Scheidung in Berlin – online einreichen, persönlich vor Gericht vertreten
Sie wohnen in Berlin – ob in Mitte, Charlottenburg, Neukölln, Spandau oder Köpenick – und möchten sich scheiden lassen? Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht wickeln wir Ihre Scheidung weitgehend online ab und vertreten Sie persönlich vor dem für Ihren Bezirk zuständigen Berliner Familiengericht. Von der kostenlosen Ersteinschätzung über den verschlüsselten Upload Ihrer Unterlagen bis zur Einreichung des Scheidungsantrags übernehmen wir den kompletten Ablauf – mit einem eigenen Standort mitten in Berlin.
Zuständiges Familiengericht in Berlin
In Berlin sind je nach Wohnbezirk verschiedene Amtsgerichte als Familiengericht zuständig – u. a. das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Pankow, Schöneberg, Neukölln, Spandau, Köpenick und Mitte. Welches Gericht für Ihr Verfahren zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnsitz bzw. dem Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder (§ 122 FamFG). Unsere Kanzlei ist mit einem Standort in Berlin (Rheinstraße 65, 12159 Berlin) vertreten; wir ermitteln das für Sie zuständige Familiengericht und reichen den Scheidungsantrag dort ein.
Ablauf Ihrer Online-Scheidung in Berlin
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern uns Ihre Situation; wir erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
- Unterlagen & Vollmacht: Sie übermitteln Heiratsurkunde und Angaben verschlüsselt und unterzeichnen die Vollmacht.
- Antrag bei Gericht: Wir reichen den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht in Berlin ein – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.
- Scheidungstermin: Beide Ehegatten erscheinen persönlich; wir vertreten Sie im Termin. Der Beschluss wird einen Monat später rechtskräftig.
Was kostet eine Scheidung in Berlin?
Die Kosten richten sich bundeseinheitlich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) – maßgeblich ist das gemeinsame Nettoeinkommen, nicht der Wohnort. Je geringer der Verfahrenswert, desto geringer die Scheidungskosten.
Für Sie beantragen wir zusätzlich die Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % sowie einen Abzug von 750 Euro für jedes minderjährige Kind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt für das Scheidungsverfahren erforderlich – die Ehegatten können sich die Kosten teilen. Die hierfür notwendigen Vereinbarungen und Erklärungen bereiten wir vollständig vor und senden sie Ihnen auf Anfrage kostenfrei und umgehend zu. Zusätzlich gewähren wir eine zinslose Ratenzahlung der Anwaltskosten über 10 Monate.
Kostenlosen Kostenvoranschlag für Berlin anfordern
Fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung in Berlin an – Antwort innerhalb von 24 Stunden, SSL-verschlüsselt und der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegend.
Das Trennungsjahr vor der Scheidung in Berlin
Grundvoraussetzung für die Scheidung ist das Trennungsjahr nach § 1565 BGB: Erst wenn Sie und Ihr Ehepartner ein Jahr getrennt gelebt haben, gilt die Ehe als gescheitert. Gerade in Berlin, wo Wohnraum knapp und ein schneller Auszug oft nicht möglich ist, ist wichtig: Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen – getrennte Zimmer, getrennte Haushaltsführung, keine gemeinsame Versorgung. Bei beiderseitigem Einverständnis ist die Scheidung nach zwölf Monaten möglich.
Scheidungskosten in Berlin: der Verfahrenswert entscheidet
Was eine Scheidung kostet, hängt nicht vom Wohnort, sondern vom Verfahrenswert ab (§ 43 FamGKG). Er bemisst sich im Kern nach dem dreifachen gemeinsamen Nettoeinkommen der Eheleute zuzüglich eines Vermögensanteils; daraus ergeben sich die gesetzlich festgelegten Gerichts- und Anwaltskosten. Mit unserem kostenlosen Kostenvoranschlag berechnen wir Ihren voraussichtlichen Betrag transparent – einschließlich der Reduzierung von bis zu 30 % und der Freibeträge für gemeinsame Kinder.
Unterhalt und die Düsseldorfer Tabelle
Rund um die Scheidung stellt sich häufig die Frage nach Ehegatten- und Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt richtet sich nach der bundesweit gültigen Düsseldorfer Tabelle – die Höhe nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Beim nachehelichen Unterhalt kommt es auf die konkreten Lebensverhältnisse an. Wir klären für Sie, welche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen und wie sie sich beziffern lassen.
Einvernehmliche Scheidung – in Berlin schnell und unkompliziert
Sind sich beide Partner einig, reicht es, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist (§ 114 FamFG) – das verkürzt das Verfahren und senkt die Kosten. Wir reichen den Antrag beim örtlich zuständigen Berliner Amtsgericht ein; über Rechtsmittel entscheidet in Berlin das Kammergericht als Oberlandesgericht. Den Schriftverkehr erledigen wir digital, sodass für Sie nur der Gerichtstermin bleibt.
Ablauf einer Scheidung in Berlin: Schritt für Schritt
Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, hier der typische Weg von der Trennung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss – bei einer einvernehmlichen Online-Scheidung mit unserer Kanzlei.
- Trennungsjahr abwarten: Die Ehe muss gescheitert sein; das Gesetz vermutet dies nach einem Jahr des Getrenntlebens (§ 1565 BGB). Leben beide Partner drei Jahre getrennt, gilt das Scheitern unwiderlegbar (§ 1566 Abs. 2 BGB). Nur in echten Härtefällen – etwa bei häuslicher Gewalt – ist eine Scheidung schon vorher möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB).
- Scheidungsantrag stellen: Nach Ablauf des Trennungsjahres reichen wir den Antrag beim zuständigen Berliner Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG) – bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt jedoch die anwaltliche Vertretung eines Ehegatten.
- Zustellung an den Ehepartner: Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten förmlich zu. Stimmt dieser der Scheidung zu, verläuft das Verfahren zügig; für die reine Zustimmung ist kein eigener Anwalt erforderlich.
- Versorgungsausgleich klären: Von Amts wegen teilt das Gericht die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig auf (§ 1 VersAusglG) – gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Beide Ehegatten füllen dazu Fragebögen zu ihren Anrechten aus. Bei kurzer Ehe (bis drei Jahre) erfolgt der Ausgleich nur auf Antrag.
- Scheidungstermin: Zum kurzen Termin erscheinen beide Ehegatten persönlich beim Familiengericht; wir vertreten Sie vor Ort. Das Gericht hört die Eheleute an und spricht die Scheidung aus.
- Scheidungsbeschluss und Rechtskraft: Der Beschluss beendet die Ehe. Verzichten beide Seiten im Termin auf Rechtsmittel, wird er sofort rechtskräftig – andernfalls nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist. Erst mit Rechtskraft ist die Scheidung wirksam.
Nach der Scheidung können Sie beim Standesamt jederzeit erklären, wieder Ihren Geburtsnamen oder einen früher geführten Namen anzunehmen (§ 1355 Abs. 5 BGB) – eine Frist besteht dafür nicht.
Einvernehmlich oder streitig?
Sind sich beide Eheleute über Scheidung und Folgen – Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Vermögen, Hausrat – einig, ist die Scheidung einvernehmlich: schneller, günstiger und mit nur einem Anwalt möglich. Bleiben Punkte streitig, entscheidet das Gericht darüber; das Verfahren dauert länger und beide Seiten benötigen anwaltliche Vertretung. Wir prüfen vorab, welche Folgesachen sich außergerichtlich regeln lassen, um Ihr Verfahren so einvernehmlich wie möglich zu halten.
Scheidung mit Auslandsbezug in Berlin
Berlin ist international – viele Ehen haben einen Bezug ins Ausland. Für die Zuständigkeit deutscher Gerichte kommt es vor allem auf den gewöhnlichen Aufenthalt an: Leben Sie in Berlin, kann hier auch dann geschieden werden, wenn Sie oder Ihr Ehepartner eine andere Staatsangehörigkeit haben (Brüssel-IIb-Verordnung). Welches Recht anzuwenden ist, bestimmt die Rom-III-Verordnung – oft lässt sich deutsches Scheidungsrecht wählen. Wir klären Zuständigkeit und anwendbares Recht und begleiten auch binationale Scheidungen.
Unsere Kanzlei-Standorte
In Berlin sind wir mit einem eigenen Kanzlei-Standort persönlich für Sie vor Ort. Darüber hinaus erreichen Sie die Fachanwaltskanzlei Kaschube an folgenden Standorten:
| Dresden | Königstraße 18, 01097 Dresden | Tel. 0351 27181200 |
| Berlin | Rheinstraße 65, 12159 Berlin | Tel. 030 22187603 |
| München | Amalienstraße 71, 80799 München | Tel. 089 99950505 |
| Chemnitz | Uhlichstraße 18, 09112 Chemnitz | Tel. 0371 25639961 |
| Leipzig | Standort Leipzig | Tel. 0341 48969814 |
Bundesweit kostenlos erreichbar unter 0800 32 666 77.
Google-Bewertungen unseres Berliner Standorts
Die Fachanwaltskanzlei Kaschube (Standort Berlin, Rheinstraße 65 in Friedenau) ist auf Google mit 5,0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen gelistet (Stand: Juli 2026). Einige Rückmeldungen unserer Mandantinnen und Mandanten zur Online-Scheidung:
„Die Anwältin hat mich super beraten, die Rentenpunkte aufgeteilt und die Scheidung durchgeführt. Ich kann Sie sehr empfehlen.“
— Gabur Großmann, Rezension bei Google (5★)
„Super freundliches Team, das auf meine individuellen Fragen eingegangen ist. Besonders der transparente Umgang mit den Kosten war für mich wichtig. Ich habe mich immer gut aufgehoben gefühlt. Die Online-Kommunikation lief reibungslos und diskret.“
— Emilia Altmann, Rezension bei Google (5★)
„Der ganze Prozess lief fast schon reibungslos. Die Scheidungsanwältin war sehr engagiert, alle Schriftstücke wurden zügig eingereicht.“
— Sarah Belz, Rezension bei Google (5★)
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Häufige Fragen zur Scheidung in Berlin
Welches Familiengericht ist in Berlin für mich zuständig?
Das richtet sich nach Ihrem Wohnsitz bzw. dem Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder (§ 122 FamFG). Wir ermitteln das für Sie zuständige Gericht und reichen den Antrag dort über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein.
Wie lange dauert eine Scheidung in Berlin?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3–6 Monate, abhängig von der Bearbeitungszeit des Familiengerichts und dem Versorgungsausgleich.
Funktioniert die Online-Scheidung auch aus dem Umland von Berlin?
Ja. Wir sind bundesweit tätig und vertreten Sie an jedem Familiengericht in der Region Berlin und Brandenburg.
In welchen Schritten läuft eine Scheidung in Berlin ab?
Zuerst das Trennungsjahr, dann der anwaltliche Scheidungsantrag, die Zustellung an den Ehepartner, der Versorgungsausgleich, der persönliche Scheidungstermin und schließlich der rechtskräftige Scheidungsbeschluss. Die Vorbereitung erledigen Sie online, nur zum Termin erscheinen Sie persönlich.
Wird der Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt?
Ja. Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich grundsätzlich von Amts wegen durch und teilt die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig auf (§ 1 VersAusglG). Bei einer Ehedauer bis zu drei Jahren nur auf Antrag eines Ehegatten.
Kann ich nach der Scheidung wieder meinen Geburtsnamen führen?
Ja. Sie können beim Standesamt jederzeit erklären, Ihren Geburtsnamen oder einen früher geführten Namen wieder anzunehmen (§ 1355 Abs. 5 BGB) – eine Frist besteht nicht.
Ist eine Scheidung in Berlin auch mit ausländischem Ehepartner möglich?
Ja. Bei gewöhnlichem Aufenthalt in Berlin ist eine Scheidung hier auch bei ausländischer Staatsangehörigkeit möglich (Brüssel-IIb-Verordnung); welches Recht gilt, regelt die Rom-III-Verordnung. Wir prüfen Zuständigkeit und anwendbares Recht für Ihren Fall.
Passende Ratgeber: Ablauf der Scheidung, Scheidungskosten, Scheidung mit Kindern und Düsseldorfer Tabelle 2026.