Die Zeitachse einer Scheidung
Ein Scheidungsverfahren besteht aus wenigen kurzen Handlungen und mehreren langen Wartezeiten. Diese Seite ordnet beides der Reihe nach. Zu jedem Abschnitt steht, wer wartet und worauf, und ob Sie in diesem Abschnitt etwas tun müssen.
Eine Angabe fehlt hier bewusst: die Zahl der Wochen. Sie hängt an Ihrem Gericht und an Ihren Versorgungsträgern und ist von Fall zu Fall verschieden. Wer Ihnen eine feste Dauer verspricht, kennt Ihr Gericht nicht.
Abschnitt 1: Das Trennungsjahr
Wie lange: ein Jahr ab dem Trennungstag, § 1566 Abs. 1 BGB. Stimmt Ihr Ehegatte der Scheidung nicht zu, sind es drei Jahre, § 1566 Abs. 2 BGB.
Wer wartet: Sie. Es gibt noch kein Verfahren und kein Gericht.
Was Sie tun: das Trennungsdatum festhalten und mit Ihrem Ehegatten abgleichen. Wenn Sie in der gemeinsamen Wohnung bleiben, die Haushalte tatsächlich trennen, sonst zählt das Jahr nicht. Und die Heiratsurkunde suchen oder beim Standesamt neu anfordern.
Abschnitt 2: Prüfung und Beauftragung
Wie lange: kurz. Das ist der Abschnitt, den wir beide steuern.
Was Sie tun: das Formular ausfüllen und absenden. Danach warten Sie auf meine Rückmeldung mit dem Kostenvoranschlag. Wenn Sie einverstanden sind, erteilen Sie mir die Vollmacht nach § 11 FamFG und senden mir die Unterlagen.
Handlungspunkt: Der Antrag kann bereits einige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Abgelaufen sein muss das Jahr erst im Gerichtstermin. Wer diesen Vorlauf nutzt, verkürzt das Verfahren spürbar.
Abschnitt 3: Antrag bei Gericht, Warten auf den Vorschuss
Wer wartet: das Gericht, und zwar auf Ihr Geld.
Was passiert: Ich reiche den Antrag ein, das Gericht vergibt ein Aktenzeichen und schickt die Vorschussrechnung für die Gerichtskosten.
Was Sie tun: die Rechnung zügig bezahlen. Vorher wird nicht zugestellt. Dieser Abschnitt ist der einzige lange Wartepunkt, der vollständig in Ihrer Hand liegt.
Abschnitt 4: Zustellung und Zustimmung
Wer wartet: Sie, auf die Reaktion Ihres Ehegatten.
Was passiert: Das Gericht stellt Ihrem Ehegatten den Antrag förmlich zu und setzt ihm eine Frist zur Äußerung. In einem einvernehmlichen Verfahren erklärt er die Zustimmung.
Was Ihr Ehegatte tun muss: reagieren. Er braucht dafür keinen eigenen Anwalt. Schweigt er, verzögert sich alles, bis das Gericht ihn im Termin fragt.
Abschnitt 5: Der Versorgungsausgleich
Wie lange: Das ist der längste Abschnitt des Verfahrens.
Wer wartet: das Gericht, auf die Auskünfte der Versorgungsträger.
Was passiert: Das Gericht leitet den Versorgungsausgleich nach dem VersAusglG von Amts wegen ein und verschickt an beide Ehegatten Fragebögen. Danach fragt es bei der gesetzlichen Rentenversicherung und bei allen weiteren Trägern die Anrechte aus der Ehezeit ab. Sind mehrere Träger beteiligt, dauert es länger als bei nur einem.
Was Sie tun: Ihren Fragebogen sofort ausfüllen und zurücksenden. Das ist der wichtigste Handlungspunkt des ganzen Verfahrens. Ein liegengebliebener Bogen hält den Termin auf, und zwar nicht um Tage.
Was Sie nicht tun können: die Träger beschleunigen. Weder ich noch das Gericht können das. Wenn Ihnen jemand etwas anderes sagt, stimmt es nicht.
Abschnitt 6: Terminierung
Wer wartet: Sie, auf die Ladung.
Was passiert: Liegen die Auskünfte vor, bestimmt das Gericht einen Termin. Wie weit dieser in der Zukunft liegt, hängt an der Belastung des Gerichts.
Was Sie tun: die Ladung sofort in den Kalender eintragen und den Tag freihalten. Wenn der Termin für Sie unmöglich ist, sagen Sie es mir am selben Tag, nicht in der Woche davor. Eine Verlegung ist möglich, kostet aber wieder Wartezeit.
Abschnitt 7: Der Termin
Wie lange: ein Vormittag Ihrer Zeit, im Saal deutlich kürzer.
Was Sie tun: persönlich erscheinen, § 128 FamFG. Beide Ehegatten. Personalausweis mitbringen. Fragen zum Versorgungsausgleich hier stellen und nicht danach.
Handlungspunkt am Ende: der Rechtsmittelverzicht. Erklären ihn beide Seiten, wird der Beschluss sofort rechtskräftig. Erklärt ihn niemand, läuft erst eine Beschwerdefrist ab.
Abschnitt 8: Rechtskraft und Ausfertigung
Wer wartet: Sie, auf Papier.
Was passiert: Der Beschluss wird schriftlich abgesetzt und Ihnen mit Rechtskraftvermerk zugesandt.
Was Sie tun: das Dokument sicher ablegen und die Stellen informieren, die es betrifft. Standesamt bei einer Namensänderung, Rentenversicherung, Krankenkasse, Finanzamt wegen der Steuerklasse, Versicherungen, Bank. Diese Liste arbeiten die meisten zu spät ab.
Die drei Stellen, an denen es hakt
Wenn ein Verfahren länger dauert als nötig, liegt es fast immer an einem dieser drei Punkte: der Gerichtskostenvorschuss wurde spät bezahlt, der Fragebogen zum Versorgungsausgleich wurde spät zurückgeschickt, oder die Heiratsurkunde fehlte und musste erst beschafft werden. Alle drei liegen bei den Beteiligten, nicht bei Gericht.
Ihr nächster Schritt
Suchen Sie den Abschnitt, in dem Sie gerade stehen, und erledigen Sie den Handlungspunkt, der dort steht. Wenn Sie noch in Abschnitt 1 sind, ist es das Trennungsdatum und die Heiratsurkunde. Wenn Sie in Abschnitt 2 sind, ist es das Formular.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.