Scheidungsantrag – Professionelle Unterstützung durch Fachanwälte für Familienrecht
Der Scheidungsantrag ist der rechtlich bindende erste Schritt zur Auflösung Ihrer Ehe. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht begleiten wir Sie – die Fachanwaltskanzlei Kaschube – sicher und kompetent durch diesen wichtigen Abschnitt Ihres Lebens. Mit unserem langjährigen Fachwissen im Scheidungsrecht stellen wir sicher, dass Ihr Scheidungsantrag korrekt, vollständig und fristgerecht beim zuständigen Familiengericht eingereicht wird.
Was ist ein Scheidungsantrag?
Der Scheidungsantrag ist ein formeller Rechtsbehelf, mit dem ein Ehegatte beim zuständigen Familiengericht die Auflösung der Ehe beantragt. In Deutschland ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Einreichung eines Scheidungsantrags gesetzlich vorgeschrieben (Anwaltszwang vor dem Familiengericht). Die Fachanwaltskanzlei Kaschube übernimmt für Sie die gesamte rechtliche Abwicklung – diskret, zügig und kostentransparent.
Voraussetzungen für den Scheidungsantrag
Damit ein Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Trennungsjahr: Die Ehegatten müssen in der Regel mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben.
- Scheitern der Ehe: Die Ehe muss gescheitert sein, das heißt, eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ist nicht mehr zu erwarten.
- Einvernehmlichkeit: Stimmen beide Ehegatten der Scheidung zu, kann der Antrag bereits nach 10 Monaten Trennung gestellt werden.
- Zuständiges Gericht: Maßgeblich ist das Familiengericht am Wohnort des betreuenden Ehegatten.
Inhalt eines Scheidungsantrags
Ein rechtswirksamer Scheidungsantrag muss gemäß § 133 FamFG folgende Angaben enthalten: Namen, Geburtsdaten und Adressen beider Ehegatten, Datum und Ort der Eheschließung, Angaben zu gemeinsamen minderjährigen Kindern, Datum der Trennung, Erklärung zum Versorgungsausgleich sowie Angaben zu den Einkommensverhältnissen.
Einvernehmliche Scheidung – Kosten sparen
Bei der einvernehmlichen Scheidung wird nur ein Rechtsanwalt benötigt. Die Kosten können geteilt werden. Wir beantragen für Sie eine Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % sowie weitere Abzüge für gemeinsame minderjährige Kinder.
Verfahrenskostenhilfe
Bei geringen Einkommensverhältnissen prüfen wir für Sie die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Bei Bewilligung werden die Kosten vollständig oder teilweise von der Staatskasse übernommen.
Kontakt – Fachanwaltskanzlei Kaschube
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