Scheidung in Bremen – online einreichen, persönlich vor Gericht vertreten
Eine Scheidung in Bremen – von der Neustadt bis Vegesack – wickeln wir als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht weitgehend online ab und vertreten Sie persönlich vor dem zuständigen Familiengericht der Hansestadt. Den Anfang macht eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung.
Zuständiges Familiengericht in Bremen
Für Eheleute mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bremen ist regelmäßig das Amtsgericht Bremen – Familiengericht zuständig (örtliche Zuständigkeit nach § 122 FamFG):
| Gericht | Amtsgericht Bremen – Familiengericht |
| Adresse | Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen |
| Telefon | 0421 361-15957 |
Leben gemeinsame minderjährige Kinder überwiegend bei einem Elternteil, richtet sich die Zuständigkeit nach deren Aufenthalt. Wir prüfen die Zuständigkeit für Ihren Fall und reichen den Scheidungsantrag elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein.
Ablauf Ihrer Online-Scheidung in Bremen
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern uns Ihre Situation; wir erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
- Unterlagen & Vollmacht: Sie übermitteln Heiratsurkunde und Angaben verschlüsselt und unterzeichnen die Vollmacht.
- Antrag bei Gericht: Wir reichen den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Bremen ein – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.
- Scheidungstermin: Beide Ehegatten erscheinen persönlich; wir vertreten Sie im Termin. Der Beschluss wird einen Monat später rechtskräftig.
Was kostet eine Scheidung in Bremen?
Die Kosten richten sich bundeseinheitlich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) – maßgeblich ist das gemeinsame Nettoeinkommen, nicht der Wohnort. Je geringer der Verfahrenswert, desto geringer die Scheidungskosten.
Für Sie beantragen wir zusätzlich die Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % sowie einen Abzug von 750 Euro für jedes minderjährige Kind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt für das Scheidungsverfahren erforderlich – die Ehegatten können sich die Kosten teilen. Die hierfür notwendigen Vereinbarungen und Erklärungen bereiten wir vollständig vor und senden sie Ihnen auf Anfrage kostenfrei und umgehend zu. Zusätzlich gewähren wir eine zinslose Ratenzahlung der Anwaltskosten über 10 Monate.
Kostenlosen Kostenvoranschlag für Bremen anfordern
Fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung in Bremen an – Antwort innerhalb von 24 Stunden, SSL-verschlüsselt und der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegend.
Trennungsjahr vor Ihrer Scheidung in Bremen
In der Hansestadt Bremen gilt wie bundesweit das Trennungsjahr als Voraussetzung (§ 1565 BGB). Zwölf Monate getrenntes Leben – notfalls in der gemeinsamen Wohnung – reichen aus. Sind sich beide einig, kann anschließend geschieden werden.
Unterhalt: Kinder und Ehegatten
Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Ob zusätzlich Ehegattenunterhalt besteht, richtet sich nach den Einkommensverhältnissen. Wir berechnen Ihre Ansprüche und setzen sie durch.
Versorgungsausgleich
Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden vom Gericht automatisch geteilt (§ 1587 BGB). So sind beide Partner im Alter abgesichert. Wir prüfen Ihre Anwartschaften und Gestaltungsmöglichkeiten.
Kosten und Gericht in Bremen
Die Kosten ergeben sich aus dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG). Den Antrag reichen wir beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht in Bremen ein; zweite Instanz ist das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Ihr kostenloser Kostenvoranschlag zeigt die Kosten vorab.
Unsere Kanzlei-Standorte
Ihre Online-Scheidung in Bremen begleiten wir bundesweit. Persönlich erreichbar ist die Fachanwaltskanzlei Kaschube an folgenden Standorten:
| Dresden | Königstraße 18, 01097 Dresden | Tel. 0351 27181200 |
| Berlin | Rheinstraße 65, 12159 Berlin | Tel. 030 22187603 |
| München | Amalienstraße 71, 80799 München | Tel. 089 99950505 |
| Chemnitz | Uhlichstraße 18, 09112 Chemnitz | Tel. 0371 25639961 |
| Leipzig | Standort Leipzig | Tel. 0341 48969814 |
Bundesweit kostenlos erreichbar unter 0800 32 666 77.
Häufige Fragen zur Scheidung in Bremen
Muss ich für die Scheidung in Bremen zum Gericht?
Zum Scheidungstermin am Amtsgericht Bremen ist persönliches Erscheinen vorgeschrieben (§ 128 FamFG). Alles davor wickeln wir online ab und vertreten Sie im Termin – bei Bedarf über einen kooperierenden Anwalt vor Ort.
Wie lange dauert eine Scheidung in Bremen?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3–6 Monate, abhängig von der Bearbeitungszeit des Familiengerichts und dem Versorgungsausgleich.
Funktioniert die Online-Scheidung auch aus dem Umland von Bremen?
Ja. Wir sind bundesweit tätig und vertreten Sie an jedem Familiengericht in der Region Bremen und Umgebung.
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