Verfahren – Das Scheidungsverfahren in Deutschland
Das Scheidungsverfahren in Deutschland ist ein gerichtliches Verfahren vor dem Familiengericht, das durch den Scheidungsantrag eines Ehegatten eingeleitet wird. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht begleitet die Fachanwaltskanzlei Kaschube Sie durch alle Phasen des Verfahrens – kompetent, transparent und effizient. Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen alle relevanten rechtlichen und verfahrensmäßigen Aspekte Ihres Scheidungsverfahrens.
Gesetzliche Grundlagen des Scheidungsverfahrens
Das Scheidungsverfahren richtet sich in Deutschland nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Ehescheidung sind in den §§ 1564 ff. BGB geregelt. Die §§ 121 ff. FamFG regeln das Verfahren vor dem Familiengericht.
Einvernehmliches Scheidungsverfahren
Das einvernehmliche Scheidungsverfahren ist die häufigste und kostengünstigste Form der Scheidung in Deutschland. Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten der Scheidung zustimmen und die Trennung mindestens ein Jahr (im Regelfall) andauert. Bei der einvernehmlichen Scheidung wird nur ein Rechtsanwalt benötigt, der den Scheidungsantrag stellt, während der andere Ehegatte dem Antrag ohne eigenen Anwalt zustimmt. Dies reduziert die Kosten erheblich.
Streitiges Scheidungsverfahren
Stimmt ein Ehegatte der Scheidung nicht zu, ist ein streitiges Scheidungsverfahren erforderlich. In diesem Fall muss der antragstellende Ehegatte nachweisen, dass die Ehe endgültig gescheitert ist. Nach einer Trennungszeit von drei Jahren wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet. Beide Parteien benötigen in diesem Fall in der Regel einen eigenen Rechtsanwalt.
Scheidungsverbund
Im Scheidungsverbund können neben der Scheidung selbst auch sogenannte Scheidungsfolgesachen geregelt werden, insbesondere der Versorgungsausgleich (wird grundsätzlich im Verbund durchgeführt), Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich sowie Kindschaftssachen. Die gleichzeitige gerichtliche Regelung von Scheidungsfolgesachen im Verbund erhöht die Kosten erheblich. Wir empfehlen daher, Unterhalts- und Vermögensfragen soweit möglich außergerichtlich einvernehmlich zu regeln.
Zuständigkeit und Gerichtsstand
Für das Scheidungsverfahren ist das Familiengericht (Abteilung des Amtsgerichts) zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach folgenden Prioritäten gemäß § 122 FamFG:
- Das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Das Gericht des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten, wenn einer dort noch seinen Aufenthalt hat.
- Das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Schriftliches Scheidungsverfahren und Scheidungstermin
Das Scheidungsverfahren wird überwiegend schriftlich geführt. Alle wesentlichen Erklärungen und Anträge werden von der Fachanwaltskanzlei Kaschube schriftlich über das sichere beA-System (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) beim Gericht eingereicht. Zum Abschluss des Verfahrens findet ein Scheidungstermin vor dem Richter statt, der in der Regel nur 15 bis 20 Minuten dauert.
Internationales Scheidungsrecht
Wenn einer oder beide Ehegatten ausländische Staatsangehörige sind oder im Ausland leben, können Fragen des internationalen Privatrechts relevant werden. Es stellt sich dann die Frage, welches nationale Recht auf die Scheidung anzuwenden ist und welches Gericht zuständig ist. Die Fachanwaltskanzlei Kaschube berät Sie auch in diesen komplexen Konstellationen.
Kontakt – Fachanwaltskanzlei Kaschube
Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Scheidungsverfahren zur Verfügung:
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