Düsseldorfer Tabelle 2024

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Leitfaden zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird jährlich aktualisiert, um wirtschaftliche Veränderungen und gesetzliche Anpassungen widerzuspiegeln. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Zahlbeträge für Kindesunterhalt:
    • Kinder bis 5 Jahre: € 355,00
    • Kinder zwischen 6 und 11 Jahren: € 426,00
    • Kinder zwischen 12 und 17 Jahren: € 520,00
    • Volljährige Kinder: € 439,00
  2. Zahlbeträge bei höherem Einkommen:
    • Bei einem höheren unterhaltsrechtlichen Einkommen des Unterhaltspflichtigen erhöhen sich die Zahlbeträge. Zum Beispiel:
      • Kinder bis 5 Jahre: € 451,00
      • Kinder zwischen 6 und 11 Jahren: € 537,00
      • Kinder zwischen 12 und 17 Jahren: € 649,00
      • Volljährige Kinder: € 577,00
  3. Änderung der Einkommensstufen:
    • Die Einkommensstufen wurden angepasst. Ab dem 01.01.2024 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis 5 Jahre € 451,00.
  4. Erhöhung des Selbstbehalts:
    • Der für den Unterhaltspflichtigen notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wurde ebenfalls erhöht. Gegenüber minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs beträgt der Selbstbehalt für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich € 1.450,00 und für den nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen € 1.200,00.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Übersicht ist. Im konkreten Fall sollten Sie einen Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht konsultieren, um die genauen Unterhaltsbeträge zu berechnen .

: Quelle: Düsseldorfer Tabelle 2024, herausgegeben vom Oberlandesgericht Düsseldorf. : Die genauen Beträge können je nach individueller Situation variieren. : Diese Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.