Scheidung in Düsseldorf – online einreichen, persönlich vor Gericht vertreten
Eine Scheidung in Düsseldorf – von Oberkassel über Bilk bis Gerresheim – begleiten wir als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht weitgehend online. Wir übernehmen die Ersteinschätzung, bereiten den Scheidungsantrag vor und vertreten Sie persönlich vor dem zuständigen Familiengericht in der Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens.
Zuständiges Familiengericht in Düsseldorf
Für Eheleute mit gewöhnlichem Aufenthalt in Düsseldorf ist regelmäßig das Amtsgericht Düsseldorf – Familiengericht zuständig (örtliche Zuständigkeit nach § 122 FamFG):
| Gericht | Amtsgericht Düsseldorf – Familiengericht |
| Adresse | Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf |
| Telefon | 0211 8306-0 |
Leben gemeinsame minderjährige Kinder überwiegend bei einem Elternteil, richtet sich die Zuständigkeit nach deren Aufenthalt. Wir prüfen die Zuständigkeit für Ihren Fall und reichen den Scheidungsantrag elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein.
Ablauf Ihrer Online-Scheidung in Düsseldorf
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern uns Ihre Situation; wir erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
- Unterlagen & Vollmacht: Sie übermitteln Heiratsurkunde und Angaben verschlüsselt und unterzeichnen die Vollmacht.
- Antrag bei Gericht: Wir reichen den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Düsseldorf ein – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.
- Scheidungstermin: Beide Ehegatten erscheinen persönlich; wir vertreten Sie im Termin. Der Beschluss wird einen Monat später rechtskräftig.
Was kostet eine Scheidung in Düsseldorf?
Die Kosten richten sich bundeseinheitlich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) – maßgeblich ist das gemeinsame Nettoeinkommen, nicht der Wohnort. Je geringer der Verfahrenswert, desto geringer die Scheidungskosten.
Für Sie beantragen wir zusätzlich die Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % sowie einen Abzug von 750 Euro für jedes minderjährige Kind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt für das Scheidungsverfahren erforderlich – die Ehegatten können sich die Kosten teilen. Die hierfür notwendigen Vereinbarungen und Erklärungen bereiten wir vollständig vor und senden sie Ihnen auf Anfrage kostenfrei und umgehend zu. Zusätzlich gewähren wir eine zinslose Ratenzahlung der Anwaltskosten über 10 Monate.
Kostenlosen Kostenvoranschlag für Düsseldorf anfordern
Fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung in Düsseldorf an – Antwort innerhalb von 24 Stunden, SSL-verschlüsselt und der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegend.
Trennungsjahr vor der Scheidung in Düsseldorf
Am Anfang jeder Scheidung steht das Trennungsjahr (§ 1566 BGB): ein Jahr getrenntes Leben ist Voraussetzung – in Düsseldorf mit seinem teuren Wohnungsmarkt oft innerhalb der gemeinsamen Wohnung, sofern Sie Haushalt und Kasse trennen. Sind sich beide Eheleute einig, kann direkt nach Ablauf des Jahres geschieden werden.
Zugewinnausgleich: Vermögen und Immobilien
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei der Scheidung der Zugewinn ausgeglichen (§ 1373 ff. BGB): Der wirtschaftlich stärkere Partner zahlt die Hälfte des Überschusses aus. Gerade bei Eigentumswohnungen oder Häusern im Düsseldorfer Raum ist eine genaue Stichtagsbewertung entscheidend – wir ermitteln und sichern Ihre Ansprüche.
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Beim Kindesunterhalt gibt die Düsseldorfer Tabelle – benannt nach dem hiesigen Oberlandesgericht – den Rahmen vor, gestaffelt nach Einkommen und Alter des Kindes. Daneben kann Ehegattenunterhalt bestehen. Wir berechnen beide Ansprüche und vertreten Sie bei der Durchsetzung.
Ablauf, Kosten und Zuständigkeit in Düsseldorf
Die Kosten folgen dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG). Den Antrag reichen wir beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht in Düsseldorf ein; über Rechtsmittel entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Ihren voraussichtlichen Betrag erhalten Sie vorab über unseren kostenlosen Kostenvoranschlag, inklusive Reduzierung von bis zu 30 %.
Unsere Kanzlei-Standorte
Ihre Online-Scheidung in Düsseldorf begleiten wir bundesweit. Persönlich erreichbar ist die Fachanwaltskanzlei Kaschube an folgenden Standorten:
| Dresden | Königstraße 18, 01097 Dresden | Tel. 0351 27181200 |
| Berlin | Rheinstraße 65, 12159 Berlin | Tel. 030 22187603 |
| München | Amalienstraße 71, 80799 München | Tel. 089 99950505 |
| Chemnitz | Uhlichstraße 18, 09112 Chemnitz | Tel. 0371 25639961 |
| Leipzig | Standort Leipzig | Tel. 0341 48969814 |
Bundesweit kostenlos erreichbar unter 0800 32 666 77.
Häufige Fragen zur Scheidung in Düsseldorf
Muss ich für die Scheidung in Düsseldorf zum Gericht?
Zum Scheidungstermin am Amtsgericht Düsseldorf ist persönliches Erscheinen vorgeschrieben (§ 128 FamFG). Alles davor wickeln wir online ab und vertreten Sie im Termin – bei Bedarf über einen kooperierenden Anwalt vor Ort.
Wie lange dauert eine Scheidung in Düsseldorf?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3–6 Monate, abhängig von der Bearbeitungszeit des Familiengerichts und dem Versorgungsausgleich.
Funktioniert die Online-Scheidung auch aus dem Umland von Düsseldorf?
Ja. Wir sind bundesweit tätig und vertreten Sie an jedem Familiengericht in der Region Düsseldorf und Niederrhein.
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