Scheidung in Augsburg – online einreichen, persönlich vor Gericht vertreten
Sie möchten sich in Augsburg oder der Region Schwaben scheiden lassen? Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht führen wir Ihr Scheidungsverfahren weitgehend online und übernehmen die persönliche Vertretung vor dem zuständigen Familiengericht – von der kostenlosen Ersteinschätzung bis zur Antragstellung.
Zuständiges Familiengericht in Augsburg
Für Eheleute mit gewöhnlichem Aufenthalt in Augsburg ist regelmäßig das Amtsgericht Augsburg – Familiengericht zuständig (örtliche Zuständigkeit nach § 122 FamFG):
| Gericht | Amtsgericht Augsburg – Familiengericht |
| Adresse | Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg |
| Telefon | 0821 3105-0 |
Leben gemeinsame minderjährige Kinder überwiegend bei einem Elternteil, richtet sich die Zuständigkeit nach deren Aufenthalt. Wir prüfen die Zuständigkeit für Ihren Fall und reichen den Scheidungsantrag elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein.
Ablauf Ihrer Online-Scheidung in Augsburg
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern uns Ihre Situation; wir erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
- Unterlagen & Vollmacht: Sie übermitteln Heiratsurkunde und Angaben verschlüsselt und unterzeichnen die Vollmacht.
- Antrag bei Gericht: Wir reichen den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Augsburg ein – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.
- Scheidungstermin: Beide Ehegatten erscheinen persönlich; wir vertreten Sie im Termin. Der Beschluss wird einen Monat später rechtskräftig.
Was kostet eine Scheidung in Augsburg?
Die Kosten richten sich bundeseinheitlich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) – maßgeblich ist das gemeinsame Nettoeinkommen, nicht der Wohnort. Je geringer der Verfahrenswert, desto geringer die Scheidungskosten.
Für Sie beantragen wir zusätzlich die Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % sowie einen Abzug von 750 Euro für jedes minderjährige Kind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt für das Scheidungsverfahren erforderlich – die Ehegatten können sich die Kosten teilen. Die hierfür notwendigen Vereinbarungen und Erklärungen bereiten wir vollständig vor und senden sie Ihnen auf Anfrage kostenfrei und umgehend zu. Zusätzlich gewähren wir eine zinslose Ratenzahlung der Anwaltskosten über 10 Monate.
Kostenlosen Kostenvoranschlag für Augsburg anfordern
Fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung in Augsburg an – Antwort innerhalb von 24 Stunden, SSL-verschlüsselt und der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegend.
Trennungsjahr: die Voraussetzung für Ihre Scheidung in Augsburg
Vor der Scheidung steht in aller Regel das Trennungsjahr (§ 1565, § 1566 BGB): Sie und Ihr Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor das Familiengericht die Ehe scheiden kann. Diese Trennung ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich – etwa wenn ein Umzug in Augsburg oder im schwäbischen Umland kurzfristig nicht machbar ist. Entscheidend ist, dass Sie getrennt wirtschaften und leben. Sind sich beide Partner einig, kann die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden; in besonderen Härtefällen ist sie ausnahmsweise auch früher möglich.
Versorgungsausgleich: Rentenanwartschaften fair aufteilen
Mit der Scheidung führt das Familiengericht grundsätzlich von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch (§ 1587 BGB, VersAusglG). Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Partner hälftig geteilt, damit beide für das Alter abgesichert sind. In vielen einvernehmlichen Verfahren lässt sich der Versorgungsausgleich durch eine notarielle Vereinbarung anpassen oder ausschließen – wir prüfen für Sie, welche Regelung in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Verfahrenswert und Kosten einer Scheidung in Augsburg
Die Höhe der Scheidungskosten richtet sich bundeseinheitlich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG). Als Faustregel gilt das dreifache gemeinsame monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner, ergänzt um einen Anteil des Vermögens. Aus diesem Wert ergeben sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren nach GKG und RVG. Über unseren kostenlosen Kostenvoranschlag erhalten Sie eine transparente Aufstellung speziell für Ihren Fall – inklusive der von uns berücksichtigten Reduzierung von bis zu 30 % sowie möglicher Abzüge für Ihre Kinder.
Einvernehmliche Scheidung: der schnellere Weg
Sind sich beide Partner über die Scheidung und ihre Folgen einig, genügt es, wenn nur der antragstellende Ehepartner anwaltlich vertreten ist (§ 114 FamFG). Das spart Zeit und Kosten. Wir übernehmen die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht in Augsburg und begleiten Sie bis zum Scheidungsbeschluss; in zweiter Instanz ist das Oberlandesgericht München zuständig. Den Großteil der Kommunikation wickeln wir online ab, sodass Sie nur zum eigentlichen Scheidungstermin persönlich erscheinen müssen.
Unsere Kanzlei-Standorte
Ihre Online-Scheidung in Augsburg begleiten wir bundesweit. Persönlich erreichbar ist die Fachanwaltskanzlei Kaschube an folgenden Standorten:
| Dresden | Königstraße 18, 01097 Dresden | Tel. 0351 27181200 |
| Berlin | Rheinstraße 65, 12159 Berlin | Tel. 030 22187603 |
| München | Amalienstraße 71, 80799 München | Tel. 089 99950505 |
| Chemnitz | Uhlichstraße 18, 09112 Chemnitz | Tel. 0371 25639961 |
| Leipzig | Standort Leipzig | Tel. 0341 48969814 |
Bundesweit kostenlos erreichbar unter 0800 32 666 77.
Häufige Fragen zur Scheidung in Augsburg
Muss ich für die Scheidung in Augsburg zum Gericht?
Zum Scheidungstermin am Amtsgericht Augsburg ist persönliches Erscheinen vorgeschrieben (§ 128 FamFG). Alles davor wickeln wir online ab und vertreten Sie im Termin – bei Bedarf über einen kooperierenden Anwalt vor Ort.
Wie lange dauert eine Scheidung in Augsburg?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3–6 Monate, abhängig von der Bearbeitungszeit des Familiengerichts und dem Versorgungsausgleich.
Funktioniert die Online-Scheidung auch aus dem Umland von Augsburg?
Ja. Wir sind bundesweit tätig und vertreten Sie an jedem Familiengericht in der Region Augsburg und Schwaben.
Passende Ratgeber: Ablauf der Scheidung, Scheidungskosten, Scheidung mit Kindern und Düsseldorfer Tabelle 2026.