Scheidung in Frankfurt am Main – online einreichen, persönlich vor Gericht vertreten
Eine Scheidung in Frankfurt am Main – von Sachsenhausen bis Bornheim – führen wir als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht weitgehend online. Wir übernehmen die kostenlose Ersteinschätzung, bereiten den Scheidungsantrag vor und vertreten Sie persönlich vor dem zuständigen Familiengericht im Rhein-Main-Gebiet.
Zuständiges Familiengericht in Frankfurt
Für Eheleute mit gewöhnlichem Aufenthalt in Frankfurt am Main ist regelmäßig das Amtsgericht Frankfurt am Main – Familiengericht zuständig (örtliche Zuständigkeit nach § 122 FamFG):
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main – Familiengericht |
| Adresse | Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main |
| Telefon | 069 1367-01 |
Leben gemeinsame minderjährige Kinder überwiegend bei einem Elternteil, richtet sich die Zuständigkeit nach deren Aufenthalt. Wir prüfen die Zuständigkeit für Ihren Fall und reichen den Scheidungsantrag elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) beim Familiengericht ein.
Ablauf Ihrer Online-Scheidung in Frankfurt
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern uns Ihre Situation; wir erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
- Unterlagen & Vollmacht: Sie übermitteln Heiratsurkunde und Angaben verschlüsselt und unterzeichnen die Vollmacht.
- Antrag bei Gericht: Wir reichen den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main ein – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.
- Scheidungstermin: Beide Ehegatten erscheinen persönlich; wir vertreten Sie im Termin. Der Beschluss wird einen Monat später rechtskräftig.
Was kostet eine Scheidung in Frankfurt?
Die Kosten richten sich bundeseinheitlich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) – maßgeblich ist das gemeinsame Nettoeinkommen, nicht der Wohnort. Je geringer der Verfahrenswert, desto geringer die Scheidungskosten.
Für Sie beantragen wir zusätzlich die Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % sowie einen Abzug von 750 Euro für jedes minderjährige Kind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt für das Scheidungsverfahren erforderlich – die Ehegatten können sich die Kosten teilen. Die hierfür notwendigen Vereinbarungen und Erklärungen bereiten wir vollständig vor und senden sie Ihnen auf Anfrage kostenfrei und umgehend zu. Zusätzlich gewähren wir eine zinslose Ratenzahlung der Anwaltskosten über 10 Monate.
Kostenlosen Kostenvoranschlag für Frankfurt anfordern
Fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung in Frankfurt am Main an – Antwort innerhalb von 24 Stunden, SSL-verschlüsselt und der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegend.
Trennungsjahr – auch bei internationaler Ehe
Auch in Frankfurt beginnt die Scheidung mit dem Trennungsjahr (§ 1566 BGB). In einer internationalen Stadt leben viele binationale Paare – auch dann gilt in der Regel das deutsche Trennungsjahr, wenn das Verfahren in Deutschland geführt wird. Die Trennung ist innerhalb der Wohnung möglich, sofern Haushalt und Finanzen getrennt sind.
Scheidung mit Auslandsbezug (Rom III)
Bei Ehen mit Auslandsbezug – etwa unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder Auslandsvermögen – stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht. Innerhalb der EU regelt die Rom-III-Verordnung, welches Scheidungsrecht gilt; die internationale Zuständigkeit folgt der Brüssel-IIb-Verordnung. Wir klären, ob deutsches Recht anwendbar ist, und führen Ihr Verfahren rechtssicher – im internationalen Umfeld Frankfurts eine häufige Konstellation.
Zugewinn- und Versorgungsausgleich
Mit der Scheidung werden das während der Ehe erworbene Vermögen (Zugewinnausgleich, § 1373 ff. BGB) und die Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich, § 1587 BGB) auseinandergesetzt. Wir sorgen dafür, dass beide Ausgleiche korrekt berechnet werden – bei Auslandsvermögen mit besonderer Sorgfalt.
Kosten und zuständiges Gericht in Frankfurt
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG). Den Scheidungsantrag reichen wir beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht in Frankfurt am Main ein; über Rechtsmittel entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Über unseren kostenlosen Kostenvoranschlag erhalten Sie vorab eine klare Kostenaufstellung.
Unsere Kanzlei-Standorte
Ihre Online-Scheidung in Frankfurt begleiten wir bundesweit. Persönlich erreichbar ist die Fachanwaltskanzlei Kaschube an folgenden Standorten:
| Dresden | Königstraße 18, 01097 Dresden | Tel. 0351 27181200 |
| Berlin | Rheinstraße 65, 12159 Berlin | Tel. 030 22187603 |
| München | Amalienstraße 71, 80799 München | Tel. 089 99950505 |
| Chemnitz | Uhlichstraße 18, 09112 Chemnitz | Tel. 0371 25639961 |
| Leipzig | Standort Leipzig | Tel. 0341 48969814 |
Bundesweit kostenlos erreichbar unter 0800 32 666 77.
Häufige Fragen zur Scheidung in Frankfurt
Muss ich für die Scheidung in Frankfurt zum Gericht?
Zum Scheidungstermin am Amtsgericht Frankfurt am Main ist persönliches Erscheinen vorgeschrieben (§ 128 FamFG). Alles davor wickeln wir online ab und vertreten Sie im Termin – bei Bedarf über einen kooperierenden Anwalt vor Ort.
Wie lange dauert eine Scheidung in Frankfurt?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3–6 Monate, abhängig von der Bearbeitungszeit des Familiengerichts und dem Versorgungsausgleich.
Funktioniert die Online-Scheidung auch aus dem Umland von Frankfurt?
Ja. Wir sind bundesweit tätig und vertreten Sie an jedem Familiengericht in der Region Rhein-Main.
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