Steuern – Steuerliche Aspekte bei Trennung und Scheidung
Die steuerlichen Auswirkungen einer Trennung und Scheidung werden von vielen Betroffenen unterschätzt. Eine sorgfältige steuerliche Planung kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen oder kostspielige Fehler vermeiden. Die Fachanwaltskanzlei Kaschube informiert Sie über die wesentlichen steuerlichen Aspekte, die bei Trennung und Scheidung zu beachten sind, und empfiehlt in komplexen Fällen die Hinzuziehung eines Steuerberaters.
Ehegattensplitting und Trennung
Das Ehegattensplitting (zusammenveranlagte Steuererklärung) ist für viele Ehepaare steuerlich vorteilhaft, da das gemeinsame Einkommen zur Hälfte auf beide Ehegatten aufgeteilt und jeweils nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert wird. Im Jahr der Trennung können Sie noch letztmalig die Zusammenveranlagung mit dem günstigeren Splittingtarif wählen, sofern die Ehe im betreffenden Steuerjahr nicht bereits geschieden war. Ab dem Jahr nach der Trennung erfolgt eine getrennte Veranlagung.
Steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen
Für Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten bestehen folgende steuerliche Möglichkeiten:
- Realsplitting (§ 10 Abs. 1a EStG): Der unterhaltszahlende Ehegatte kann Unterhaltsleistungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (aktuell bis zu 13.805 Euro jährlich) als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Unterhaltsempfängers, der die empfangenen Leistungen seinerseits als sonstige Einkünfte versteuern muss. Das Realsplitting lohnt sich in der Regel dann, wenn der Unterhaltsempfänger einem niedrigeren Steuersatz unterliegt als der Unterhaltszahler.
- Außergewöhnliche Belastungen (§ 33a EStG): Alternativ können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn kein Realsplitting gewählt wird.
Steuerliche Behandlung des Zugewinnausgleichs
Zahlungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind grundsätzlich steuerfrei, da es sich um eine Ausgleichszahlung für die Aufteilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens handelt. Allerdings können bei der Übertragung von Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs steuerliche Konsequenzen entstehen, insbesondere hinsichtlich der Grunderwerbsteuer und der Einkommensteuer bei Veräußerungsgewinnen.
Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragung
Wenn im Rahmen der Scheidungsfolgen eine Immobilie von einem Ehegatten auf den anderen übertragen wird, fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an. Allerdings sieht das Grunderwerbsteuergesetz (§ 3 Nr. 5 GrEStG) eine wichtige Ausnahme vor: Grundstücksübertragungen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Scheidung zwischen den ehemaligen Ehegatten sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Wir prüfen für Sie, ob diese Befreiung in Ihrem Fall anwendbar ist.
Scheidungskosten und steuerliche Absetzbarkeit
Die Frage, ob Scheidungskosten steuerlich absetzbar sind, ist seit der Änderung der Rechtslage im Jahr 2013 umstritten. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Nur in Ausnahmefällen – wenn ohne die Scheidung existenzielle Nachteile drohen würden – kann eine Absetzbarkeit in Betracht kommen. Wir empfehlen, diese Frage gemeinsam mit einem Steuerberater zu klären.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Nach der Trennung stellt sich die Frage, wer das Kindergeld erhält und wie der steuerliche Kinderfreibetrag aufgeteilt wird. Kindergeld wird in der Regel an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Der Kinderfreibetrag wird bei getrennten Eltern grundsätzlich hälftig aufgeteilt; auf gemeinsamen Antrag kann er auch auf einen Elternteil übertragen werden. Wir beraten Sie zu diesen Fragen im Kontext Ihrer Scheidungsvereinbarungen.
Empfehlung zur steuerlichen Beratung
Steuerrechtliche Fragen sind komplex und erfordern eine individuelle Betrachtung Ihrer persönlichen und finanziellen Situation. Wir empfehlen Ihnen, in steuerlichen Angelegenheiten einen qualifizierten Steuerberater hinzuzuziehen. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht beraten wir Sie zu den rechtlichen Aspekten der Scheidung und koordinieren auf Wunsch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.
Kontakt – Fachanwaltskanzlei Kaschube
Bei Fragen zu den steuerlichen Aspekten Ihrer Scheidung beraten wir Sie gerne:
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