer Online-Scheidung in Hamburg
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern uns Ihre Situation; wir erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
- Unterlagen & Vollmacht: Sie übermitteln Heiratsurkunde und Angaben verschlüsselt und unterzeichnen die Vollmacht.
- Antrag bei Gericht: Wir reichen den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht in Hamburg ein – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.
- Scheidungstermin: Beide Ehegatten erscheinen persönlich; wir vertreten Sie im Termin. Der Beschluss wird einen Monat später rechtskräftig.
Was kostet eine Scheidung in Hamburg?
Die Kosten richten sich bundeseinheitlich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) – maßgeblich ist das gemeinsame Nettoeinkommen, nicht der Wohnort. Je geringer der Verfahrenswert, desto geringer die Scheidungskosten.
Für Sie beantragen wir zusätzlich die Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % sowie einen Abzug von 750 Euro für jedes minderjährige Kind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt für das Scheidungsverfahren erforderlich – die Ehegatten können sich die Kosten teilen. Die hierfür notwendigen Vereinbarungen und Erklärungen bereiten wir vollständig vor und senden sie Ihnen auf Anfrage kostenfrei und umgehend zu. Zusätzlich gewähren wir eine zinslose Ratenzahlung der Anwaltskosten über 10 Monate.
Kostenlosen Kostenvoranschlag für Hamburg anfordern
Fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung in Hamburg an – Antwort innerhalb von 24 Stunden, SSL-verschlüsselt und der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegend.
Das Trennungsjahr als Grundlage Ihrer Scheidung in Hamburg
Auch in Hamburg gilt: Vor der Scheidung steht das Trennungsjahr (§ 1565, § 1566 BGB). Sie müssen ein Jahr getrennt leben – notfalls innerhalb derselben Wohnung, mit getrennten Räumen und getrennter Haushaltsführung, was in der Hansestadt bei hohen Mieten häufig der praktikable Weg ist. Sind sich beide einig, kann nach zwölf Monaten geschieden werden; bei einseitigem Wunsch gelten längere Fristen oder Härtefallregelungen.
Sorgerecht und Umgang bei gemeinsamen Kindern
Die elterliche Sorge besteht nach der Scheidung in der Regel als gemeinsames Sorgerecht fort (§ 1626, § 1671 BGB); nur in Ausnahmefällen wird sie einem Elternteil allein übertragen. Wichtiger als die Sorge ist im Alltag oft die Umgangsregelung – wer das Kind wann betreut. Wir helfen Ihnen, tragfähige und kindeswohlorientierte Vereinbarungen zu treffen, die auch in Hamburg vor dem Familiengericht Bestand haben.
Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle und nachehelicher Unterhalt
Für gemeinsame Kinder richtet sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, gestaffelt nach Einkommen und Alter. Zusätzlich kann Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt in Betracht kommen, wenn ein Partner wirtschaftlich schlechter gestellt ist. Wir berechnen die Ansprüche für Ihre Situation und setzen sie – wenn nötig – gegenüber dem anderen Elternteil durch.
Kosten und zuständiges Gericht in Hamburg
Die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG). Den Scheidungsantrag reichen wir beim örtlich zuständigen Hamburger Amtsgericht – Familiengericht ein; Rechtsmittel entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht. Mit unserem kostenlosen Kostenvoranschlag wissen Sie vorab, womit Sie rechnen müssen – inklusive der Reduzierung von bis zu 30 % und Abzügen für Kinder.
Unsere Kanzlei-Standorte
Ihre Online-Scheidung in Hamburg begleiten wir bundesweit. Persönlich erreichbar ist die Fachanwaltskanzlei Kaschube an folgenden Standorten:
| Dresden | Königstraße 18, 01097 Dresden | Tel. 0351 27181200 |
| Berlin | Rheinstraße 65, 12159 Berlin | Tel. 030 22187603 |
| München | Amalienstraße 71, 80799 München | Tel. 089 99950505 |
| Chemnitz | Uhlichstraße 18, 09112 Chemnitz | Tel. 0371 25639961 |
| Leipzig | Standort Leipzig | Tel. 0341 48969814 |
Bundesweit kostenlos erreichbar unter 0800 32 666 77.
Häufige Fragen zur Scheidung in Hamburg
Welches Familiengericht ist in Hamburg für mich zuständig?
Das richtet sich nach Ihrem Wohnsitz bzw. dem Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder (§ 122 FamFG). Wir ermitteln das für Sie zuständige Gericht und reichen den Antrag dort über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein.
Wie lange dauert eine Scheidung in Hamburg?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3–6 Monate, abhängig von der Bearbeitungszeit des Familiengerichts und dem Versorgungsausgleich.
Funktioniert die Online-Scheidung auch aus dem Umland von Hamburg?
Ja. Wir sind bundesweit tätig und vertreten Sie an jedem Familiengericht in der Region Hamburg und Umgebung.
Passende Ratgeber: Ablauf der Scheidung, Scheidungskosten, Scheidung mit Kindern und Düsseldorfer Tabelle 2026.