Was online geht und was nicht
Eine Online-Scheidung ist kein eigenes Verfahren. Sie ist die normale gerichtliche Scheidung, bei der die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir ohne Kanzleibesuche abläuft. Das betrifft die Mandatserteilung, die Sachverhaltsaufnahme, den Austausch von Unterlagen und die Besprechungen. Nicht ersetzen lässt sich der Gerichtstermin. Wer das anders verspricht, verschweigt Ihnen § 128 FamFG. Diese Seite beschreibt deshalb genau, welche Wege wirklich digital laufen und an welcher Stelle Sie persönlich gebraucht werden.
Der digitale Teil, Schritt für Schritt
Erstkontakt und Einschätzung
Sie schildern Ihren Fall schriftlich oder im Telefonat. Ich sage Ihnen, ob die Voraussetzungen für einen Antrag vorliegen, und nenne Ihnen die voraussichtlichen Kosten, bevor irgendetwas beauftragt wird.
Vollmacht und Auftrag
Die Vollmacht nach § 11 FamFG unterschreiben Sie und senden sie zurück. Das ist der einzige Schritt, für den in der Regel Papier gebraucht wird.
Unterlagen
Heiratsurkunde, gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder und Ihre Angaben zu Einkommen und Vermögen übermitteln Sie digital. Ich prüfe die Vollständigkeit und frage nach, wo etwas fehlt.
Antrag und Verfahren
Den Scheidungsantrag reiche ich elektronisch beim Gericht ein. Sämtlichen Schriftverkehr mit dem Gericht führe ich, Sie erhalten von mir jeweils den Stand.
Der eine Termin, zu dem Sie erscheinen
Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten persönlich vor Gericht erscheinen. Das Gericht will sich selbst einen Eindruck davon verschaffen, ob die Ehe gescheitert ist. Die Anhörung ist kurz und nicht öffentlich. Von der persönlichen Anwesenheit kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, etwa bei erheblicher Entfernung oder Krankheit. Ob der Termin als Videoverhandlung stattfindet, entscheidet das Gericht, nicht die Beteiligten. Ich stelle einen entsprechenden Antrag, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, verspreche Ihnen den Erfolg aber nicht.
Wer den Antrag nicht selbst stellt, sondern der Scheidung nur zustimmt, braucht keinen eigenen Anwalt, muss aber ebenfalls zum Termin erscheinen.
Wie ich Sie in Augsburg vertrete
Zuständig ist das Familiengericht am Amtsgericht Augsburg, das im Bezirk des Oberlandesgerichts München in Bayern liegt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz. Ich bin bei allen deutschen Familiengerichten postulationsfähig und vertrete Sie dort ohne Einschränkung. Auf die Kosten hat die Entfernung keinen Einfluss: Gerichtsgebühren nach dem FamGKG und Anwaltsgebühren nach dem RVG gelten bundeseinheitlich.
Was während des Verfahrens von Ihnen kommt
Der digitale Ablauf entlastet Sie, nimmt Ihnen aber zwei Aufgaben nicht ab. Die erste ist der Gerichtskostenvorschuss. Erst nach seinem Eingang stellt das Gericht den Antrag zu, vorher bewegt sich nichts. Die zweite ist der Fragebogen zum Versorgungsausgleich, den beide Ehegatten ausfüllen müssen. Er ist der häufigste Grund dafür, dass ein Verfahren länger dauert als nötig, denn ohne die Auskünfte der Versorgungsträger bestimmt das Gericht keinen Termin. Beides läuft über mich, wenn Sie mir die Unterlagen zuleiten.
Alles Weitere übernehme ich: Fristen, Erinnerungen an das Gericht, Prüfung der eingehenden Auskünfte und die Vorbereitung des Termins. Sie bekommen von mir eine Nachricht, wenn etwas Neues in der Akte liegt, und nicht erst dann, wenn Sie nachfragen.
Für wen der digitale Weg passt
Er passt gut, wenn Sie sich über die Scheidung einig sind, wenn keine strittigen Folgesachen anhängen und wenn Sie Unterlagen selbständig zusammenstellen können. Er passt weniger gut, wenn erhebliches Vermögen im Spiel ist, wenn über Kinder gestritten wird oder wenn ein Ehegatte nicht auffindbar ist. In solchen Fällen brauchen wir längere Gespräche, und die führe ich lieber ausführlich per Video als in kurzen Nachrichten.
Was ich Ihnen zusichere und was nicht
Ich sichere zu, dass Sie eine feste Ansprechpartnerin haben, dass Ihre Anfragen zeitnah beantwortet werden und dass Sie vor jeder kostenauslösenden Handlung wissen, was sie kostet. Ich sichere nicht zu, dass ein Verfahren eine bestimmte Zeit dauert. Der Termin hängt vom Gericht und von den Auskünften der Versorgungsträger ab, nicht von der Kanzlei.
Datenschutz und Übermittlung
Unterlagen nehme ich verschlüsselt entgegen. Bitte senden Sie sensible Dokumente nicht ungeschützt per einfacher E-Mail, wenn eine sichere Alternative zur Verfügung steht. Auf Wunsch bespreche ich mit Ihnen vorab, welcher Weg für Sie praktikabel ist.
Unverbindliche Einschätzung anfordern
Schildern Sie mir Ihre Situation über das Formular. Sie erhalten eine Rückmeldung mit dem weiteren Ablauf und einem Kostenvoranschlag, bevor Sie sich entscheiden.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200. Ich vertrete Mandanten bundesweit vor allen Familiengerichten.