Fachanwaltskanzlei Kaschube · Vermögen & Scheidung
Zugewinnausgleich bei der Scheidung
Wer bekommt was? Ich erkläre Ihnen, wie das Vermögen bei einer Scheidung fair aufgeteilt wird.
Was ist der Zugewinnausgleich?
In Deutschland leben Ehepaare ohne besonderen Ehevertrag automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Jeder Ehepartner verwaltet sein Vermögen selbst – es gibt kein gemeinsames Vermögen. Bei der Scheidung wird jedoch der Zugewinn ausgeglichen: Wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz auszahlen.
Die Berechnung: Schritt für Schritt
Endvermögen (bei Zustellungsdatum Scheidungsantrag) − Anfangsvermögen (Hochzeitstag) = Zugewinn A
Endvermögen − Anfangsvermögen = Zugewinn B
(Zugewinn A − Zugewinn B) ÷ 2 = Zahlbetrag
Der Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn hat Anspruch auf die Hälfte der Differenz. Wichtig: Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zum Zugewinn, wenn sie korrekt berechnet werden.
Was zählt zum Vermögen?
- Immobilien (abzüglich Schulden)
- Bankguthaben, Aktien, Fonds, Kryptowährungen
- Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
- Unternehmensbeteiligungen und GmbH-Anteile
- Fahrzeuge, wertvolle Gegenstände
- Rentenanwartschaften (teilweise, im Rahmen des Versorgungsausgleichs)
Kann man den Zugewinnausgleich ausschließen?
Ja – durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie den Zugewinnausgleich vollständig oder teilweise ausschließen, modifizieren oder abweichende Berechnungsregeln festlegen. Das kann sinnvoll sein, wenn ein Partner ein Unternehmen einbringt oder eine stark unterschiedliche Vermögensentwicklung zu erwarten ist.
Lassen Sie Ihren Zugewinnausgleich von einem Fachanwalt berechnen, bevor Sie Verhandlungen mit Ihrem Partner aufnehmen. Fehlerhafte Berechnung – besonders bei Immobilien, Firmenbeteiligungen oder ausländischem Vermögen – führt oft zu erheblichen Nachteilen. Außerdem gibt es klare Verjährungsfristen!
Zugewinnausgleich berechnen lassen
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