Sie haben Fragen zur Ehescheidung

zum Trennungsjahr, Scheidungsantrag- oder Scheidungsverfahren haben, dann beantworten wir diese gerne in einer Email, persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns einfach über die aufgeführten Kontaktdaten.

Die Voraussetzung für eine Scheidung

Voraussetzung für die Ehescheidung ist, dass das Trennungsjahr zum Zeitpunkt Ihres Scheidungstermins abgelaufen ist. Das heißt, dass Sie mindestens ein Jahr getrennt von „Tisch und Bett“ gelebt haben müssen.

Ein Scheidungsverfahren dauert in der Regel drei Monate. Der Scheidungsantrag kann auch bereits einige Zeit vor Ablauf des Trennungsjahres über das Scheidungsantragsformular eingereicht werden.

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