Sie haben abgesendet. Was jetzt geschieht
Diese Seite beschreibt, was nach dem Klick auf den Absendeknopf passiert. Wenn Sie wissen möchten, was in die einzelnen Felder gehört, finden Sie das auf der Seite zum Antragsformular. Hier geht es um die Zeit danach.
Schritt für Schritt nach dem Absenden
Ihre Angaben landen bei mir, nicht bei einem Portal
Das Formular geht in mein Postfach. Es gibt keinen Zwischenhändler, keine Vermittlungsplattform und keine automatische Weiterleitung an wechselnde Kanzleien. Gelesen wird es in meiner Kanzlei.
Ich lese den Fall und ordne ihn ein
Zuerst prüfe ich drei Punkte: ob das Trennungsjahr nach § 1566 BGB läuft oder abgelaufen ist, ob Ihr Ehegatte zustimmen wird, und welches Familiengericht zuständig ist. Danach sehe ich, ob Folgesachen im Raum stehen, also Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung oder Sorge- und Umgangsfragen.
Ich melde mich mit einer konkreten Antwort
Sie bekommen keine automatische Bestätigung mit Textbausteinen, sondern eine Antwort zu Ihrem Fall. Darin steht, ob der Weg über eine einvernehmliche Scheidung für Sie offen ist, was ich an Unterlagen brauche und was das Verfahren kosten wird.
Der Kostenvoranschlag
Die Kosten weise ich getrennt aus: die Gerichtskosten nach dem FamGKG und meine Gebühren nach dem RVG. Beide hängen an dem Verfahrenswert, der sich nach § 43 FamGKG vor allem aus Ihren Einkommensangaben bildet. Deshalb kann ich erst rechnen, wenn ich diese Angaben habe, und deshalb steht auf dieser Website keine Pauschale.
Wenn Ihr Einkommen die Kosten nicht trägt, sage ich Ihnen im selben Zug, ob Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG in Verbindung mit den §§ 114 ff. ZPO in Betracht kommt.
Häufige Rückfragen nach dem Absenden
Erfährt mein Ehegatte davon? Nicht durch mich und nicht durch das Formular. Offiziell erfährt er von dem Verfahren erst, wenn das Gericht ihm den Antrag zustellt. Bis dahin entscheiden Sie, wann Sie es ihm sagen. In einer einvernehmlichen Scheidung ist es meist besser, vorher zu sprechen.
Ich habe mich vertippt, was nun? Schicken Sie die Korrektur einfach per E-Mail hinterher oder rufen Sie an. Ein zweites vollständiges Formular brauche ich nicht.
Kann ich es mir noch anders überlegen? Ja, bis zur Vollmacht jederzeit. Und selbst danach kann ein Scheidungsantrag zurückgenommen werden, solange kein Beschluss ergangen ist. Angefallene Gerichtskosten bleiben dann allerdings bestehen.
Muss ich nach Dresden kommen? Nein. Für die Beauftragung nicht und für das Verfahren nur zu dem Termin, den Ihr zuständiges Gericht ansetzt. Dieses Gericht liegt in Ihrer Nähe, nicht in meiner.
Wie schnell ich antworte
Ich nenne hier bewusst keine Stundenzahl. Solche Zusagen stehen auf vielen Seiten und halten selten, wenn ein Gerichtstermin dazwischenkommt. Was ich zusagen kann, ist der Ablauf: Ihre Anfrage wird an Werktagen bearbeitet, sie bleibt nicht liegen, und die Antwort kommt von mir persönlich.
Wenn Ihre Sache eilig ist, schreiben Sie das in das Nachrichtenfeld oder rufen Sie an. Eilig ist zum Beispiel eine laufende Frist, eine bevorstehende Zustellung oder eine Situation mit Gewalt. Dann ist der Anruf der richtige Weg, nicht das Formular.
Wenn Sie längere Zeit nichts hören, prüfen Sie bitte den Spamordner. Anwaltspost mit Anhängen wird von Freemail-Anbietern regelmäßig einsortiert. Ein kurzer Anruf klärt das schneller als eine zweite Anfrage.
Was unverbindlich bleibt
Das Absenden des Formulars ist keine Beauftragung. Es entsteht kein Mandat, keine Gebühr und keine Verpflichtung, das Verfahren zu führen. Sie können nach meiner Antwort ohne Begründung absehen, und es kostet Sie nichts.
Auch mein Kostenvoranschlag begründet noch kein Mandat. Das Mandat beginnt erst, wenn Sie mir die Vollmacht nach § 11 FamFG erteilen und ich sie annehme. Bis dahin sind wir im Vorfeld.
Umgekehrt gilt: Solange kein Mandat besteht, vertrete ich Sie nicht und wahre für Sie keine Fristen. Wenn bei Ihnen eine Frist läuft, verlassen Sie sich nicht auf eine abgesendete Anfrage.
Was mit Ihren Angaben geschieht
Ihre Angaben verwende ich für die Prüfung Ihres Falles und für den Kostenvoranschlag. Ich gebe sie nicht an Dritte weiter und verkaufe sie nicht. Entscheiden Sie sich gegen eine Beauftragung, werden die Daten nicht weiter verwendet. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Anwältinnen unterliegen der Schweigepflicht. Sie gilt bereits für die Anbahnung, also auch dann, wenn aus Ihrer Anfrage kein Mandat wird.
Wenn Ihr Fall nicht passt
Es kommt vor, dass ich nach der Prüfung abrate. Etwa wenn das Trennungsjahr noch weit entfernt ist, wenn Ihr Ehegatte die Scheidung ablehnt und Sie noch keine drei Jahre getrennt leben, oder wenn der Fall vor Ort geführt werden sollte. Dann sage ich Ihnen das und nenne Ihnen, was aus meiner Sicht der bessere Weg ist. Das ist ehrlicher, als ein Mandat anzunehmen, das nicht trägt.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie das Formular noch nicht abgesendet haben, ist das jetzt der einzige offene Punkt. Wenn Sie es abgesendet haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Halten Sie die Heiratsurkunde bereit, dann kann es nach meiner Antwort ohne Pause weitergehen.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.