Eine vollständige Mappe erspart Ihnen Monate
Von allen Dingen, die Sie in eigener Hand haben, hat die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen den größten Einfluss auf das Tempo Ihres Verfahrens. Fehlende Urkunden und unbeantwortete Fragebögen sind der häufigste Grund dafür, dass ein Scheidungsverfahren steht. Diese Seite ist deshalb praktisch aufgebaut: eine Liste dessen, was Sie besorgen sollten, mit dem Hinweis, wo es jeweils herkommt und wozu es gebraucht wird.
Für den Scheidungsantrag selbst
Heiratsurkunde
Sie weist die Eheschließung nach und wird in Kopie zum Antrag gereicht. Ausgestellt wird sie vom Standesamt des Eheschließungsortes. Wer sie verlegt hat, kann dort eine neue beglaubigte Abschrift anfordern. Bei einer Eheschließung im Ausland kann eine Übersetzung nötig sein.
Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
Sie werden gebraucht, weil § 133 FamFG Angaben zu den gemeinsamen Kindern verlangt. Ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes.
Personalausweis oder Reisepass
Für die Identitätsfeststellung und für den Gerichtstermin.
Anschrift des Ehegatten
Keine Urkunde, aber unverzichtbar. Ohne ladungsfähige Anschrift kann das Gericht den Antrag nicht zustellen.
Für den Verfahrenswert und die Kosten
Der Verfahrenswert nach § 43 FamGKG richtet sich nach Einkommen und Vermögen beider Ehegatten. Halten Sie die Verdienstabrechnungen der letzten Monate bereit, den letzten Einkommensteuerbescheid und bei Selbständigkeit die Gewinnermittlung. Für das Vermögen genügen zunächst Ihre Angaben zu Konten, Depots, Immobilien und Verbindlichkeiten. Auf dieser Grundlage kann ich Ihnen einen Kostenvoranschlag erstellen, bevor etwas eingereicht wird.
Für den Versorgungsausgleich
Der Fragebogen zum Versorgungsausgleich ist das Dokument, an dem die meisten Verfahren hängen bleiben. Er kommt vom Gericht, nachdem der Antrag zugestellt wurde, und beide Ehegatten müssen ihn ausfüllen. Gefragt wird nach allen Anrechten, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungen, betriebliche Altersvorsorge und private Verträge wie Riester oder Rürup. Sammeln Sie vorab Ihren Versicherungsverlauf der Rentenversicherung sowie die Nachweise zu allen Verträgen. Wer schon vor dem Antrag anfängt, spart später Wochen.
Wenn Folgesachen im Raum stehen
Geht es zusätzlich um Unterhalt oder Zugewinnausgleich, wird der Umfang größer. Für Unterhalt brauche ich vollständige Einkommensnachweise über zwölf Monate sowie Belege zu Fahrtkosten, Vorsorgeaufwendungen und Krediten. Für den Zugewinnausgleich Kontoauszüge zum Tag der Eheschließung und zum Stichtag, Grundbuchauszüge, Darlehensverträge und Nachweise über Erbschaften oder Schenkungen. Diese Unterlagen sind nicht Selbstzweck: Wer Ansprüche geltend macht, muss sie belegen.
Wie Sie die Mappe anlegen
Ich empfehle vier Ordner, digital oder auf Papier. Der erste enthält die Urkunden, der zweite alles zum Einkommen, der dritte alles zur Altersvorsorge, der vierte Vermögen und Schulden. Benennen Sie die Dateien nach Inhalt und Zeitraum, nicht nach dem Datum des Scans. Legen Sie Kopien an, bevor Sie Originale aus der Hand geben. Wenn Sie noch in der gemeinsamen Wohnung leben, sichern Sie sich Ihre eigenen Unterlagen frühzeitig, denn nach einem Auszug wird der Zugriff schwierig.
Kopieren Sie nur, was Ihnen zusteht. Unterlagen des Ehegatten heimlich zu durchsuchen oder Kontoauszüge abzufotografieren, auf die Sie keinen Zugriff haben, kann Ihnen im Verfahren schaden. Auskunftsansprüche lassen sich auf ordentlichem Weg durchsetzen, und das mache ich für Sie.
Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen
Für einen Antrag nach §§ 76 ff. FamFG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO ist eine gesonderte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen. Beizufügen sind Nachweise über Einkünfte, Miete, Unterhaltsverpflichtungen und laufende Belastungen. Unvollständige Anträge werden nicht bewilligt, sondern zurückgereicht, und das kostet Zeit. Ich sehe die Unterlagen vor der Einreichung durch.
Was Sie nach der Scheidung noch brauchen
Nach Eintritt der Rechtskraft erhalten Sie eine Rechtskraftbescheinigung zum Scheidungsbeschluss. Sie legen sie beim Standesamt vor, wenn Sie zu einem früheren Namen zurückkehren wollen, und Sie benötigen sie für eine neue Eheschließung. Auch Rentenversicherung, Krankenkasse, Finanzamt und Versicherungen fragen danach. Bewahren Sie die Bescheinigung deshalb wie eine Urkunde auf und nicht wie einen gewöhnlichen Brief.
Zuständigkeit in Chemnitz
Über die Scheidung entscheidet das Familiengericht am Amtsgericht Chemnitz, das im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden in Sachsen liegt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz und nicht nach dem Ort der Eheschließung. Ich vertrete bundesweit. Auf die Kosten hat der Gerichtsort keinen Einfluss, denn Gerichtsgebühren nach dem FamGKG und Anwaltsgebühren nach dem RVG gelten bundeseinheitlich.
Unterlagen prüfen lassen
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Mappe vollständig ist, schildern Sie mir Ihre Situation über das Formular. Ich sage Ihnen, was noch fehlt, und erstelle Ihnen einen Kostenvoranschlag.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200. Ich vertrete Mandanten bundesweit vor allen Familiengerichten.