Fachanwaltskanzlei Kaschube · Scheidungsrecht
Scheidungsfolgenvereinbarung: Alles was Sie wissen müssen
Eine einvernehmliche Regelung spart Zeit, Kosten und Nerven – ich zeige Ihnen, worauf es ankommt.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung (auch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung genannt) ist ein notariell beurkundeter Vertrag, in dem Sie und Ihr Ehepartner alle wesentlichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen Ihrer Scheidung verbindlich regeln. Im Gegensatz zu einem streitigen Scheidungsverfahren bestimmen Sie selbst die Bedingungen – das spart nicht nur Geld, sondern schont auch die Beziehung, was besonders beim gemeinsamen Sorgerecht für Kinder wichtig ist.
Welche Themen werden geregelt?
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt – Höhe, Dauer und Bedingungen können individuell vereinbart werden.
Wer behält die gemeinsame Wohnung? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Wie erfolgt die Auseinandersetzung gemeinsamer Konten?
Aufenthaltsort der Kinder, Umgangsregelungen und Kindesunterhalt können flexibel und kindgerecht geregelt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Vorteile gegenüber dem streitigen Verfahren
- Kosteneinsparung: Weniger Gerichtsverfahren bedeuten deutlich geringere Anwalts- und Gerichtskosten
- Schnelligkeit: Einvernehmliche Scheidungen dauern oft nur 3–6 Monate statt jahrelanger Prozesse
- Selbstbestimmung: Sie gestalten die Lösung selbst statt ein Gericht entscheiden zu lassen
- Kinderschutz: Weniger Konflikt bedeutet weniger Belastung für Ihre Kinder
- Rechtssicherheit: Notarielle Beurkundung schafft vollstreckbare Titel ohne weiteren Prozess
Wann ist eine Beurkundung erforderlich?
Nicht jede Vereinbarung muss notariell beurkundet werden. Regelungen zum Kindesunterhalt oder Umgangsrecht können auch ohne Notar getroffen werden. Vereinbarungen über Immobilien, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder den Zugewinnausgleich hingegen müssen zwingend notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Als Ihre Fachanwältin begleite ich Sie durch diesen Prozess und stelle sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden.
Auch wenn Sie sich mit Ihrem Partner einig sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, bevor Sie unterschreiben. Häufig werden in solchen Vereinbarungen wichtige Punkte übersehen oder Formulierungen gewählt, die später zu Problemen führen. Eine frühzeitige Beratung kostet wenig und spart im Streitfall viel.
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