Fachanwaltskanzlei Kaschube · Rente & Scheidung
Versorgungsausgleich: Rente nach der Scheidung
Was passiert mit Ihren Rentenansprüchen bei einer Scheidung? Ich erkläre alles Wichtige.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Bei jeder Scheidung, die länger als drei Jahre gedauert hat, führt das Familiengericht automatisch einen Versorgungsausgleich durch. Dabei werden alle Rentenanrechte, die beide Ehepartner während der Ehezeit erworben haben, addiert und hälftig aufgeteilt. Der Ausgleich erfolgt direkt zwischen den Rentenversicherungsträgern – Sie erhalten keine Barauszahlung.
Welche Versorgungen werden ausgeglichen?
Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung)
Betriebsrenten, Direktversicherungen, Pensionskassen des Arbeitgebers
Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rentenversicherungen
Pensionsansprüche von Beamten werden ebenfalls in den Ausgleich einbezogen
Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
Ja – durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann der Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass keiner der Ehepartner dadurch in eine soziale Notlage gerät (Sozialhilfebedürftigkeit). Das Gericht prüft solche Vereinbarungen auf Sittenwidrigkeit.
Häufige Fragen zum Versorgungsausgleich
Muss ich Formulare ausfüllen?
Ja. Das Familiengericht schickt Ihnen automatisch Fragebögen zum Versorgungsausgleich zu. Diese müssen vollständig ausgefüllt werden, damit das Gericht alle Rentenanrechte ermitteln kann.
Wie lange dauert der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich kann das Scheidungsverfahren erheblich verzögern, da alle Rentenversicherungsträger angefragt werden müssen. Oft dauert dies 3–6 zusätzliche Monate.
Was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt?
Stirbt der ausgleichspflichtige Ehepartner innerhalb von 36 Monaten nach der Scheidung, fallen die übertragenen Rentenanrechte in bestimmten Fällen zurück. Dies sollten Sie anwaltlich prüfen lassen.
Der Versorgungsausgleich wird von vielen Mandanten unterschätzt. Gerade bei großen Einkommensunterschieden oder wenn einer der Partner im öffentlichen Dienst tätig ist, können die Auswirkungen enorm sein. Lassen Sie sich vor dem Scheidungsantrag beraten – eine kluge Vereinbarung kann Sie im Alter finanziell absichern.
Beratung zum Versorgungsausgleich
Ich erkläre Ihnen, wie sich der Versorgungsausgleich auf Ihre Rentenansprüche auswirkt und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.